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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Schaufenster“

13. Februar 2017

Werbung im Schaufenster ohne Preisangabe kann erlaubt sein

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Urteil des BGH vom 10.11.2016, Az.: I ZR 29/15

a) Die Bestimmung des § 1 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 PAngV hat ihre (alleinige) unionsrechtliche Grundlage in der Richtlinie 98/6/EG.

b) Eine Werbung, in der kein Preis für das beworbene Produkt angegeben ist, kann nicht als Angebot im Sinne der Richtlinie 98/6/EG und – entsprechend – im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV angesehen werden.

c) Die Vorschrift des § 4 Abs. 1 PAngV erfasst nicht die reine Werbung im Schaufenster durch Präsentation der Ware ohne Preisangabe.

d) Die der Umsetzung des Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2005/29/EG dienende Bestimmung des § 5a Abs. 2 UWG ist hinsichtlich des in der Richtlinie 98/6/EG geregelten Aspekts eines in einer Werbung angegebenen oder anzugebenden Verkaufspreises einer Ware nicht anwendbar.

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10. April 2014

Hörgeräte-Akustiker-Schaufenster auch ohne Preisangaben zulässig

Urteil des LG Köln vom 12.02.2014, Az.: 12 O 630/12 U.

Wer gewerbs- oder geschäftsmäßig Waren anbietet, muss den jeweils zu zahlenden Endpreis des Produkts für den Kunden angeben. Dies gilt allerdings nur, wenn der potentielle Käufer gezielt auf einen direkten Kauf angesprochen wird. Handelt es sich hingegen um Werbung, die noch ergänzender Angaben und weiterer Verhandlungen bedarf, kann eine solche Preisangabenpflicht entfallen. Ein Hörgeräte-Akustiker muss die in seinem Schaufenster ohne Angabe des Herstellers oder eines Produktnamens lediglich beispielhaft ausgestellten Hörgeräte nicht mit einem Endpreis versehen, da es sich um technische Geräte handelt, die ohne erhebliche Zwischenschritte nicht vom Kunden genutzt werden können, sondern zunächst durch den Akustiker auf den jeweiligen Kunden angepasst werden müssen.

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28. Oktober 2013

Preisangabenpflicht im Schaufenster

Urteil des HansOLG Hamburg vom 08.05.2013, Az.: 5 U 169/11 Grundsätzlich besteht die Pflicht, Preisangaben zu tätigen, wenn in einem von einem Unternehmen vorgehaltenen Fenster deren jeweilige Leistung dort zur Schau gestellt wird. Nur dann könnte man von einem „Schaufenster“ im Rechtssinne sprechen. Ein solches liegt aber nicht bei einem Bestattungsunternehmen vor, welches durch eine  Fensterfront Einblick in seine Geschäftsräume gewährt. Dies gilt selbst dann, wenn man die Ausstattung und Atmosphäre der Geschäftsräume durch das Fenster sehen und möglicherweise sogar typische Beratungssituationen beobachten kann.
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03. Juni 2013

Preisangabe von Fahrschule mit dem Zusatz „ab“ unzulässig

Urteil des OLG Celle vom 21.03.2013, Az.: 13 U 134/12 Eine Preisangabe mit einem "ab-Zusatz" in der Werbung einer Fahrschule ist gem. § 19 FahrlG unzulässig, da allgemein nicht vorhersehbar ist, wie hoch die Fahrschulkosten für einzelne Fahrschüler tatsächlich sein können. In diesem Rahmen verstößt eine solche "ab-Angabe" gegen die Grundsätze von Preiswahrheit und Preisklarheit.
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05. August 2011

Kein Preisaushang beim Tätowierer

Urteil des Hanseatischen OLG vom 04.05.2011, Az.: 5 U 207/10

Das OLG Hamburg entschied, dass ein Tätowierer nicht verpflichtet ist eine Preisliste auszuhängen. Ein Tatookünstler erbringt künstlerische Leistungen im Sinne des § 9 Abs. 8 Nr. 2 PAnGV, insoweit nicht lediglich standardisierte und einfache Tätowierleistungen erbracht werden. Der Begriff der künstlerischen Leistungen im Sinne des § 9 ABs. 8 Nr. 2 PAnGV ist, unabhängig vom Kunstbegriff anderer Rechtsgebiete, nach Sinn und Zweck des PAnGV auszulegen. Zum einen ist es entscheidend, ob die Leistung durch die Individualität des Leistungserbringers geprägt ist. Zum anderen ist es notwendig, dass die Leistung auf den individuellen Leistungsempfänger zugeschnitten wurde. In diesem Fall ist eine Pauschalierung der erbrachten Leistungen wenig praktikabel und eher lebensfremd.
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