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Urteil_Bundesgerichtshof
12. Oktober 2020

Domain schufa-anwalt.de verletzt Markenrechte

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Urteil des LG München I vom 25.06.2020, Az.: 17 HK O 3700/20

Die Nutzung der Domain schufa-anwalt.de, durch einen Anwalt, der sich auf die Löschung negativer SCHUFA-Einträge spezialisiert hat, wurde von dem LG München I für markenrechtswidrig erklärt. Der Domainname greife in den Schutzbereich der seit 1997 angemeldeten Wortmarke „SCHUFA“ ein, da bei angesprochene Verkehrskreise der Eindruck erweckt werden könne, dass zwischen dem Anwalt und der Kreditschutzorganisation eine wirtschaftliche Verbindung bestehen könne. Solche Verwechslungsgefahren sind Markeninhabern grundsätzlich nicht zumutbar, da Dritte unberechtigterweise von einem guten Markenbild profitieren könnten.

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18. September 2020

Bewertung gegen Gewinnspielteilnahme: Wettbewerbswidrig!

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Urteil des OLG Frankfurt vom 20.08.2020, Az.: 6 U 270/19

Die Abgabe einer Bewertung als Möglichkeit zur Teilnahme an einem Gewinnspiel stellt eine wettbewerbswidrige Handlung dar. Die Verknüpfung mit dem Gewinnspiel, seien die abgegebenen Bewertungen nicht objektiv und es würde zu Unrecht ein Schein der Objektivität erzeugt. Das durch die guten Bewertungen vermittelte positive Bild sei auch geeignet, weitere Verbraucher dazu veranzulassen, sich mit dem Angebot auseinanderzusetzen und beeinflusse mithin eine „geschäftliche Entscheidung“ im Sinne des § 5 Abs. 1 UWG dar, so das Gericht.

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16. September 2020

Gewährung eines „Sofortbonus“ irreführend bei Nichteinhaltung der Frist

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Beschluss des OLG Köln vom 05.05.2020, Az.: 6 U 282/19

Wird mit der Gewährung eines "Sofortbonus" geworben, ist dieser innerhalb einer bestimmen Frist zu bezahlen. Zur Begründung führt das OLG Köln an, dass bereits der Name des Bonus auf eine schnelle Auszahlung hinweise. Die Nichteinhaltung der Frist führe deshalb zu einer Täuschung der Verbraucher, die sich gerade aufgrund der zeitlichen Komponente für den Geschäftsabschluss entschieden haben. Darüber hinaus dürfe die Kunden keine Pflicht zur Überwachung der rechtzeitigen Auszahlung treffen.

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16. September 2020

Werbung mit Herstellung in Deutschland nur bei wesentlicher Fertigung in Deutschland zulässig

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Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 17.08.2020, Az.: 6 W 84/20

Ein Hersteller von Solarmodulen darf für seine Produkte nicht mit der Aussage „Deutsches Unternehmen – wir bürgen für die Qualität der von uns hergestellten Module“ werben, sofern die überwiegende Produktion der Solarmodule nicht in Deutschland erfolgt. Die Werbeaussage erzeuge bei Verbrauchern den Eindruck, die Module würden in Deutschland hergestellt. Der Durchschnittsverbraucher erwarte zwar nicht, dass alle Produktionsvorgänge einer Industrieproduktion am selben Ort stattfinden. Allerdings rühren die Qualität und die charakteristischen Eigenschaften von industriell gefertigten Erzeugnissen ganz überwiegend von der Güte und Art der Verarbeitung her. Deshalb sei der Ort der Herstellung im Ausland maßgeblich, auch wenn der Ort der konzeptionellen Planung in Deutschland liege.

