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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Apotheker“

07. Juli 2023

Unzulässige Vergabe von Werbegeschenken durch Apotheken

Urteil des BGH vom 06.06.2019, Az.: l ZR 60/18

Auch geringwertige Werbeabgaben durch Apotheken beim Erwerb von verschreibungspflichtigen Medikamenten sind künftig unzulässig. Grund dafür ist, dass vor allem ein Preiswettbewerb zwischen den Apotheken vermieden werden soll. Auch geringwertige Werbeabgaben sind grundsätzlich dazu geeignet, den Verbraucher anzuregen, bevorzugt in einer bestimmten Apotheke erneut einzukaufen. Beispielsweise durch die Gewährung eines 1-Euro-Gutscheins. Durch die Vorschriften über das Heilmittelwerbegesetz soll außerdem sichergestellt werden, dass die Verbraucher nicht unsachlich in ihrer Kaufentscheidung beeinflusst werden.

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20. März 2018

Apothekenautomat wettbewerbs- und arzneimittelrechtlich unzulässig

© scerpica - Fotolia.com
Pressemitteilung des LG Mosbach zu den Urteilen vom 15.02.2018, Az.: 4 O 37/17, 4 O 39/17, 3 O 9/17, 3 O 10/17, 3 O 11/17

Vertreibt ein niederländischer Medikamentenversandhandel seine Arznei in der Form, dass diese an einem Ort gelagert und dort mittels eines Automaten abgegeben werden, so stellt dies einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz sowie einen Wettbewerbsverstoß dar. Ein solches Vorgehen ist weder mit einer zulässigen Abgabe in einer Apotheke noch mit der im Wege des Versandhandels vergleichbar. Der Begriff des Versandhandels umfasse jedenfalls nicht die Freigabe eines Arzneimittels nach einer Videoberatung, wenn diese bereits an dem Abholort gelagert und gerade nicht konkret für einen Kunden geliefert wird.

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01. Februar 2010

CE-Kennzeichnung bei Medizinprodukten

Urteil des BGH vom 9.7.2009, Az.: I ZR 193/06

a) Hyaluronsäure-Natrium-Fertigspritzen zur intraartikulären Anwendung bei Gelenkerkrankungen sind Medizinprodukte i.S. des § 3 Nr. 1 lit. a MPG. Soweit für sie eine Individualrezeptur vorliegt, brauchen sie bei der Abgabe keine CE-Kennzeichnung zu tragen.
b) Die Anbringung der CE-Kennzeichnung an einem Medizinprodukt ist nicht deshalb entbehrlich, weil dieses von einem Apotheker an einen Arzt für dessen Praxisbedarf abgegeben wird.
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09. September 2009

Apotheker äußert sich in Apothekerzeitung abwertend über ein Pharma-Unternehmen

Beschluss des KG Berlin vom 18.08.2009, Az.: 5 W 95/09 In einer abwertenden Aussage eines Apothekers über ein Pharma-Unternehmen, das mit einer gesetzlichen Krankenkasse einen Rabattvertrag geschlossen hat, ist noch keine geschäftliche Handlung zu sehen. Der Apotheker wies in seinem satirisch verfassten Leserbrief auf möglicherweise auftretende Lieferprobleme und die geringen Einsparpotenzialen des Rabattvertrages hin. Die geäußerte Meinung hatte keine wirtschaftlichen Zwecke zum Ziel sondern sollte vor allem andere Apotheker informieren.
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