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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Zugabe“

23. Dezember 2019

Maracujasaft ist nicht gleichbedeutend mit Maracujanektar

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Urteil des OLG Rostock vom 25.09.2019, Az.: 2 U 22/18

Die Bezeichnung eines Maracujanektars als Maracujasaft in einem Werbeprospekt ist objektiv unrichtig und damit unlauter. Denn es gibt bekannte Unterschiede zwischen einem Saft und einem Nektar, wie etwa die mögliche Zufügung von Zucker und Honig bei einem Nektar. Diese Unterscheidung ist Kunden von Lebensmittelmärkten auch bekannt, sie benutzen die Begriffe Saft und Nektar keineswegs als Synonym. Dass das Bild des Fruchtnektars im Prospekt abgedruckt wurde ist unerheblich, da von der Verpackung her nicht auf einen Fruchtnektar geschlossen werden kann. Ob in diesem Fall eine Zu- oder Draufgabe zu einem anderen Produkt besteht, ist nicht entscheidend, weil die Unterscheidung keinen Einfluss auf die Unlauterkeit haben würde.

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19. Februar 2013

Von einem Zufallsereignis abhängende Werbeaktionen sind grundsätzlich nicht als Glücksspiel anzusehen

Urteil des VG Regensburg vom 12.04.2012, Az.: RO 5 K 11.1986 Eine Werbeaktion, die eine Rückerstattung des Kaufpreises unter den Voraussetzungen, dass es an einem bestimmten Tag regnet, zum Inhalt hat, ist generell kein Glücksspiel i.S.d § 3 I GlüStV. Es fehlt hierbei an der Entgeltlichkeit der Teilnahme, da die Ware selbst bereits den Gegenwert für das gezahlte Geld darstellt. Der Erwerb der Gewinnchance ist dabei als eine Zugabe anzusehen.
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11. September 2012

Vorsicht bei Werbeabgaben in Form von Zuwendungen!

Urteil des LG Stuttgart vom 19.04.2012, Az.: 35 O 11/11 KfH Die Abgabe einer Bonuskarte begründet auch dann keine unzulässige geschäftliche Handlung (§ 3 UWG), wenn sie an Stammkunden gratis abgegeben wird, ansonsten aber für EUR 5,00 käuflich erworben werden muss. Zwar handelt es sich dabei um eine Zuwendung gem. § 7 HWG, jedoch greift der Ausnahmefall des geringen Werts. Dahingegen ist bei der Auslobung einer kostenlosen Zweitbrille eine Zuwendung von nicht geringem Wert anzunehmen.
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