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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Werberecht“

24. März 2017

Zur Herkunftstäuschung und Rufausbeutung von Rotationsrasierern

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Urteil des LG Köln vom 10.01.2017, Az.: 31 O 191/16

Eine betriebliche Herkunftstäuschung liegt vor, wenn der angesprochene Verkehrskreis durch die Ausgestaltung des fraglichen Produkts den Eindruck gewinnt, es handele sich um ein Originalprodukt. Erhält ein Elektrorasierer mit Rotationskopf aber zusätzlich einen „Schutzkragen“ an der charakteristischen Verbindung zwischen Schereinheit und Körper, ist davon nicht auszugehen. Dagegen spricht auch der gänzlich abweichende Schriftzug auf dem Produkt. Ob die „Manschette“ nach dem Kauf demontiert werden kann und das Gerät dann eine Nachahmung darstellt, ist in der speziellen Kaufsituation nicht relevant. Eine Rufausbeutung scheidet daher aus.

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23. März 2017

Verletzung der Tarifpflicht für Taxis durch Rabattaktionen von Taxivermittler

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 02.02.2017, Az.: 6 U 29/16

Rabattaktionen eines Taxi-Vermittlungsdienstes, die den Fahrgästen 50% der Taxikosten erstatten, verstoßen gegen die in den §§ 39 Abs. 1, Abs. 3, 51 Abs. 5 PBefG vorgeschriebenen Tarifpflicht und stellen eine Marktverhaltensregelung im Sinne der §§ 3, 3a, 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG dar. Es ist Taxiunternehmen untersagt die amtlich festgelegten Beförderungsentgelte zu über- bzw. zu unterschreiten. Diese festgesetzten Fahrpreise sollen einen Preiswettbewerb der Taxiunternehmen verhindern und die Existenz kleinerer Taxiunternehmen schützen. Nur so kann ein gerechtes Wettbewerbsverhältnis aufrechterhalten werden.

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22. März 2017

Gesundheitliche Werbeaussage „Heilen mit Licht“ ohne Wirksamkeitsnachweis unzulässig

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Urteil des LG Potsdam vom 24.02.2016 Az.: 52 O 80/15

Werbeangaben für ein medizinisches Behandlungsverfahren („Heilen mit Licht“) sind nach § 5 I S. 2 Nr. 1 UWG auch dann als irreführende Aussage einzustufen, wenn wissenschaftliche Erkenntnisse über die therapeutische Wirksamkeit der Behandlungsweise noch nicht oder zumindest noch nicht vollständig vorliegen. Im Interesse des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung können Angaben auf dem Gebiet der gesundheitsbezogenen Werbung nur zulässig sein, wenn auch eine hinreichend wissenschaftliche Grundlage für die medizinische Wirkung der Behandlung besteht

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22. März 2017

Die Benutzung einer Unionsmarke durch Dritte wirkt rechtserhaltend

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 20.10.2016, Az.: 6 U 95/16

Stimmt der Markeninhaber der Benutzung seiner Marke durch Dritte zu, wirkt die Benutzung rechtserhaltend im Sinne der Unionsmarken-Verordnung. Voraussetzung ist weder der Abschluss eines Lizenzvertrags, noch das Verlangen eines Ausgleichs irgendeiner Art für die Zustimmung. Im Rahmen einer Werbung liegt dann keine markenmäßige Benutzung vor, wenn der Dritte die Marke nur als fremde Marke verwendet. Das ist etwa der Fall, wenn die Marke ohne Bezug auf eigene Produkte genannt wird (bloße Markennennung).

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21. März 2017

Die Kennzeichnung „Diätetisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke“ ohne wissenschaftlichen Nachweis stellt einen Wettbewerbsverstoß dar

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Urteil des LG Cottbus vom 19.05.2016, Az.: 11 O 76/15

Die Wirksamkeit bilanzierter Diäten muss durch allgemein anerkannte wissenschaftliche Daten erwiesen werden. Die Eine Studie, welche die Wirksamkeit eines anderen Produkts - mit teilweise gleichen Inhaltsstoffen - betrifft, genügt nicht um diesen Nachweis zu führen. Entscheidend sind die Inhaltsstoffe in ihrer konkreten Zusammensetzung. Das Anbieten eines Produkts ohne Wirksamkeitsnachweis als "bilanzierte Diät" stellt das Bewerben einen Wettbewerbsverstoß dar.

