Urteile aus der Kategorie „Medienrecht“
Apotheker äußert sich in Apothekerzeitung abwertend über ein Pharma-Unternehmen
Neue Gewinnspielsatzung bleibt vorerst in Kraft
Das Bayerische oberste Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Gewinnspielsatzung vom 17.12.2008 vorerst in Kraft bleibt. Eine Betreiberin von Fernseh-Quiz-Sendungen hatte sich mit ihrem Normenkontrollantrag im Rahmen eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die neuen Regelungen gewendet. Sie war der Auffassung, dass die erlassenen Normen in vielfacher Weise gegen geltendes Recht verstoßen und sie ihrer Existenzgrundlage berauben. Das Gericht lehnte den Erlass der Anordnung ab [...].
Titelsponsoring ist Werbung
Beschluss des VG Hamburg vom 08.07.2009, Az.: 4 E 1677/09
Wird der Name und das Logo eines Unternehmens, das im Internet die Teilnahme an Glücksspielen ermöglicht, für ein Titelsponsoring verwendet, handelt es sich hierbei um Werbung i.S. von § 5 GlüStV. Das verbotenen Glücksspiel soll mit seinem Namen, der einen Aufforderungscharakter hat und damit einen zusätzlichen Anreiz schaffen will, das wirtschaftliche Interesse im Rahmen der Tätigkeit als Titelsponsor umsetzen. Das Verbot der Fernsehwerbung erstreckt sich auf die Präsentation des Logos bei öffentlichen Auftritten, da diese im Fernsehen übertragen werden können.
Das Gebot der staatsfernen Presse: keine Grundrechtsbindung gemischtwirtschaftlicher Unternehmen
Urteil des LG Hamburg vom 06.11.2008, Az.: 315 O 136/08
Ein Unternehmen, dass privatwirtschaftliche Leistungen in Form von Presseerzeugnissen erbringt und in dieser Funktion nicht vom Staat beliehen ist, unterliegt nicht dem grundgesetzlichen Gebot der Staatsfreiheit der Presse. Dabei ist es unerheblich, ob der Staat durch die mittelbare Beteiligung am Unternehmen ca. 30 % der Aktien hält und durch die Aktionärsstruktur faktisch Einfluss ausüben könnte. Vielmehr arbeite der Vorstand des Unternehmens rechtlich eigenverantwortlich.
Der Tatsachenkern muss stimmen
Urteil des OLG Hamm vom 17.03.2009, Az.: 4 U 184/08
Screenshots stellen keinen schlüssigen Vortrag für das Bestehen eines Onlineangebots dar und können daher kein Wettbewerbsverhältnis begründen. Eine gebotene journalistische Berichterstattung liegt außerhalb des wettbewerbsmäßigen Geschehens. Wird abei mittelbar eine Meinungsäußerung wiedergegeben, ist es ausreichend, wenn sie im Zusammenhang mit der äußeren Erscheinung steht, also der Tatsachenkern der Aussage erwiesen ist.
Nachricht aus Österreich
Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 24.03.2009, Az.: 7 U 94/08
Eine inhaltlich unzulässige Pressemitteilung im Internet als Auszug aus einem österreichischen Print-Magazin wird zur Bewerbung eingesetzt. Die Meldung in der Zeitschrift, die in Deutschland nicht erhältlich ist, rechtfertigt eine Entschädigung. Allerdings ist zubeachten, dass der Leserkreis dieser Ankündigung aufgrund von Fundort und Inhalt eher als klein zu betrachten ist.
Zur Haftung bei Filmfonds
Werbender Fotovergleich von leidenden Tieren und Holocaustopfern
Die visuelle Parallelisierung von leidenden Tieren und Holocaustopfern in der Werbekampagne eines Tierschutzvereins verletzt an sich nicht die Menschenwürde, da es an einer prinzipiellen Objektivierung, also Verachtung des Menschen fehlt und nur die Gleichwertigkeit des Leidens dargestellt werden soll. Allerdings ist eine derartige Werbung als Bagatellisierung und Banalisierung des Schicksals der Holocaustopfer zu bewerten und verletzt daher das allgemeine Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Opfer sowie der heute lebenden Juden.
Auskunftsanspruch über den Werbeerlös
Bei urheberrechtlichen Schadensersatzansprüchen kann die genaue Einbusse des Betroffenen erst durch die Auskunft über die durch Werbebuchungen erzielten Werbeerträge ermittelt werden. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Inhalte Mittel sind, um eine indirekte Finanzierungsquelle zu erschließen, also auch die mittelbar aufgrund einer unberechtigten Nutzung von Inhalten erzielte Gewinne.

