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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Rechteinhaber“

09. Februar 2017

Ahmt der Schleifisch den Kielfisch nach?

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Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 30.11.2016, Az.: 6 U 39/15

Eine geschäftliche Handlung ist unlauter, wenn sie u.a. Kennzeichen oder Waren eines Mitbewerbers herabgesetzt oder verunglimpft. Die Aussage, dass ein Konkurrenzprodukt eine Nachahmung sei, hat das Ziel den eigenen Absatz zu fördern und ist daher jedenfalls eine geschäftliche Handlung. Die Bezeichnung als Nachahmung ist jedoch wertungsneutral und deshalb in einer Gesamtwürdigung als zulässiges Werturteil nicht zu beanstanden.

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08. Februar 2017

Umgehung eines Versicherungsmaklers durch Versicherung kann zulässig sein

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Urteil des BGH vom 21.06.2016, Az.: I ZR 274/14

Ein Krankenversicherer behindert einen Versicherungsmakler, der an ihn im Hinblick auf einen Tarifwechsel eines Versicherungsnehmers ein unzumutbares und damit unzulässiges Korrespondenzverlangen gestellt hat, nicht dadurch gezielt in unlauterer Weise, dass er im Hinblick auf dieses Korrespondenzverlangen an den Versicherungsnehmer mit dem Hinweis herantritt, dass im Rahmen des bestehenden Versicherungsverhältnisses die laufende Beratung des Versicherungsnehmers durch den Versicherer einschließlich der Beratung über einen Tarifwechsel kostenfrei erfolgt.

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07. Februar 2017

Werbung für die Durchführung der Hauptuntersuchung durch eine Kfz-Werkstatt ist nicht irreführend

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Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 15.09.2016, Az.: 6 U 166/15

Die Werbung einer Kfz-Werkstatt mit einer Abbildung von Prüfplaketten für die Durchführung der Hauptuntersuchung ist auch dann nicht irreführend, wenn die Plakette nicht von der Werkstatt selbst, sondern von einem externen Prüfinstitut vergeben wird, da nicht die Gefahr besteht, dass die angesprochenen Verkehrskreise oder ein erheblicher Teil davon die Werkstatt selbst für eine amtlich anerkannte Prüforganisation halten. Die Nennung des prüfenden Drittinstituts ist keine wesentliche Information im Sinne des § 5a Abs. 2 UWG und daher nicht erforderlich.

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20. Januar 2017 Kommentar

Verletzt die Domain „severins-sylt.de“ die Namensrechte der Kirchengemeinde „St. Severin“?

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Kommentar zum Urteil des Schleswig-Holsteinischen OLG vom 29.09.2016, Az.: 6 U 23/15

Registriert ein nichtberechtigter Dritter ein Kennzeichen, an dem ein anderer der Namensberechtigte ist, als Domainnamen, so genießt der Berechtigte grundsätzlich die Priorität der Registrierung mit der Folge, dass die Domain vom Nichtberechtigten freizugeben wäre. Doch wie verhält es sich, wenn der Name einer alteingesessenen Kirchengemeinde („St. Severin“) von einer unweit der dazugehörenden Kirche betriebenen Erholungsanlage („Severin*s Resort & Spa“) als Bestandteil für die Registrierung einer Domain verwendet wird? Die Lösung könnte grundsätzlich auch hier ganz einfach sein und sich wie eingangs erläutert darstellen. Allerdings gab es in dem Fall, der vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht verhandelt wurde, eine kleine Besonderheit. Denn anstelle des Wortes „Severin“ wurde als Domainname „Severins“ gewählt.

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04. Januar 2017

Preisangaben bei Flugreisen müssen alle anfallenden Gebühren beinhalten

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Urteil des LG Hamburg vom 18.11.2016, Az.: 315 O 28/16

Bei der Angabe des Flugpreises eines Online-Reisebüros ist der zu zahlende Endpreis stets vollständig auszuweisen und sämtliche Gebühren, Zuschläge und Entgelte, die unvermeidbar und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorhersehbar sind, anzugeben. Dies gilt auch für anfallende Preise bei Zahlung mit einem gängigen Zahlungsmittel. Werden nicht alle Gebühren angegeben oder wird der beworbene Preis nur bei Zahlung mit einer nicht gängigen Zahlungsart gewährt, liegt eine Irreführung über die tatsächlich anfallenden Kosten vor.