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24. Februar 2017

Kein Verstoß gegen Datenschutzrecht durch Ärztebewertungsportal

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Urteil des OLG Köln vom 05.01.2017, Az.: 15 U 121/16

Die Profilseite eines Arztes auf einem Internet-Ärztebewertungsportal, die sowohl persönliche Daten als auch Anzeigen konkurrierender Ärzte aufzeigt, verstößt weder gegen das Datenschutzrecht, noch gegen das Wettbewerbsrecht. Der betreffende Arzt hat daher keinen Anspruch auf Entfernung seiner öffentlich zugänglichen Daten, da eine Persönlichkeitsrechtsverletzung zu verneinen ist. Eine wettbewerbswidrige Behinderung durch den Verweis auf konkurrierende Ärzte liegt aufgrund fehlender, unangemessener Einwirkung auf potentielle Kunden ebenfalls nicht vor.

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24. Februar 2017

Werbung mit Testergebnissen erfordert nicht zwingend Verlinkung zum Testergebnis

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Beschluss des BGH vom 08.12.2016, Az.: I ZR 88/16

Wirbt ein Online-Händler mit dem Testergebnis-Emblem eines Vergleichsportals, so ist die entsprechende Fundstelle des Tests mit anzugeben. Im Bereich der Testsiegelwerbung ist dafür nicht zwingend die Verlinkung auf das Testergebnis erforderlich, vielmehr kann die Angabe einer Internetseite ausreichend sein, sofern die Lesbarkeit der Angabe gewährleistet ist.

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17. Februar 2017

Zur Unlauterkeit unaufgeforderter Werbeanrufe und SMS-Mitteilungen

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 06.10.2016, Az.: 6 U 54/16

Ein Werbeanruf ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung ist auch dann unzulässig, wenn der Angerufene ein mutmaßliches Interesse an der beworbenen Leistung hat. Denn der Werbecharakter des Anrufs bleibe dadurch erhalten.

Unaufgeforderte SMS-Nachrichten wiederum stellen eine unlautere belästigende Werbung dar, wenn damit zwar vordergründig auf ein gemeinnütziges Projekt eines Konzerns hingewiesen wird, die Mitteilung jedoch ebenso beabsichtigen soll, den Konzern mittelbar in ein positives Licht zu rücken sowie den Absatz seiner Produkte zu fördern.

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17. Februar 2017

Bewerbung mit „Exklusiv in Ihrer Apotheke“ irreführend, wenn Erwerb auch über Dritte möglich ist

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Urteil des LG Hamburg vom 17.11.2016, Az.: 327 O 90/16

Wirbt ein Hersteller damit, dass seine Produkte nur exklusiv in der Apotheke erhältlich seien, so stellt dies eine objektiv unrichtige Werbeaussage und damit eine unzulässige Irreführung dar, wenn diese tatsächlich auch außerhalb von Apotheken, etwa in Drogeriemärkten erhältlich sind. Dies gilt gerade auch, wenn der Hersteller die Produkte selbst nur an Apotheken verkauft, diese jedoch durch den sog. Graumarkt in das Sortiment von anderen Händlern gelangen und dies sich nicht nur als Einzelfall darstellt.

Eine Schadensersatzpflicht kommt bei einem derartigen Wettbewerbsverstoß allerdings nur in Betracht, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Schadens vorgetragen wird.

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14. Februar 2017

50%-Rabattaktionen von Taxi-Vermittlungsdienst stellen keinen Wettbewerbsverstoß dar

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Urteil des LG Hamburg vom 23.12.2016, Az.: 315 O 423/15

Ein Vermittlungsdienst für Taxidienstleistungen verstößt mit 50%-Rabattaktionen nicht gegen eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 3 a UWG und der §§ 39 III S. 1, 51 V PBefG. Dies wäre dann der Fall, wenn einer gesetzlichen Vorschrift zuwidergehandelt wird, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln und wenn die festgesetzten Beförderungsentgelte unterschritten würden. Eine Beeinträchtigung der Interessen der Fahrgäste und des Verbraucherschutzes durch die streitgegenständliche Rabattaktion ist jedoch nicht ersichtlich, da das Taxiunternehmen denselben ungekürzten Betrag erhält, den es auch außerhalb der Rabattaktion bekommen hätte. Allein der Vermittlungsdienst zahlt bei der Teilnahme der Aktion die Hälfte der angefallenen tariflichen Beförderungskosten. Somit wird keine Gefahr begründet, Mitbewerber vom Markt zu verdrängen.

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