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Urteil_Bundesgerichtshof
14. September 2021 Top-Urteil

Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch den Betrieb eines ehrverletzenden Blogs

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Urteil des BGH vom 29.06.2021, Az.: VI ZR 52/18

Richtet sich ein Blog mit ehrverletzenden Aussagen hauptsächlich gegen eine Person und wird der Blog zur Erpressung dieser Person eingesetzt, so kann der Betroffene die Untersagung des Weiterbetriebs des Blogs verlangen. Dieser Unterlassungsanspruch ergibt sich aus einer rechtswidrigen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Die Abwägung des durch Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 8 EMRK gewährleisten Interesses des Betroffenen am Schutz seiner Ehre mit dem in Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 EMRK verankerten Recht des Blogbetreibers auf Meinungsfreiheit fällt vorliegend zugunsten der berechtigten Interessen des Klägers aus, da der Betrieb des Blogs auch als Nötigungsmittel für eine versuchte Erpressung zum Nachteil des Klägers dient.

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03. September 2021

Beendigung der Vertragshändlereigenschaft: Kein Recht auf weitere Markennutzung

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Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 12.08.2021, Az.: 6 U 102/20

Ehemalige Vertragshändler dürfen Marken als Teil ihrer neuen Firmierung nicht weiterhin nutzen, es sei denn, die Öffentlichkeit könne nur durch die Nennung der Marke die Spezialisierung des Händlers auf den Vertrieb von Waren der genannten Marke erkennen. Die Nutzung ist auch dann nicht zulässig, wenn auf die ehemalige Vertragshändlereigenschaft hingewiesen wird, da dennoch Verwechslungsgefahr bestehen kann. Auch die Verwendung des Kürzels der Marke in der Domain ist in diesem Fall unzulässig.

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31. August 2021

Bewerbung eines Arzneimittels als „Must-Have“ irreführend?

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Beschluss des OLG Hamburg vom 12.01.2021, Az.: 3 U 49/20

Wird ein Arzneimittel als "Must-Have" beworben, muss dies nicht zwingend als Allein- oder Spitzenstellungsbehauptung qualifiziert werden. Zu diesem Ergebnis kam das Gericht in einem Fall, in dem ein Allergie-Medikament als "Must-Have" beworben wurde. Zugleich war ein Model mit einem Kleid aus Baumrinde abgebildet. Nach Ansicht des Gerichts sei die Werbung nicht irreführend, da die Bezeichnung "Must-Have" in Verbindung mit der Darstellung als Hinweis auf die Modebranche verstanden werden könne.

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27. August 2021

Werbung von LOTTOBayern verstößt gegen den Glücksspielstaatsvertrag

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Pressemitteilung Nr. 22 zum Urteil des LG München I vom 13.08.2021, Az.: 33 O 16380/18

Die von LOTTOBayern auf Facebook und YouTube betriebene Werbung für Glücksspiel verstößt gegen § 5 Abs. 1 des Glücksspielstaatsvertrages. Dabei ging es unter anderem um ein „Glückszahlenhoroskop“ sowie um Werbevideos, die mit einer umgetexteten Version des Lieds "Geiles Leben" unterlegt waren. Eine solche Werbung ist nach Ansicht des Gerichts nicht maßvoll und bleibt nicht eng auf das begrenzt, was erforderlich ist, um die Verbraucher zu den staatlich kontrollierten Spielnetzwerken zu lenken. Es handele sich nicht um eine schlichte Mitteilung von Gewinnchancen oder um sachliche Informationen, sondern um die aktive Anregung, an Glücksspielen teilzunehmen. Durch die Werbung wird der Lotterie ein positives Image verliehen und dem Betrachter suggeriert, dass er durch die Teilnahme an der Lotterie ein „geiles Leben“ führen könne.

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23. August 2021

Äußerungen über Fernsehsendungen – geschäftliche Handlung?

