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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

29. April 2019

Foto von prominenter Unterstützerin der Fahrradhelmkampagne ohne Helm darf veröffentlicht werden – Foto vom Kind nicht

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Pressemitteilung Nr. 12/19 zum Urteil des OLG Köln vom 03.04.2019, Az.: 15 U 155/18

Unterstützt ein Prominenter eine Fahrradhelmkampagne der Bundesregierung, dürfen Fotos aus dem Privatleben des Prominenten beim Fahren ohne Fahrradhelm veröffentlicht werden, denn mit Hinblick auf die Vorbildfunktion Prominenter kann erwartet werden, dass diese sich an die Kampagne halten würden. Die Fotos vom noch nicht schulpflichtigen Kind sind dagegen unzulässig. Der Schutz des Kindes und die geschützte Eltern-Kind-Situation sind dem Veröffentlichungsinteresse der Zeitschrift vorzugswürdig. Eine bloße Unkenntlichmachung des Kindes reicht nicht aus.

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25. April 2019

Internetanbieter darf Kunden-Router für WLAN-Hotspots nutzen

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Pressemitteilung Nr. 55/2019 zum Urteil des BGH vom 25.04.2019, Az.: I ZR 23/18

Die den Kunden von einem Internetanbieter zur Verfügung gestellten WLAN-Router dürfen ohne die Zustimmung der Kunden für WLAN-Hotspots genutzt und diese auch Dritten zur Verfügung gestellt werden. Die Praxis ist wettbewerbsrechtlich zulässig. Die Aktivierung eines zweiten WLAN-Signals beeinträchtigt nicht den Internetzugang der Router-Inhaber, des Weiteren besteht auch kein Haftungsrisiko für eventuelle von Dritten über das WLAN-Signal begangene Rechtsverletzungen. Zudem steht den Kunden ein zeitlich uneingeschränktes Widerspruchsrecht zu. In der Aktivierung des WLAN-Signals ist aus den genannten Gründen demnach keine Belästigung im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 UWG zu sehen.

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25. April 2019

Anspruch auf Wiederveröffentlichung positiver Bewertungen auf einem Internetportal?

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Urteil des LG München vom 16.04.2019, Az: 33 O 6880/18

Ein Arzt kann von einem Internetbewertungsportal nicht verlangen, dass positive Bewertungen, die als nicht valide eingestuft und deshalb gelöscht wurden, wieder veröffentlicht werden. Ein Grund hierfür ist das große Interesse der Allgemeinheit an der Glaubwürdigkeit von Bewertungen im Internet, da diese die Wahl des Arztes stark beeinflussen. Außerdem kann sich ein Arzt insbesondere nicht auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) berufen, da kein konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht. Zudem kommen auch keine Schadensersatzansprüche in Betracht. Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbetrieb wird zwar von § 823 Abs. 1 BGB erfasst, es fehlt jedoch im vorliegenden Fall an der Betriebsbezogenheit und einer relevanten Schädigung.

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24. April 2019

Grundpreis muss auch bei Kaffeekapseln angegeben sein

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Urteil des BGH vom 28.03.2019, Az.: I ZR 85/18

a) Soweit eine spezialgesetzliche Pflicht zur Angabe der Füllmenge nach Gewicht einer im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV angebotenen Fertigpackung besteht, wird die Ware im Sinne dieser Vorschrift nach Gewicht angeboten.

b) Kaffeepulver enthaltende Kaffeekapseln sind Fertigpackungen im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV.

c) In Kaffeekapseln enthaltenes Kaffeepulver wird im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV nach Gewicht angeboten.

d)Von verschiedenartigen Erzeugnissen im Sinne von § 9 Abs. 4 Nr. 2 PAngV ist auszugehen, wenn der Preisvergleich durch die Verbindung der Produkte in einer Packung ohnehin erschwert ist und die Angabe des Grundpreises daran nichts ändern, sondern umgekehrt die Angabe eines Grundpreises den Verbraucher zu falschen Schlüssen bei der Beurteilung der Preiswürdigkeit des Angebots veranlassen könnte.

e) Bei Verstößen gegen § 2 Abs. 1 PAngV trifft den Handelnden eine sekundäre Darlegungslast dafür, dass der Verbraucher die ihm vorenthaltene Information für eine Kaufentscheidung nicht benötigt und dass das Vorenthalten der Information ihn nicht zu einer anderen Kaufentscheidung veranlassen kann (im Anschluss an BGH, Urteil vom 31.Oktober 2018 -IZR73/17, GRUR 2019, 82 Rn. 32 -Jogginghosen).

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12. April 2019

Vorlagefrage an den EuGH zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der Datenübermittlung von Facebook an Betreiber kostenloser Online-Spiele

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Pressemitteilung Nr. 46/2019 des BGH zum Beschluss vom 11.04.2019, Az.: I ZR 186/17

Der BGH hat ein Verfahren gegen Facebook wegen Verstößen gegen Datenschutzrecht durch die Datenübermittlung an die Betreiber von kostenlosen Online-Spielen ausgesetzt und dem EuGH diesbezüglich eine Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt. Die den Nutzern erteilten Hinweise zu Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung ihrer Daten sind nach Ansicht des Klägers unzureichend im Sinne des Datenschutzrechts. Der BGH fragt diesbezüglich nun beim EuGH an, ob Regelungen in Art. 22 bis 24 der EU-Datenschutz-Richtlinie einer nationalen Regelung entgegenstehen, die - wie § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG - gemeinnützigen Verbänden zur Wahrung der Interessen der Verbraucher die Befugnis einräumt, im Falle einer Verletzung von Datenschutzvorschriften gegen den Verletzter vorzugehen.

