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Urteil_Bundesgerichtshof
02. November 2007

Offensichtlich unberechtigte Abmahnungen können einen (seinerseits abmahnfähigen) Wettbewerbsverstoß darstellen

Urteil des LG Frankfurt am Main vom 02.11.2007, Az.: 3-11 O 154/07 Im vom Landgericht Frankfurt zu entscheidenden Fall hatte einer unserer Mandanten eine Abmahnung aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung erhalten. In der vom gegnerischen Rechtsanwalt vorformulierten Unterlassungserklärung wurde unser Mandant jedoch zur Unterwerfung hinsichtlich einer Vielzahl weiterer - von ihm nicht begangener und auch in der Abmahnung selbst nicht gerügter - Wettbewerbsverstöße aufgefordert. Der abmahnende Unternehmer hat dadurch seinerseits wettbewerbswidrig gehandelt. ...
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30. Oktober 2007

Klausel „Widerrufsfrist beginnt frühestens mit Erhalt in Textform“ ist unzulässig

Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.10.2007, Az.: I-20 U 107/07 Die Belehrung: "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung" ist zwar insoweit zutreffend, als die Frist jedenfalls nicht vor dem Erhalt einer in Textform erfolgten Widerrufsbelehrung beginnt, sie ist aber falsch, weil nach § 312d Abs. 2 S. 1 BGB die Frist bei der hier streitigen Lieferung von Waren nicht vor dem Tages ihres Eingangs beim Empfänger beginnt. ...
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30. Oktober 2007

Call-by-Call Nutzer keine konkludente Einwilligung für Werbeanrufe

Urteil des LG Frankfurt/Main vom 30.10.2007, Az.: 2/18 O 26/07 Nutzt ein Verbraucher die Dienste eines Call-by-Call Anbieters, ist dies keine konkludent Einwilligung in Werbeanrufe. Denn diese stellen eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar, weil die erklärte Einwilligung sich nicht auf Werbung im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses beschränkt, sondern auch sonstige Werbung ermöglichen würde. Es ist insbesondere darauf abzustellen, dass es dem Kunden eines Call-by-Call Anbieters gerade darauf ankommt, eine einmalige Leistung ohne weitere Vertragsbindung in Anspruch zu nehmen. 
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30. Oktober 2007

Fluglinien müssen Preise mit Kerosinzuschlag angeben

Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.10.2007, Az.: I-20 U 86/07 Fluglinien müssen ihre Endpreise inklusive des Kerosinzuschlags angeben. Dies gilt umso mehr, als es sich bei dem Kerosinzuschlag nicht um ein Entgelt für eine Leistung Dritter handelt, sondern um das Entgelt für die ureigenste Leistung der Beklagten, nämlich den Transport des Kunden von einem Flughafen zum anderen. Wirbt sie damit jedoch nicht, liegt darin ein Verstoß gegen § 4 Nr. 11 UWG iV. § 1 Abs. 1 S.1 PAngV vor.
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25. Oktober 2007

Congstar Angebot nicht wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Köln vom 25.10.2007, Az.: 6 W 158/07 Das mit dem erstmaligen Marktzutritt erfolgte und an Endkunden gerichtete Angebot von Congstar, nämlich ein DSL 2000-Flatrateanschluss ohne Mindestvertragslaufzeit zum Preis von 14,99 €/Monat nebst einmaliger Bereitstellungsgebühr von 49,99 €, ist keine wettbewerbsrechtlich unlautere Preisunterbietung. Aus der Verschiedenheit der angebotenen DSL-Leistungen, Paketlösungen mit DSL-Anschluss und mindestens einer weiteren Leistung bei der Antragstellerin und reiner DSL-Flatrate-Anschluss andererseits bei Congstar folgt, dass unterschiedliche Käuferschichten angesprochen werden. Damit fehlt dem Verhalten von Congstar die Eignung, Anbieter von Komplettpaketen aus dem Markt für DSL-Leistungen zu verdrängen.
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25. Oktober 2007

Streitwertbemessung bei wettbewerbswidriger E-Mail Werbung

Beschluss des OLG Hamm vom 25.10.2007, Az.: 4 W 150/07 Die Streitwertbemessung orientiert sich regelmäßig an der Bedeutung des Verletzerverhaltens für das zukünftige Wettbewerbsgeschehen und nicht nur an einem konkreten Schaden den der Geschädigte von sich abwehren will. Bei als durchschnittlich zu bewertenden Fällen (hier: E-Mail Werbung) ist von einem Wert von 25.000,- € auszugehen, wobei in einem einstweiligen Verfügungsverfahren im Allgemeinen 2/3 davon angesetzt werden.
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16. Oktober 2007

Zur Bestimmtheit des Klageantrags bei belästigender e-mail-Werbung

Urteil des OLG Hamm vom 16.10.2007, Az.: 4 U 91/07 Unterlassungsanträge die lediglich den Wortlaut eines Gesetzes wiederholen, sind grundsätzlich als zu unbestimmt und damit unzulässig anzusehen. Abweichendes kann gelten, wenn entweder bereits der gesetzliche Verbotstatbestand selbst entsprechend eindeutig und konkret gefasst oder der Anwendungsbereich einer Rechtsnorm durch eine gefestigte Auslegung geklärt ist, sowie auch dann, wenn der Kläger hinreichend deutlich macht, dass er nicht ein Verbot im Umfang des Gesetzeswortlauts beansprucht, sondern sich mit seinem Unterlassungsbegehren an der konkreten Verletzungshandlung orientiert.
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12. Oktober 2007

Einführungsrabatte bei Werbung für Nutzfahrzeuge sind nicht unlauter

Urteil des OLG Köln vom 12.10.2007, Az.: 6 U 80/07 Ein Automobilhersteller der gegenüber Gewerbetreibenden mit Einführungsrabatten mit der Formulierung "bis zu..." wirbt, handelt nicht irreführend. Für den Angesprochenen wird es erkennbar sein, dass der höchste Preisnachlass nicht beim günstigsten Fahrzeug zu erzielen ist. Auch verstößt der Hersteller nicht gegen das Transparenzgebot, welches grundsätzlich Anwendung findet.
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09. Oktober 2007

Werbung für die heilende Wirkung von grünem Tee nicht zulässig

Urteil des OLG Brandenburg vom 09.10.2007, Az.: 6 U 46/07 Die Werbung für grünen Tee in Verbindung mit der Zuschreibung einer krebshemmenden und cholesterinsenkenden Wirkung verstößt gegen das lebensmittelrechtliche Verbot, welches krankheitsbezogene Werbeaussagen verbietet. Auch die Tatsache, dass die Werbeaussagen einem Verbrauchermagazin entnommen wurden, ändert nichts an vorliegendem Verstoß.
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08. Oktober 2007

Handel auf eBay mit 10 neuen oder neuwertigen Artikeln lässt gewerbliche Tätigkeit vermuten

Urteil des LG Frankfurt vom 08.10.2007, Az.: 2/03 O 192/07 Für das Handeln im geschäftlichen Verkehr kommt es nicht auf die innere Absicht, sondern auf die erkennbar nach außen tretende Zielrichtung des Handelnden an. Entscheidend ist somit nicht die Anzahl der Verkaufsgegenstände, sondern die Anzahl der Verkäufe. Deswegen begründet das wiederholte Anbieten von neuen und/oder neuwertigen Artikeln über die Handelsplattform eBay die tatsächliche Vermutung, dass die Verkaufstätigkeit den privaten Bereich verlassen hat und als geschäftlich zu qualifizieren ist.
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