Sperrung eines Nutzerkontos: Missbraucht Amazon damit seine Marktmacht?
Dem LG München I lag ein Fall vor, in dem ein Online-Händler gegen die Sperrung seines Verkäuferkontos auf Amazon vorging. Das Gericht stimmte der Verfügungsklägerin dahingehend zu, dass Amazon eine marktbeherrschende Stellung innehabe. Jedoch sei die beanstandete Begründung der Kontosperrung, die Klägerin habe wiederholt Produktbewertungen manipuliert, nicht marktmissbräuchlich. Zwar reiche der bloße Hinweis auf eine mögliche Pflichtverletzung nicht aus. Da sich Amazon jedoch auf wiederholte Verstöße beruft, war der Klägerin der Grund für die Sperrung bekannt.