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Urteil_Bundesgerichtshof
15. Oktober 2021

Unerwünschte Werbemails führen zu Schmerzensgeld

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Endurteil des AG Pfaffenhofen vom 09.09.2021, Az.: 2 C 133/21

Das AG Pfaffenhofen verurteilt zu Schmerzensgeld in Höhe von 300€ wegen der Verletzung von Datenschutzvorschriften. Der Beklagte verschickte eine Werbe-E-Mail für FFP Masken an die anwaltlich genutzte E-Mail Adresse des Klägers ohne vorherige Einwilligung. Darüber hinaus gab er zu spät Auskunft über die Herkunft der genutzten Quelle. Die Höhe des Schmerzensgeldes errechnet sich aufgrund der Häufigkeit und der Auswirkungen der Verstöße und dem Hintergrund einer effektiven Abschreckung.

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12. Oktober 2021

Irreführung bei kommerziellem Weiterverkauf von Oktoberfest Tischreservierungen

Pressemitteilung des LG München I zum Urteil vom 08.10.2021 (Az.: 3 HK O 5593/20)

Eine Eventagentur bot Tischreservierungen für ein Festzelt auf dem Oktoberfest zu einem deutlich höheren Preis an, als sie bei den Festzeltbetreibern selbst gekostet hatten. Die Festzeltbetreiber untersagen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedoch in rechtlich wirksamer Art und Weise, die Veräußerung an kommerzielle Weiterverkäufer. Weiterhin heißt es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass die Betreiber nicht dazu verpflichtet sind, Tischreservierungen, die unter Verstoß gegen das in den AGB enthaltenen Verbots des kommerziellen Weiterverkaufs erworben wurden, auch tatsächlich bereitzustellen. Das Angebot der Reservierungen der Beklagten, ist demnach irreführend, da potentielle Käufer fälschlicherweise davon ausgehen, dass sie beim Kauf einen Anspruch auf einen Tischplatz erhalten.

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07. Oktober 2021

Wahrnehmung einer Modellbezeichnung als Zweitmarke

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Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 02.09.2021, Az.: 6 W 58/21

Ein T-Shirt der Marke Balmain wurde von einem Händler mit dem Zusatz "T-Shirt MO" als Angebot bezeichnet. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der angesprochene Verkehrskreis diesen Zusatz nicht als Hinweis auf Produkteigenschaften versteht. Vielmehr wird die Modellbezeichnung als Herkunftshinweis im Sinne einer Zweitmarke wahrgenommen. Für diese Ansicht spreche der unmittelbare, klare räumliche Zusammenhang der Bezeichnung "MO" zu der Marke in der Angebotsbezeichnung. Die Bezeichnung erwecke folglich den falschen Eindruck einer Zweitmarke unter der Dachmarke "Balmain".

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05. Oktober 2021

Irreführende Bewerbung eines Produkts als Medizinprodukt? – Bindungswirkung von Bescheiden des BfAM

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 08.07.2021, Az.: 6 U 126/20

Ein Bescheid seitens Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), in welchem festgestellt wird, dass ein Produkt kein zulassungspflichtiges Arzneimittel darstellt, hat bindende Wirkung auch für die Zivilgerichte. Grund hierfür sei nach Ansicht des Gerichts, dass der Bescheid des BfArM, der einen Verwaltungsakt darstelle, Tatbestandswirkung entfalte. Ein solches Produkt darf daher als Medizinprodukt beworben werden und zwar unabhängig von der Frage, ob der Verwaltungsakt inhaltlich rechtmäßig ergangen ist.

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14. September 2021

Vertragsdokumentengenerator zulässig: kein Verstoß gegen RDG

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Pressemitteilung Nr. 171/2021 des BGH zum Urteil vom 09.09.2021, Az.: I ZR 113/20

Der BGH hat entschieden, dass der digitale Vertragsdokumentengenerator eines juristischen Verlags keine Rechtsdienstleistung darstellt und mithin zulässig ist. Die Tätigkeit des Verlags bestehe in der Bereitstellung der Software, die anhand standardisierter Vertragsklauseln und typischen Sachverhalten Rechtsdokumente erstellt. Hierbei werde sie jedoch nicht in einem konkreten Fall eines Anwenders tätig. Darüber hinaus könne der Nutzer erkennen, dass die Software nicht zur rechtlichen Prüfung seines Falls diene.

