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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Kfz-Werkstatt“

07. Februar 2017

Werbung für die Durchführung der Hauptuntersuchung durch eine Kfz-Werkstatt ist nicht irreführend

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Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 15.09.2016, Az.: 6 U 166/15

Die Werbung einer Kfz-Werkstatt mit einer Abbildung von Prüfplaketten für die Durchführung der Hauptuntersuchung ist auch dann nicht irreführend, wenn die Plakette nicht von der Werkstatt selbst, sondern von einem externen Prüfinstitut vergeben wird, da nicht die Gefahr besteht, dass die angesprochenen Verkehrskreise oder ein erheblicher Teil davon die Werkstatt selbst für eine amtlich anerkannte Prüforganisation halten. Die Nennung des prüfenden Drittinstituts ist keine wesentliche Information im Sinne des § 5a Abs. 2 UWG und daher nicht erforderlich.

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28. September 2015

Werbung mit nicht-eigenen Leistungen einer Werkstatt nicht wettbewerbswidrig

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Urteil des OLG Frankfurt an der Oder vom 03.09.2015, Az.: 31 O 29/15

Eine Kfz-Werkstatt darf auch mit Leistungen werben, die sie nicht selbst erbringen kann. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Kunde die Leistung bekommt, wenn er die Werkstatt mit einer solchen Leistung beauftragt. Wirbt eine Werkstatt mit „Hauptuntersuchung / HU“, so muss sie sich auch darum kümmern, dass die HU von einem Mitarbeiter einer zugelassenen Prüfstelle vorgenommen wird.

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01. April 2014

Gutscheine von Kfz-Werkstätten für Folgeaufträge können wettbewerbswidrig sein

Pressemitteilung des OLG Hamm zum Urteil vom 12.11.2013, Az.: 4 U 31/13

Es ist wettbewerbswidrig kaskoversicherte Kunden mit Gutscheinen, die einen Nachlass auf die Selbstbeteiligung versprechen, zu bewerben, wenn die Versicherung dieser Werbung nicht zugestimmt hat.  Die vom Versicherungsvertrag verlangte objektive Kundenentscheidung wird nämlich durch die Gutscheinwerbung beeinträchtigt, da sie nach allgemeiner Lebenserfahrung den Kunden dazu bringen könnte, seiner Mitteilungspflicht gegenüber der Versicherung nicht nachzukommen und ein gleiches oder günstigeres Angebot einer anderen Kfz-Werkstatt auszuschlagen, um den Vorteil des Gutscheins zu erlangen.

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08. Januar 2014

Wettbewerbswidrige Gutscheine bei Kfz-Reparaturen

Pressemitteilung des OLG Hamm vom 06.01.2014, Az.: 4 U 31/13

Eine Werbung mit Gutscheinen von Kfz-Werkstätten für Folgeaufträge bei der Reparatur eines Kaskoschadens mit Selbstbeteiligung des Kunden ist wettbewerbswidrig. Der versprochene Gutschein beeinträchtigt die objektive Kundenentscheidung, da das Angebot geeignet ist, die Kunden zu veranlassen unter Verletzung ihrer Pflicht aus dem Versicherungsvertrag, den Schaden so gering wie möglich zu halten, ein kostengünstigeres Angebots eines Mitbewerbers auszuschlagen, um den versprochenen Vorteil zu erlangen.

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