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28. Oktober 2008
Urteil des OLG Köln vom 23.11.2007, Az.: 6 U 95/07
Willigt ein Verbraucher ein, dass seine Daten zu "Werbezwecken" verwendet werden dürfen und ist bei der fraglichen Klausel die Telefonwerbung im Speziellen nicht ausdrücklich ausgenommen, führt dies zu einer unangemessenen Benachteiligung des Verbrauchers und genügt insbesondere den Kriterien des § 7 Abs.2 Nr.2 UWG nicht. Denn der Oberbegriff der "Werbung" erfasst gerade alle denkbaren Formen und Medien, also auch die Telefonwerbung.
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27. Oktober 2008
Urteil des BGH vom 11.09.2008, Az.: I ZR 120/06
Weder aus der Regelung des § 4 Nr. 4 UWG noch aus dem Irreführungsverbot lässt sich eine Verpflichtung herleiten, eine Verkaufsförderungsmaßnahme zeitlich zu begrenzen. Auch § 4 Nr. 4 UWG verpflichtet den Gewerbetreibenden nur, auf eine bestehende zeitliche Begrenzung hinzuweisen.
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22. Oktober 2008
Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 12.12.2007, Az.: 5 U 50/07
Werden durch sogenannte "Cold-Calls" Verbrauchern ungefragt diverse Dienstleistungen von einem Telekommunikationsunternehmen angeboten, können diese im Klageantrag als "Telekommunikationsdienstleistungen" zusammengefasst werden und sind hinreichend bestimmt. Eine Erstbegehungsgefahr kann nach einem Inhaberwechsel nicht allein darin liegen, dass der Rechtsnachfolger das gleiche rechtsverletzende Verhalten an den Tag legt wie sein Rechtsvorgänger.
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21. Oktober 2008
Beschluss des LG Kiel vom 11.09.2008, Az.: 15 O 100/08
Werden berufliche Zertifikate angeboten, die im Unterschied zu der ähnlich gelagerten, deutlich länger dauernden Berufsausbildung nur rudimentäre Kenntnisse vermitteln, verstoßen diese nur gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften, wenn der jeweilige Berufstitel der eingetragenen Berufbezeichnung gleicht und ein inhaltlicher Unterschied zwischen den Tätigkeiten nicht auszumachen ist.
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21. Oktober 2008
Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg vom 09.09.2008, 22/08
Die Kennzeichnung von Dauerwerbesendungen im Fernsehen mit dem Begriff "Promotion" ist unzureichend und verdeutlicht nicht unmittelbar den Werbecharakter. Solche Anglizismen bedürfen einer Übersetzung, sind deshalb nicht unmissverständlich und leicht erfassbar, was aber nach dem Rundfunkstaatsvertrag der Fall sein muss.
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17. Oktober 2008
Urteil des BGH vom 29.05.2008, Az.: I ZR 189/05
Bei einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsantrag besteht die begehrte Rechtsfolge in dem Verbot der bestimmten, als rechtswidrig angegriffenen Verhaltensweise, die der Kläger in seinem Antrag und seiner zur Antragsauslegung heranzuziehenden Klagebegründung festgelegt hat; es kommt nicht darauf an, ob sich in anderer Weise ein wettbewerbswidriges Verhalten aus einer mit der Klage zum Beweis der beanstandeten Verletzungshandlung vorgelegten Anlage - wie einer E-Mail oder einem mehrseitigen Werbeprospekt - ergeben kann.
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17. Oktober 2008
Urteil des OLG Hamm vom 19.06.2008, Az.: 4 U 63/08
Der Vorteil, den derjenige erlangt, der ein knappes Gut für sich sichern will, ist nicht per se wettbewerbswidrig. In der Registrierung einer Domain, die sich aus dem Gattungsbegriff und dem Ortsnamen zusammensetzt ist kein unlauteres Verhalten zu sehen, da der allgemeine Verkehr nicht schon allein in der gewählten Begrifflichkeit (hier: anwaltskanzlei-ortsname.de) eine Spitzenstellung erkennen kann.
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17. Oktober 2008
Urteil des EuGH vom 16.10.2008, Az.: C-298/07
Ein Diensteanbieter im Internet ist verpflichtet den Nutzern des Dienstes vor Vertragsschluss neben seiner Adresse der elektronischen Post weitere Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine schnelle Kontaktaufnahme und eine unmittelbare und effiziente Kommunikation ermöglichen. Diese Informationen müssen jedoch nicht zwingend eine Telefonnummer umfassen.
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15. Oktober 2008
Urteil des LG Arnsberg vom 30.04.2007, Az.: 8 O 173/06
Urteil des LG Arnsberg vom 10.09.2007, Az.: 8 O 99/07
Daraus, dass ein Autohaus bei seinem Internetauftritt unter dem Menüpunkt Kontakt seine E-Mails-Adresse angibt, ergibt sich keine stillschweigende Einwilligung für Werbe-E-Mails. Verschickt ein anderes Unternehmen trotzdem Werbe-E-Mails, handelt dieses unlauter im Sinne von § 3 UWG.
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15. Oktober 2008
Urteil des OLG Köln vom 01.06.2007, Az.: 6 U 232/06
Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche verjähren nach den insoweit übereinstimmenden Vorschriften des zum Zeitpunkt der Verletzungshandlung noch in Kraft stehenden § 21 UWG bzw. nach § 11 Abs. 2 Nr. 2 UWG in sechs Monaten seit dem Zeitpunkt, in welchem der Verletzte von der Handlung und der Person des Verletzers Kenntnis erlangt.
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