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22. November 2007
Urteil des BGH vom 22.11.2007, Az.: I ZR 183/04
Ein Personalberater, der bei einem ersten Telefongespräch, das er mit einem Arbeitnehmer eines Mitbewerbers seines Auftraggebers zur Personalsuche an dessen Arbeitsplatz führt, dem Arbeitnehmer Daten zu dessen Lebenslauf und bisherigen Tätigkeiten vorhält, geht über das für eine erste Kontaktaufnahme Notwendige hinaus und handelt daher wettbewerbswidrig (Fortführung von BGHZ 158, 174 - Direktansprache am Arbeitsplatz I).
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22. November 2007
Urteil des OLG Oldenburg vom 22.11.2007, Az.: 1 U 49/07
Der Verkauf geringwertiger Weihnachtsartikel in einer Apotheke ist ein zulässiges Nebengeschäft im Sinne des § 21 Abs. 2 Nr. 8 ApoG, das als Werbemaßnahme jedenfalls im Licht der wertsetzenden Bedeutung des Art. 12 Abs. 1 GG erlaubt ist. Überdies liegt allenfalls eine unerhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs vor (§ 3 UWG).
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09. November 2007
Urteil des KG Berlin vom 09.11.2007, Az.: 5 W 304/07
Ein im Rahmen einer Widerrufsbelehrung erteilter Hinweis "Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt." gibt die Befugnisse des Verbrauchers, mit der Ware zu verfahren, nur dann korrekt wieder, wenn der Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf die Verpflichtung, Wertersatz im Fall der bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme zu leisten, und eine Möglichkeit, dies zu vermeiden, hingewiesen worden ist.
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08. November 2007
Pressemitteilung des BGH vom 08.11.2007, Az.:Z I ZR 192/06
Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Werbung von Kfz-Reparaturwerkstätten mit einer (teilweisen) Rückerstattung des Selbstbehalts bei der Teilkaskoversicherung grundsätzlich wettbewerbswidrig ist.
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02. November 2007
Urteil des LG Frankfurt am Main vom 02.11.2007, Az.: 3-11 O 154/07
Im vom Landgericht Frankfurt zu entscheidenden Fall hatte einer unserer Mandanten eine Abmahnung aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung erhalten. In der vom gegnerischen Rechtsanwalt vorformulierten Unterlassungserklärung wurde unser Mandant jedoch zur Unterwerfung hinsichtlich einer Vielzahl weiterer - von ihm nicht begangener und auch in der Abmahnung selbst nicht gerügter - Wettbewerbsverstöße aufgefordert. Der abmahnende Unternehmer hat dadurch seinerseits wettbewerbswidrig gehandelt. ...
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30. Oktober 2007
Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.10.2007, Az.: I-20 U 107/07
Die Belehrung: "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung" ist zwar insoweit zutreffend, als die Frist jedenfalls nicht vor dem Erhalt einer in Textform erfolgten Widerrufsbelehrung beginnt, sie ist aber falsch, weil nach § 312d Abs. 2 S. 1 BGB die Frist bei der hier streitigen Lieferung von Waren nicht vor dem Tages ihres Eingangs beim Empfänger beginnt. ...
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30. Oktober 2007
Urteil des LG Frankfurt/Main vom 30.10.2007, Az.: 2/18 O 26/07
Nutzt ein Verbraucher die Dienste eines Call-by-Call Anbieters, ist dies keine konkludent Einwilligung in Werbeanrufe. Denn diese stellen eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar, weil die erklärte Einwilligung sich nicht auf Werbung im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses beschränkt, sondern auch sonstige Werbung ermöglichen würde. Es ist insbesondere darauf abzustellen, dass es dem Kunden eines Call-by-Call Anbieters gerade darauf ankommt, eine einmalige Leistung ohne weitere Vertragsbindung in Anspruch zu nehmen.
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30. Oktober 2007
Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.10.2007, Az.: I-20 U 86/07
Fluglinien müssen ihre Endpreise inklusive des Kerosinzuschlags angeben. Dies gilt umso mehr, als es sich bei dem Kerosinzuschlag nicht um ein Entgelt für eine Leistung Dritter handelt, sondern um das Entgelt für die ureigenste Leistung der Beklagten, nämlich den Transport des Kunden von einem Flughafen zum anderen. Wirbt sie damit jedoch nicht, liegt darin ein Verstoß gegen § 4 Nr. 11 UWG iV. § 1 Abs. 1 S.1 PAngV vor.
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25. Oktober 2007
Urteil des OLG Köln vom 25.10.2007, Az.: 6 W 158/07
Das mit dem erstmaligen Marktzutritt erfolgte und an Endkunden gerichtete Angebot von Congstar, nämlich ein DSL 2000-Flatrateanschluss ohne Mindestvertragslaufzeit zum Preis von 14,99 €/Monat nebst einmaliger Bereitstellungsgebühr von 49,99 €, ist keine wettbewerbsrechtlich unlautere Preisunterbietung. Aus der Verschiedenheit der angebotenen DSL-Leistungen, Paketlösungen mit DSL-Anschluss und mindestens einer weiteren Leistung bei der Antragstellerin und reiner DSL-Flatrate-Anschluss andererseits bei Congstar folgt, dass unterschiedliche Käuferschichten angesprochen werden. Damit fehlt dem Verhalten von Congstar die Eignung, Anbieter von Komplettpaketen aus dem Markt für DSL-Leistungen zu verdrängen.
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25. Oktober 2007
Beschluss des OLG Hamm vom 25.10.2007, Az.: 4 W 150/07
Die Streitwertbemessung orientiert sich regelmäßig an der Bedeutung des Verletzerverhaltens für das zukünftige Wettbewerbsgeschehen und nicht nur an einem konkreten Schaden den der Geschädigte von sich abwehren will. Bei als durchschnittlich zu bewertenden Fällen (hier: E-Mail Werbung) ist von einem Wert von 25.000,- € auszugehen, wobei in einem einstweiligen Verfügungsverfahren im Allgemeinen 2/3 davon angesetzt werden.
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