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27. Dezember 2016

Werbung mit Zuzahlungsverzicht bei medizinischen Hilfsmitteln ist erlaubt

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Pressemitteilung Nr. 220/2016 des BGH zum Urteil vom 01.12.2016, Az.: I ZR 143/15

Nach Auffassung des BGH dienen die gesetzlichen Zuzahlungsregelungen der Kostendämpfung im Gesundheitswesen und nicht dem Schutz der dort tätigen Mitbewerber. Das Lauterkeitsrecht kann daher von vornherein kein Mittel sein, um diese Regelungen einzuhalten. Zudem ist der Zuzahlungsverzicht keine verbotene Heilmittelwerbung, denn nach dem HWG sind bestimmte oder auf bestimmte Art zu berechnende Rabatte jeder Art für nicht preisgebundene Arzneimittel, Medizinprodukte und andere Heilmittel erlaubt. Die Zuzahlungen sind an die Höhe des Abgabepreises gekoppelt und lassen sich ohne weiteres berechnen. Weiter ist der Verkäufer Inhaber der Zuzahlungsforderung, sodass er frei über die Forderung verfügen und damit auch verzichten kann.

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27. Dezember 2016

Fehlende Verlinkung der OS-Plattform ist wettbewerbswidrig

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Beschluss des LG Hamburg vom 07.06.2016, Az.: 315 O 189/16

Wer im geschäftlichen Verkehr im Internet Dienstleistungen eines Immobilienmaklers anbietet, ohne dem Verbraucher Informationen über die OS-Plattform der Europäischen Union bereitzustellen, handelt wettbewerbswidrig. Denn ohne Hinweis auf die Möglichkeit der Einschaltung einer Schlichtungsstelle werden dem Verbraucher Informationen vorenthalten, wodurch dessen Interessen spürbar beeinträchtigt sind.

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19. Dezember 2016

Werbung für Medizinprodukte mit wissenschaftlich nicht gesicherten Wirkungsaussagen ist irreführend

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Urteil des LG München I vom 11.04.2016, Az.: 4 HK O 11063/13

Wer im geschäftlichen Verkehr im Medizinbereich mit wissenschaftlich nicht gesicherten Wirkungsaussagen wirbt, ist für die Richtigkeit seiner Aussagen darlegungs- und beweispflichtig. Fehlen, wie bei der Bioresonanztherapie, objektiv messbare organische Befundmöglichkeiten und hängt der Wirksamkeitsnachweis allein von einer Beurteilung des subjektiven Empfindens des Probanden ab, so ist für den Wirksamkeitsnachweis grundsätzlich die Vorlage einer placebokontrollierten Doppelblindstudie erforderlich.

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15. Dezember 2016

Original-„Goldbären“ wettbewerbsrechtlich vor Nachahmungen geschützt

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Urteil des LG Köln vom 23.08.2016, Az.: 33 O 82/16

Haribo „Goldbären“ sind gemäß § 4 Nr. 3 b UWG wettbewerbsrechtlich vor fremden Nachahmungen geschützt. Die Fruchtgummiprodukte weisen auf Grund ihrer charakteristischen Form- und Gestaltungsmerkmale und trotz einer großen Anzahl an Alternativangeboten von Gummibärchen eine hinreichend wettbewerbliche Eigenart auf, sodass die als „Goldbären“ vertriebenen Produkte geeignet sind, die angesprochenen Verkehrskreise auf die betriebliche Herkunft, sowie gewisse Qualitätsvorstellungen hinzuweisen. Der Vertrieb eines nahezu identisch gestalteten Bio-Konkurrenzproduktes ist demnach unlauter, da ein unzulässiger Imagetransfer der entwickelten Qualitätsvorstellungen vom Original- auf das Nachahmungsprodukt, insbesondere bei Bio-Süßwaren nicht ausgeschlossen werden kann.

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14. Dezember 2016

Immobilienanzeige muss Restlaufzeit des Erbbaurechts beinhalten

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Urteil des LG Karlsruhe vom 07.02.2014, Az.: 14 O 77/13 KfH III

Werbeanzeigen für Immobilien, welche auf Grundlage des Erbbaurechtes auf einem Grundstück errichtet wurden, müssen zwingend die Angabe der noch verbleibenden Laufzeit des Erbbaurechtes beinhalten. Da nach dem Erlöschen dieses Rechtes das Eigentum an der entsprechenden Immobilie auf den Grundstücksinhaber zurückfalle, sei die Restlaufzeit des Erbbaurechtes als ganz wesentliche Information für den potentiellen Erwerber einzustufen. Entsprechendes gilt auch für die Angabe der Höhe des Erbbauzinses, da es sich dabei um regelmäßige Zahlungen handelt, die über Jahre hinweg zu leisten sind und daher einen beträchtlichen wirtschaftlichen Wert erreichen können.

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