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14. September 2021 Top-Urteil

Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch den Betrieb eines ehrverletzenden Blogs

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Urteil des BGH vom 29.06.2021, Az.: VI ZR 52/18

Richtet sich ein Blog mit ehrverletzenden Aussagen hauptsächlich gegen eine Person und wird der Blog zur Erpressung dieser Person eingesetzt, so kann der Betroffene die Untersagung des Weiterbetriebs des Blogs verlangen. Dieser Unterlassungsanspruch ergibt sich aus einer rechtswidrigen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Die Abwägung des durch Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 8 EMRK gewährleisten Interesses des Betroffenen am Schutz seiner Ehre mit dem in Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 EMRK verankerten Recht des Blogbetreibers auf Meinungsfreiheit fällt vorliegend zugunsten der berechtigten Interessen des Klägers aus, da der Betrieb des Blogs auch als Nötigungsmittel für eine versuchte Erpressung zum Nachteil des Klägers dient.

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03. September 2021

Beendigung der Vertragshändlereigenschaft: Kein Recht auf weitere Markennutzung

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Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 12.08.2021, Az.: 6 U 102/20

Ehemalige Vertragshändler dürfen Marken als Teil ihrer neuen Firmierung nicht weiterhin nutzen, es sei denn, die Öffentlichkeit könne nur durch die Nennung der Marke die Spezialisierung des Händlers auf den Vertrieb von Waren der genannten Marke erkennen. Die Nutzung ist auch dann nicht zulässig, wenn auf die ehemalige Vertragshändlereigenschaft hingewiesen wird, da dennoch Verwechslungsgefahr bestehen kann. Auch die Verwendung des Kürzels der Marke in der Domain ist in diesem Fall unzulässig.

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31. August 2021

Bewerbung eines Arzneimittels als „Must-Have“ irreführend?

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Beschluss des OLG Hamburg vom 12.01.2021, Az.: 3 U 49/20

Wird ein Arzneimittel als "Must-Have" beworben, muss dies nicht zwingend als Allein- oder Spitzenstellungsbehauptung qualifiziert werden. Zu diesem Ergebnis kam das Gericht in einem Fall, in dem ein Allergie-Medikament als "Must-Have" beworben wurde. Zugleich war ein Model mit einem Kleid aus Baumrinde abgebildet. Nach Ansicht des Gerichts sei die Werbung nicht irreführend, da die Bezeichnung "Must-Have" in Verbindung mit der Darstellung als Hinweis auf die Modebranche verstanden werden könne.

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27. August 2021

Werbung von LOTTOBayern verstößt gegen den Glücksspielstaatsvertrag

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Pressemitteilung Nr. 22 zum Urteil des LG München I vom 13.08.2021, Az.: 33 O 16380/18

Die von LOTTOBayern auf Facebook und YouTube betriebene Werbung für Glücksspiel verstößt gegen § 5 Abs. 1 des Glücksspielstaatsvertrages. Dabei ging es unter anderem um ein „Glückszahlenhoroskop“ sowie um Werbevideos, die mit einer umgetexteten Version des Lieds "Geiles Leben" unterlegt waren. Eine solche Werbung ist nach Ansicht des Gerichts nicht maßvoll und bleibt nicht eng auf das begrenzt, was erforderlich ist, um die Verbraucher zu den staatlich kontrollierten Spielnetzwerken zu lenken. Es handele sich nicht um eine schlichte Mitteilung von Gewinnchancen oder um sachliche Informationen, sondern um die aktive Anregung, an Glücksspielen teilzunehmen. Durch die Werbung wird der Lotterie ein positives Image verliehen und dem Betrachter suggeriert, dass er durch die Teilnahme an der Lotterie ein „geiles Leben“ führen könne.

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23. August 2021

Äußerungen über Fernsehsendungen – geschäftliche Handlung?

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Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 27.07.2021, Az.: 6 W 64/21

Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden, dass es sich bei kritischen Werturteilen eines Wissenschaftlers zu einer „True-Crime-Fernsehsendung“ um keine geschäftliche Handlung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr.1 UWG handelt. Die Anmerkungen sind insbesondere dann hinzunehmen, wenn sie dazu dienen, die Allgemeinheit darüber zu unterrichten, dass die Darstellungen im Rahmen der Fernsehserie wissenschaftlichen Standards nicht genügen.

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