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11. April 2019

„Culatello di Parma“ ist unzulässige Anspielung auf „Prosciutto di Parma“

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Urteil des OLG Köln vom 18.01.2019, Az.: 6 U 61/18

a) Der Schutz der geografisch geschützten Ursprungsbezeichnung „Prosciutto di Parma“ erstreckt sich auch auf einzelne Elemente der Bezeichnung.

b) Ein Fleischerzeugnis darf nicht als „Culatello di Parma“ bezeichnet werden, da dies beim europäischen Verbraucher aufgrund der Produktbezeichnung und der Ähnlichkeit der Produkte eine unzulässige Anspielung auf „Prosciutto di Parma“ darstellt.

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28. März 2019

Bewerbung kostenfreier Rechtsanwaltsdienstleistungen stellt eine unlautere geschäftliche Handlung dar

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Urteil des OLG Köln vom 29.06.2018, Az.: 6 U 179/17

Das Versenden eines Schreibens, in dem Rechtsanwaltsdienstleistungen als kostenfrei beworben werden und dem gleichzeitig ein Vollmachtformular für ein bestimmtes Mandat beiliegt, um es so dem potentiellen Mandanten zur Verfügung zu stellen, ist eine unlautere geschäftliche Handlung im Sinne des § 3 UWG. Die Unlauterkeit folgt einerseits aus der Unzulässigkeit der Anwaltswerbung auf ein konkretes Mandat aus § 3a UWG i.V.m. § 43b BRAO und § 6 BORA. Die Werbung bezieht sich, vor allem in Anbetracht des beigefügten Vollmachtsformulars, auf die Erteilung eines konkreten Mandates und nicht auf die Erteilung vieler, noch unbestimmter Mandate. Andererseits folgt die Unlauterkeit aus der unzulässigen und irreführenden Zusage der Kostenfreiheit, die ferner auch einen Verstoß gegen die Mindestpreisvorschrift des § 49b BRAO darstellt.

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27. März 2019

Tap Tags als Werbung von Influencern ohne Werbekennzeichnung verboten

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Urteil des LG Karlsruhe vom 21.03.2019, Az.: 13 O 38/18 KfH

Benutzt ein Influencer auf Instagram sogenannte „Tap Tags“, die beim Tippen auf das Bild eine Verlinkung auf eine Marken-Herstellerseite darstellen, muss dieser Post deutlich als Werbung erkennbar gemacht werden. Es handelt sich dabei nämlich um eine geschäftliche Handlung, die vor allem bei Influencern oft mit privaten Inhalten gemischt wird. Da die Follower der beklagten Influencerin oft sehr jung sind, sind an die Kennzeichnung als Werbung zudem höhere Ansprüche zu stellen. Es muss beim bloßen Betrachten des Posts „ins Auge fallen“, dass es sich um Werbung handelt.

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15. März 2019

Amazon kann sich gegen gekaufte Kundenrezensionen und Produktbewertungen wehren

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Pressemitteilung Nr. 17/2019 zum Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 22.02.2019, Az.: 6 W 9/19

Amazon kann Drittanbietern die Werbung mit gekauften Kundenrezensionen auf amazon.de verbieten, sofern dabei nicht kenntlich gemacht wird, dass die Tester für die Bewertungen einen vermögenswerten Vorteil erhalten haben. Der kommerzielle Hintergrund der Bewertungen sei für den Verbraucher ohne eine entsprechende Kennzeichnung nicht klar und eindeutig erkennbar. Ein Durchschnittsverbraucher gehe bei Produktbewertungen davon aus, dass diese ohne Gegenleistung erstellt werden. Zwar erwarte der Verbraucher nicht zwingend eine objektive Bewertung, aber jedenfalls eine authentische und nicht „gekaufte“ Bewertung. Deshalb stelle die Veröffentlichung von gegen Entgelt verfassten Bewertungen eine unlautere Handlung dar.

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15. März 2019

Werben mit wissenschaftlich ungesicherten Wirkungen von Behandlungen unzulässig

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Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 19.12.2018, Az.: 6 W 97/18

Für eine erfolgreiche Unterlassungsklage bezogen auf beworbene Angaben einer gesundheitlichen Behandlung, muss der Kläger nachweisen, dass die Angaben wissenschaftlich ungesichert sind. Behandlungen über die Studien widersprüchliche Ergebnisse liefern bzw. bei denen eine wesentliche Wirkung nicht feststellbar ist, darf keine heilende Wirkung zugesprochen werden. Zur Glaubhaftmachung der wissenschaftlichen Umstrittenheit genügt auch das Handbuch der Stiftung Warentest, da es sich letztlich auf die Ergebnisse wissenschaftlicher Studien stützt. Für gesundheitsbezogene Werbung gelten generell strenge Anforderungen an Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussage.

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