Urteile aus der Kategorie „Medienrecht“
Urteil des OLG Hamm vom 11.05.2010, Az.: I-4 U 14/10
Ein Presseartikel, der sich kritisch mit einem Produkt auseinandersetzt und dieses als "Murks des Monats" darstellt, begründet an sich noch keine Schadensersatzpflicht. Nach Ansicht des OLG Hamm besteht weder ein Schadensersatzanspruch aus Wettbewerbs- noch aus Deliktsrecht, denn der fragliche Artikel sei als eine Presseveröffentlichung zu qualifizieren, die nach den Gesamtumständen nicht darauf gerichtet war, durch Beeinflussung der geschäftlichen Entscheidungen der Verbraucher den eigenen oder fremden Absatz zu fördern. Zudem habe die Klägerin nicht ausreichend vorgetragen und belegt, dass der Aussagegehalt der Äußerung falsch ist.
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Irreführende Werbung bei Buch-Nachdruck
Urteil des OLG Köln vom 11.06.2010, Az.: 6 U 23/10
Ein Verleger darf bei inhaltlich und im Format zum Teil veränderter Neuauflage eines Buches nicht mit Aussagen werben, die geeignet sind, Fehlvorstellungen über den wahren Inhalt des Buches im Vergleich zum Originalwerk hervorzurufen. Konkret wurde die Neuausgabe eines berühmten Bildbandes von Helmut Newton beworben, welche jedoch in reduziertem Format herausgegeben und in dem 74 Bilder durch andere Motive ersetzt wurden. Das OLG Köln bestätigte die einstweilige Verfügung gegen den Verleger dahingehend, dass die Verwendung von sechs Werbeaussagen, wie z.B. "Wiederauferstehung des Buches", unzulässig sei, durch welche die Kaufinteressenten auf die völlige inhaltliche Identität von Original- und Neuausgabe schließen können.
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Ein Verleger darf bei inhaltlich und im Format zum Teil veränderter Neuauflage eines Buches nicht mit Aussagen werben, die geeignet sind, Fehlvorstellungen über den wahren Inhalt des Buches im Vergleich zum Originalwerk hervorzurufen. Konkret wurde die Neuausgabe eines berühmten Bildbandes von Helmut Newton beworben, welche jedoch in reduziertem Format herausgegeben und in dem 74 Bilder durch andere Motive ersetzt wurden. Das OLG Köln bestätigte die einstweilige Verfügung gegen den Verleger dahingehend, dass die Verwendung von sechs Werbeaussagen, wie z.B. "Wiederauferstehung des Buches", unzulässig sei, durch welche die Kaufinteressenten auf die völlige inhaltliche Identität von Original- und Neuausgabe schließen können.
Unbefugte Werbung mit Hochzeitfotos
Urteil des LG Hamburg vom 28.05.2010, Az.: 324 O 690/09
Die unbefugte Werbung mit einem Bildnis stellt einen Eingriff in das Recht am eigenen Bild dar. Die Veröffentlichung einer Fotografie in einer Hochzeitszeitschrift, die Braut und Bräutigam während der Trauung zeigt, ist als besonders eingriffsintensiv und persönlichkeitsrechtsverletzend zu betrachten. Den Geschädigten steht ein Wertersatz zu, dessen Höhe im Rahmen der fiktiven Lizenzgebühr zu ermitteln ist. Vorliegend wurden Braut und Bräutigam jeweils 2.500 € zugesprochen.Unzulässiges Marketing eines Medienverlages mit Top 100-Ranking
Urteil des LG Hamburg vom 26.04.2010, Az.: 315 O 99/10
Aus den bundesweit durchschnittlichen Umsatzzahlen einzelner Zeitschriftentiteln erstellt der "dnv" ein Top 100-Ranking der umsatzstärksten Zeitschriften aller Verlage. Auch wenn ein großer Teil der darin aufgeführten Zeitschriften unter einem Medienverlag veröffentlicht wird, darf dieser, wenn er nicht gegen wettbewerbs- oder kartellrechtliche Vorschriften verstoßen möchte, nur in bestimmten Grenzen mit diesem für ihn eventuell vorteilhaften Ranking werben. Es muss einmal für den Händler wie auch für den Endverbraucher deutlich werden, dass in dem Ranking alle deutschen Verlage berücksichtigt wurden. Weiter dürfen die Pressegrossisten die Einzelhändler im Rahmen einer Marketingaktion nicht dazu auffordern oder unterstützen, die umsatzstärksten Zeitschriften in größerem Umfang anzubieten.Untersagung der Fusion Springer/ProSieben/Sat.1 durch Bundeskartellamt war rechtmäßig
Pressemitteilung Nr. 114/2010 des BGH zum Urteil vom 08.06.2010, Az.: KVR 4/09
Der geplante Zusammenschluss der Axel Springer AG und der Fernsehsender ProSieben/Sat.1 wurde Anfang 2006 vom Bundeskartellamt untersagt. Die Karlsruher Richter am Bundesgerichtshof entschieden nun in einem aktuellen Beschluss, dass das Bundeskartellamt den geplanten Zusammenschluss zu Recht untersagte, da ein solches Vorhaben die marktbeherrschende Stellung der beiden Unternehmen auf dem bundesweiten Markt für das Angebot von Werbezeiten in Fernsehprogrammen verstärkt hätte.
