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Urteil_Bundesgerichtshof
10. Juni 2021

Gutachten über Isolierhülsen: Sachverständiger darf bei Großhandel einkaufen

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Urteil des OLG Hamburg vom 26.11.2020, Az.: 15 U 83/20

Prüft ein Gutachter ein Produkt auf dessen Werbeangaben hin, darf er es auf demselben Weg beziehen wie ein durchschnittlicher Verbraucher, Bauunternehmer, etc. Er kann zum Beispiel den Großhandel nutzen, sofern der authentische, unbeschädigte Zustand sichergestellt ist. Anderenfalls wäre die Manipulationsgefahr zu groß. Wird bis zur Klageerhebung mit den streitgegenständlichen Aussagen geworben und sind die Produkte auch nach Klageerhebung noch unverändert erhältlich, liegt ein Dauerdelikt vor, woraufhin die Verjährung nicht zu laufen beginnt.

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08. Juni 2021

Nachbehandeltes arsenhaltiges Rohwasser darf nicht als „Bio-Mineralwasser“ beworben werden

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Pressemitteilung Nr. 28/2021 zum Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 29.04.2021, Az.: 6 U 200/19

Sofern Mineralwasser mit einem so hohen Arsenanteil gefördert wird, dass es den Anforderungen an die Mineral- und Tafelwasserverordnung nicht genügt und deshalb nachbehandelt werden muss, darf es nicht als „Premiummineralwasser in Bio Qualität“ beworben werden. Der Verbraucher erwarte bei einem mit dem Zusatz „Bio“ bezeichneten Mineralwasser nicht nur, dass es deutlich reiner sei als herkömmliche Mineralwasser, sondern auch unbehandelt, da es von Natur aus bestimmte Reinheitserfordernisse erfülle. Dies liegt gerade nicht vor, wenn das geförderte Rohwasser zunächst zur Anbindung des Arsens durch Mangansand geleitet werden muss. In diesem Fall sei die Verwendung von auf die „Bio Qualität“ des Mineralwassers bezogenen Werbeaussagen und Gütesiegeln irreführend und damit wettbewerbswidrig.

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08. Juni 2021

Irreführende Bewerbung von Mietverträgen

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Urteil des LG Berlin vom 05.05.2020, Az.: 15 O 107/18

Die Beklagten betreiben einen Onlineshop, in welchem Kunden unter anderem Smartphones, Tablets und Konsolen anmieten können. Dies wurde mit den Worten "smart gespart bei..." und "Sie suchen aktuelle und güns­tige Smartphones, Tablets, Konsolen oder andere Elektronikartikel, die Sie online bestellen kön­nen?" beworben. Nach Auffassung des LG Berlin vermitteln diese Aussagen dem Verbraucher, dass er die Ware erwerben und nicht mieten würde. Da bis zum Abschluss des Bestellvorgangs kein weiterer Hinweis auf einen Mietvertrag erfolge, wurden diese Angaben für wettbewerbswidrig erklärt.

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01. Juni 2021

Inwiefern Aussagen bei Arzneimittelwerbung in Fachkreisen irreführend sind

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Urteil des OLG Hamburg vom 11.03.2021, Az.: 3 U 33/19

Bei der Bewerbung von verschreibungsfreien Arzneimitteln in einer Fachzeitschrift mit "klinisch belegte Wirksamkeit", versteht der angesprochene Verkehrskreis dies als Hinweis auf die Einstufung als konventionelles Arzneimittel. Eine Irreführung wird durch die Werbeaussage zudem dadurch nicht hervorgerufen, weil die Selbstverständlichkeit der Angabe eine inhaltsleere Anpreisung des Produkts darstellt. Denn die belegte Wirksamkeit ist eine Grundvoraussetzung für die Zulassung. Auch die Angaben "ohne bekannte Resistenzen" bzw. "ohne bekannte Resistenzentwicklung" sind nicht irreführend, wenn zum Zeitpunkt der Werbung keine Resistenzen bekannt sind.

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31. Mai 2021

Unwirksame AGB-Klauseln bei KFZ-Versicherungen

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Urteil des OLG Celle vom 25.02.2021, Az.: 13 U 33/19

Zwei Versicherungsgesellschaften klagten gegenseitig auf Unterlassung der Verwendung bestimmter ABG-Klauseln. Eine Klausel, die den Versicherungsnehmer verpflichtet, die Reparatur seines KFZ bei einer festgelegten Werkstatt durchführen zu lassen, wurde wegen Intransparenz für unwirksam erklärt. Für den Versicherungsnehmer soll durch diese der Eindruck entstehen, dass er keine Entschädigung erhalte, wenn nicht die festgelegte Werkstatt aufgesucht wird. Eine andere Regelung, die den Garantieanspruch verwirken lässt, wenn falsche Angaben gemacht wurden, selbst wenn diese für das Risiko des Garantiegebers irrelevant sind, wurde wegen unangemessener Benachteiligung der Garantienehmer für unwirksam erklärt.