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Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 27.07.2021, Az.: 6 W 64/21

Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden, dass es sich bei kritischen Werturteilen eines Wissenschaftlers zu einer „True-Crime-Fernsehsendung“ um keine geschäftliche Handlung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr.1 UWG handelt. Die Anmerkungen sind insbesondere dann hinzunehmen, wenn sie dazu dienen, die Allgemeinheit darüber zu unterrichten, dass die Darstellungen im Rahmen der Fernsehserie wissenschaftlichen Standards nicht genügen.

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20. August 2021

Wann ist es einem Unternehmen gestattet mit „jahrelanger Erfahrung“ zu werben?

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Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 25.03.2021, Az.: 6 U 212/19

Wirbt ein Unternehmen mit "jahrelanger Erfahrung", so muss eine wirtschaftliche Fortdauer bestehen. Diese liegt dann vor, wenn trotz Änderungen das frühere Unternehmen dem heutigen noch wesensgleich ist und der Verkehrskreis das auch erkennen kann. In dem Fall einer Werbung für Whirlpools entschied das OLG, dass für den Verkehrskreis erkennbar sei, dass mit der Werbung der Tochtergesellschaft mit "jahrelanger Erfahrung" die Erfahrung der Muttergesellschaft gemeint sei und die Werbung deshalb zulässig sei.

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18. August 2021

Gutachtenwerbung: Angabe der Fachinformation als Fundzustelle unzureichend

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Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 13.07.2021, Az.: 6 W 43/21

Wird mit einer klinischen Studie für ein Heilmittel - wie im vorliegenden Fall für einen Impfstoff - geworben, so muss die unmittelbare Fundstelle der Studie angegeben werden. Nach Ansicht des OLG Frankfurt reiche die Angabe der Fachinformation als Fundstelle nicht aus. Vielmehr müsse die unmittelbare Überprüfung der Studienergebnisse durch die Fundstelle ermöglicht werden. Dies könne durch die Angabe der Fachinformation, die lediglich zu einer Zusammenfassung der Studie führt, nicht garantiert werden.

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28. Juli 2021

Erhöhtes Entgelt bei Zahlung mit einem bestimmten Zahlungsmittel?

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Urteil des OLG Hamburg vom 12.11.2020, Az.: 15 U 79/19

Das OLG Hamburg hat entschieden, dass "VISA Entropay" und "Viabuy Prepaid MasterCard“ keine gängigen Zahlungsmittel sind. § 312a Abs. 4 Nr. 1 BGB sieht allerdings explizit vor, dass Unternehmer dem Verbraucher wenigstens ein gängiges und zumutbares Zahlungsmittel zur Verfügung stellen muss, bei dem kein zusätzliches Entgelt für die Zahlung entsteht. Sofern "VISA Entropay" und "Viabuy Prepaid MasterCard“ die einzigen Zahlungsarten sind, bei denen keine zusätzlichen Kosten für den Verbraucher entstehen, liegt ein Verstoß gegen § 312a Abs. 4 Nr. 1 BGB vor.

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07. Juli 2021

Marktüberwachung: Atemschutzmasken nicht ordnungsgemäß geprüft?

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Beschluss des OVG Lüneburg vom 15.06.2021, Az.: 13 ME 243/21

Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 der VO (EG) Nr. 765/2008 stellt auch als allgemeine Befugnisnorm die Ermächtigungsrundlage dar, um die Marktüberwachung hinreichend zu gewährleisten. So treffen die Wirtschaftsakteure verschiedene Mitteilungspflichten, sofern Atemschutzmasken, die nicht ordnungsgemäß geprüft wurden, auf dem Markt bereitgestellt wurden. Die Mitteilungspflichten sind auch verhältnismäßig, da nur so sichergestellt werden kann, dass alle nicht ordnungsgemäß geprüften Atemschutzmasken zurückgenommen werden und eine weitere Bereitstellung auf dem Markt verhindert wird.

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