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Keine Schleichwerbung der Marke Iglo in Fernsehsendung „Typisch Deutsch! Essen aus der Heimat“
Beschluss des VG Düsseldorf vom 28.04.2010, Az.: 27 K 4657/08
Kein Verstoß gegen das Schleichwerbungsverbot des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) liegt vor, wenn in einem ausgestrahlten Fernseh-Beitrag zum Thema "Typisch Deutsch! Essen aus der Heimat"das Unternehmen Iglo gennant wird. Das ist auch dann der Fall, wenn das Unternehmenslogo nicht zu Werbezwecken in Szene gesetzt wurde, sondern zur journalistisch notwendigen Darstellung der Aufzeichnung im Rahmen des Beitrags dient.
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Kein Verstoß gegen das Schleichwerbungsverbot des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) liegt vor, wenn in einem ausgestrahlten Fernseh-Beitrag zum Thema "Typisch Deutsch! Essen aus der Heimat"das Unternehmen Iglo gennant wird. Das ist auch dann der Fall, wenn das Unternehmenslogo nicht zu Werbezwecken in Szene gesetzt wurde, sondern zur journalistisch notwendigen Darstellung der Aufzeichnung im Rahmen des Beitrags dient.
„Angeblicher Jackpot-Gewinn“ verursacht Streit
Urteil des LG Hamburg vom 8.12.2009, Az.: 325 O 366/09
Eine über einen Mitbewerber veröffentlichte, im Kern unrichtige Pressemitteilung muss von diesem nicht hingenommen werden. Obwohl nachweislich an einen Teilnehmer eines Online- Wettanbieters ein Gewinn in Höhe von 31,7 Millionen Euro ausbezahlt wurde, vermeldete eine staatliche Lotterie-Gesellschaft, die Ausschüttung sei lediglich als PR-Gag zu werten.Auflagenstärkste Fachzeitschrift nicht automatisch marktbeherrschend
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 26.10.2009, Az.: VI-W (Kart) 3/09
Die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch ein Unternehmen ist verboten. Allerdings lässt sich allein aus der Tatsache, dass eine Fachzeitschrift die stärkste Auflage aufweist, nicht auf eine marktbeherrschende Stellung schließen. Vielmehr ist eine Gesamtabwägung aller marktrelevanten Faktoren und Umstände erforderlich. Mangels Darlegung weiterer relevanter Kriterien, wie etwa Marktanteil, Finanzkraft, Zugang zu den Beschaffungs- oder Absatzmärkten, wurde die Beschwerde der Klägerin zurückgewiesen.Abmahnkosten bei Verstoß gegen die Buchpreisbindung
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 11.12.2009, Az.: 11 U 72/07
Wer geschäftsmäßig Bücher verkauft, ohne den festgesetzten Ladenpreis einzuhalten, kann wegen Verstoßes gegen das Buchpreisbindungsgesetz abgemahnt werden. Das OLG Frankfurt am Main begrenzte die Abmahnkosten dabei auf eine Aufwandspauschale in Höhe von 175,- Euro netto.
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Wer geschäftsmäßig Bücher verkauft, ohne den festgesetzten Ladenpreis einzuhalten, kann wegen Verstoßes gegen das Buchpreisbindungsgesetz abgemahnt werden. Das OLG Frankfurt am Main begrenzte die Abmahnkosten dabei auf eine Aufwandspauschale in Höhe von 175,- Euro netto.
Berichterstattungsrecht schränkt Verwertungsrechte ein
Pressemitteilung des OLG Köln zum Urteil 6 U 100/09 vom 30.10.2009
Wird über ein Ereignis, wie der Zusammenbruch eines DSDS-Kandidaten, das Gegenstand aktueller Berichterstattung sein kann, berichtet, so steht dieser Berichterstattung auch das ausschließliche Verwertungsrecht eines Konkurrenten nicht entgegen. Dies gilt nur innerhalb der gesetzlichen Grenzen bezüglich des Umfangs und Zitatrechts.Die Verwendung eines Ausschnitts aus der Kandidatenauswahl von "Deutschland sucht den Superstar" auf RTL durch Sendungen des Privatsenders Sat.1 ist rechtens.