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28. Mai 2021 Top-Urteil

„Enge Bestpreisklauseln“ von Booking.com sind unzulässig

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Pressemitteilung Nr. 99/2021 zum Beschluss des BGH vom 18.05.2021, Az.: KVR 54/20

Die bis Februar 2016 von dem Hotelbuchungsportal „booking.com“ verwendeten „engen Bestpreisklauseln“ sind nicht mit dem Kartellrecht vereinbar und damit unzulässig. Seit Juli 2015 schrieben die allgemeinen Geschäftsbedingungen von „booking.com“ eine „enge Bestpreisklausel“ vor, wonach Hotels ihre Zimmer auf ihrer eigenen Internetseite nicht zu niedrigeren Preisen oder besseren Konditionen anbieten durften als auf „booking.com“. Eine solche Klausel ist kartellrechtswidrig, da sie den Wettbewerb beim Anbieten von Hotelzimmern beschränkt. Den Hotels wird durch die Klausel insbesondere verwehrt, die eingesparte Vermittlungsprovision in Form von Preissenkungen an den Verbraucher weiterzugeben und dadurch Kunden zu werben. So wird der plattformunabhängige Onlinevertrieb der Hotels erheblich behindert.

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28. Mai 2021

Amazon-Händler haben regelmäßige Prüfpflicht ihrer Produktbilder

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Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 18.03.2021, Az.: 6 W 8/18

Händler, die ihre Waren bei Amazon anbieten, müssen regelmäßig überprüfen, ob die Bilder, die dem Angebot zugeordnet sind, auch dem tatsächlich verkauften Produkt entsprechen. Grund für den Rechtsstreit ist der Amazon-Algorithmus, der Produkten automatisch Bilder aus der entsprechenden Produktkategorie zuordnet, sodass es im Einzelfall möglich ist, dass das abgebildete Produkt und das tatsächlich verkaufte Produkt nicht übereinstimmen.

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21. Mai 2021

Bewerbung einer KN95-Maske als „ähnlich einer FFP2-Maske“ ist irreführend

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Urteil des LG Bonn vom 09.12.2020, Az.: 1 O 275/20

KN95-Atemschutzmasken dürfen nicht mit der Aussage „ähnlich einer FFP2-Maske“ beworben werden, da es diesen Masken im Vergleich zu FFP2-Masken an der notwendigen Filterleistung und Dichtsitze fehlt. Die Beklagte betrieb einen Online-Shop für Atemschutzmasken und bewarb dort KN95-Masken mit der Angabe, dass diese „ähnlich einer FFP2-Maske“ seien. Diese Werbeangabe ist irreführend und stellt damit einen Wettbewerbsverstoß dar. Bei der Kategorie KN95 handelt es sich um eine chinesische Schutzklasse, die nicht den Anforderungen der DIN EN 149:2009-08 entspricht. Entgegen der dortigen Vorgaben sind KN95-Masken nicht in der Lage ölhaltige Aerosole zu filtern und verfügen nicht über die erforderliche Dichtsitze. Deshalb können sie nicht als „ähnlich FFP2“ bezeichnet werden.

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17. Mai 2021

Fluggesellschaft muss vor Buchung auf alle möglicherweise anfallenden Kosten hinweisen

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Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 12.01.2021, Az.: 3-06 O 7/20

Vorliegend hatte das Gericht über ein Internetangebot einer Fluggesellschaft zu entscheiden, in dem nicht erwähnt wurde, dass sich der Gesamtpreis im Falle eines Check-In direkt am Flughafen bzw. weniger als 2 Stunden vor Abflug um 55 Euro erhöht. Ein kostenfreier Check-In war allein für eine Online-Check-In bis zu zwei Stunden vor Abflug erfolgt vorgesehen. Solche Kosten fallen als fakultative Zusatzkosten unter Art. 23 I 4 der Luftverkehrsdienste-VO, d.h. über diese ist zu Beginn eines Buchungsvorgangs klar, transparent und eindeutig zu informieren. Das Gericht stuft diese Informationspflichten als wesentliche Informationen i.S.d. § 5as Abs. 4 UWG ein, so dass das Vorenthalten dieser einen Wettbewerbsverstoß nach § 5a II UWG darstellt.

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