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Urteil_Bundesgerichtshof
26. August 2008

Grenzen gewerblicher Nachfrage per Telefax und E-Mail

Urteil des BGH vom 17.07.2008, Az.: I ZR 197/05 Gibt ein Sportverein in der Rechtsform des eingetragenen Vereins auf seiner Website eine E-Mail-Adresse an, so liegt darin keine konkludente Einwilligung, gewerbliche Anfragen nach Dienstleistungen des Vereins (hier: Platzierung von Bannerwerbung auf der Website des Vereins) mittels E-Mail zu empfangen.
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25. August 2008

40 Jahre Garantie

Urteil des BGH vom 26.06.2008, Az.: I ZR 221/05 Der Abschluss eines Garantievertrages für die Haltbarkeit einer Sache mit einer Laufzeit von 40 Jahren ist mit den Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs vereinbar. Die Werbung mit einer solchen Garantie ist nicht wettbewerbswidrig, wenn sie sich auf eine Sache bezieht, die bei normaler Benutzung eine entsprechend lange Lebensdauer hat.
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24. August 2008

Inserate ohne Facharzt

Urteil des OLG Köln vom 15.08.2008, Az.: 6 U 20/08 Wirbt ein Arzt in den "Gelben Seiten" unter einer Rubrik, z.B. Plastische Chirurgie, mit einem "besonderen Leistungsangebot" ohne hierfür Facharzt zu sein, so stellt dies keinen Verstoß gegen § 27 Abs. 6 S. 1 der Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte i.V.m. § 4 Nr. 11 UWG dar.
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20. August 2008

Sachfremde Ziele eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs

Beschluss des KG Berlin vom 08.07.2008, Az.: 5 W 34/08

Für einen unzulässigen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch infolge Missbrauchs gemäß § 8 Abs. 4 UWG ist es bereits ausreichend, wenn die Rechtsverfolgung zwar nicht gänzlich ohne jedewede wettbewerbsrechtlichen Interessen betrieben wird, die sachfremden Ziele jedoch überwiegen.
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19. August 2008

Wettbewerbsrechtliche Kontrolle von ABG-Klauseln

Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 04.07.2008, Az.: 6 W 54/08

Die Verwendung unzulässiger ABG-Bestimmungen kann grundsätzlich von Wettbewerbern gemäß §§ 3, 4 Nr.11 UWG beanstandet werden, da diese als Marktverhaltensregeln einer wettbewerbsrechtlichen Kontrolle nach dem UWG offenstehen.
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19. August 2008

Vermeidung der Monopolisierung einer freizuhaltenden Angabe durch die Beschränkung des Schutzumfangs eines Zeichens

Urteil des BGH vom 14.02.2008, Az.: I ZR 162/05

a) Die Beschränkung des Schutzumfangs eines an eine beschreibende oder sonst freizuhaltende Angabe angelehnten Zeichens dient dazu, eine Monopolisierung der freizuhaltenden Angabe durch den Inhaber des Zeichens zu vermeiden. Im Verhältnis zu anderen Zeichen, die sich ebenfalls an die freizuhaltende Angabe anlehnen und diese verfremden, ist der Schutzumfang nicht begrenzt. ...
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19. August 2008

Veranlassung zur Klageerhebung ohne vorherige Abmahnung des Wettbewerbers

Beschluss des SaarOLG vom 14.07.2008, Az.: 1 W 99/08 - 19 Wenn es einem Unternehmer aufgrund besonderer Dringlichkeit unzumutbar ist einen Mitbewerber wegen wettbewerbsrechtlicher Verletzungen vor der Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe erst noch abzumahnen, entfällt die Kostenbelastung gemäß § 93 ZPO. Eine solche besondere Eilbedürftigkeit kann dann angenommen werden, wenn der in Rede stehende Wettbewerbsverstoß, als die Gefahr seiner Begehung erkennbar wurde und aus objektivierter klägerischer Sicht ohne die sofortige Erwirkung einer einstweiligen Verfügung nicht mehr verhinderbar ist.
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18. August 2008

Zusendung unrichtiger Auftragsbestätigung

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 07.02.2008, Az.: 6 U 166/07 In der Zusendung einer unrichtigen Auftragsbestätigung und in der ungerechtfertigten Ablehnung oder Verschiebung eines Portierungsauftrages liegt nur dann eine Wettbewerbshandlung und zugleich eine gezielte Behinderung des Mitbewerbers, wenn es sich um eine bewusste Pflichtverletzung handelt; zur Frage, wann von einer solchen bewussten Pflichtverletzung ausgegangen werden kann.
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11. August 2008

Wettbewerbsrechtlicher Regelstreitwert

Beschluss des Schleswig-Holsteinischen OLG vom 27.05.2008, Az.: 6 W 9/08

Bei einfachen bis durchschnittlichen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsstreitigkeiten beträgt im Verfahren der einsweiligen Verfügungen der Regelstreitwert grundsätzlich 10.000€. Insbesondere liegt im einstweiligen Verfügungsverfahren in Wettbewerbssachen der Streitwert im Allgemeinen unter dem des Hauptsacheverfahrens, es sei denn das Hauptsacheverfahren würde dadurch erledigt. 
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