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11. September 2020

Wertgutscheine für die KFZ-Hauptuntersuchung von unabhängigem Dritten sind zulässig

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Urteil des OLG Bamberg vom 01.07.2020, Az.: 3 U 54/20

Bei der KFZ-Hauptuntersuchung sind die zu entrichtenden Entgelte einheitlich festgelegt. Unerheblich ist, ob der Fahrzeughalter dies komplett aus eigenen Mitteln bezahlt, solange das Vermögen des durchführenden Unternehmens gemehrt wird. Damit sind auch Gutscheine zulässig, wenn sie von einem unabhängigen Dritten stammen. Vorliegend stellen die beiden Unternehmen zwar zwei eigene Rechtspersönlichkeiten dar, allerdings sind sie personell, wirtschaftlich und räumlich so eng verknüpft, dass sie nicht als voneinander unabhängig bezeichnet werden können. Durch die Gutscheine wird daher die Preisbindung unterlaufen, was unlauter ist.

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04. September 2020

Werbung unzulässig, wenn sie falschen Eindruck über Herkunft der Produkte erzeugt

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Pressemitteilung Nr. 65/2020 zum Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 17.08.2020, Az.: 6 W 84/20

Eine Werbung ist unzulässig, wenn sie beim angesprochenen Verkehrskreis fälschlicherweise den Eindruck erweckt, die beworbenen Produkte würden in Deutschland gefertigt werden. Die Verbraucher würden davon ausgehen, dass die Verarbeitungsvorgänge über die Qualität der Industrieprodukte entscheiden, wofür auch der Herstellungsort maßgebend sei. So wird für die Zulässigkeit einer Werbung mit Herkunftsangaben vorausgesetzt, dass die Produkte wesentlich in Deutschland gefertigt wurden.

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31. August 2020

Keine Verletzung der Pflicht zur Gesamtpreisangabe bei gesonderter Ausweisung von Flaschenpfand

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Pressemitteilung zum Urteil des OLG Schleswig vom 30.07.2020, Az.: 6 U 49/19

Die Bewerbung von Getränken in Pfandflaschen mit gesonderter Ausweisung der Pfandkosten begründet keinen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch. Zwar bestehe nach § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV die Verpflichtung, den Gesamtpreis von Waren anzugeben. Jedoch muss laut der Ausnahmevorschrift des § 1 Abs. 4 PAngV das Pfand nicht gesondert ausgewiesen werden. Diese Regelung sei zwar europarechtswidrig, weil nationale Vorschriften zu Preisangaben mit den Vorgaben aus EU-Richtlinien in Einklang stehen müssen. § 1 Abs. 4 PAngV ist richtlinienwidrig und darf von Gerichten nicht mehr angewendet werden. Trotzdem handelt es sich bei der Vorschrift um geltendes Recht, weshalb sie für den Einzelnen bindend und zu beachten ist.

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27. August 2020

Markenverletzung: Verkauf einer Fritz!Box mit ausgetauschter Firmware

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Urteil des LG München I vom 09.04.2020, Az.: 17 HK O 1703/20

Tauschen Dritte die Firmware eines WLAN-Routers aus, stellt dies eine erschöpfungsschädliche Veränderung der Ware und damit eine Markenrechtsverletzung dar. Dies sei selbst dann der Fall, wenn durch den Firmware-Austausch der Leistungsumfang des Routers verbessert wird. Ebenfalls entspricht es nicht den anständigen Gepflogenheiten, wenn die Ware nicht mit einem hinreichenden Hinweis auf die Veränderung durch Dritte versehen ist. Dadurch würde der angesprochene Verkehrskreis irrtümlich die Ware dem ursprünglichen Hersteller zurechnen.

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24. August 2020

Keine kostenlosen Brillen für „Corona-Helden“

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Urteil des OLG Stuttgart vom 06.08.2020, Az.: 2 W 23/20

Die Werbung für eine kostenlose Brille ist unzulässig. Zu diesem Entschluss kam das OLG Stuttgart in einem Fall, in dem Augenoptikfachgeschäfte kostenlose Brillen für "Corona-Helden" anboten. In dieser Bewerbung liege eine unsachgemäße Beeinflussung der Verbraucher, da diese sich sofort für die geschenkte Brille entscheiden könnten, ohne davor einen Vergleich zu anderen Anbietern zu ziehen. Zusätzlich bestünde die Gefahr, dass sich die Verbraucher aufgrund des Geschenks erkenntlich zeigen könnten, indem sie weitere kostenpflichtige Produkte erwerben.

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