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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Medien“

10. Oktober 2023

Werbung mit „Bekannt aus…“ muss auf redaktionelle Beiträge hinweisen

© natali_mis - stock.adobe.com
Urteil des OLG Hamburg vom 21.09.2023, Az.: 15 U 108/22

Eine Irreführung durch Unterlassen gemäß § 5a Abs. 1 UWG liegt vor, wenn damit geworben wird, aus benannten Medien bekannt zu sein, ohne dabei die Fundstellen zu nennen. Denn der angesprochene Verkehrskreis geht davon aus, dass der Werbende in den Medien redaktionell erwähnt wird und nicht in selbstgeschalteter Werbung. Ein Verstoß gegen § 5a Abs. 1 UWG liegt dagegen nicht vor, wenn nur mit einer durchschnittlichen Sternebewertung unter Angabe der höchstmöglichen Bewertung geworben wird, ohne aufzuschlüsseln, wie viele Bewertungen pro Sterneklasse abgegeben wurden. Es handelt sich dabei nämlich nicht unbedingt um eine wesentliche Information für den Verbraucher, da diesem in der Regel bewusst ist, dass sich eine Durchschnittsbewertung aus sowohl guten als auch schlechten Bewertungen zusammensetzen kann.

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08. Juli 2019

Berichterstattung in Amtsblättern: Was ist zulässig?

PM zum Urteil des OLG Stuttgart vom 29.05.2019, Az.: 4 U 180/17

Bei der Berichterstattung in Amtsblättern muss darauf geachtet werden, dass das Gebot der Staatsferne der Presse gewahrt wird. Demnach muss eine Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls vorgenommen werden, um einen Verstoß gegen das Gebot der Staatsferne feststellen zu können. Bei einer Berichterstattung durch die Kommunen kommt es vor allem darauf an, dass die Berichte ihrer Art und Weise nach nicht pressemäßig wirken.

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23. Juni 2010

Unzulässiges Marketing eines Medienverlages mit Top 100-Ranking

Urteil des LG Hamburg vom 26.04.2010, Az.: 315 O 99/10

Aus den bundesweit durchschnittlichen Umsatzzahlen einzelner Zeitschriftentiteln erstellt der "dnv" ein Top 100-Ranking der umsatzstärksten Zeitschriften aller Verlage. Auch wenn ein großer Teil der darin aufgeführten Zeitschriften unter einem Medienverlag veröffentlicht wird, darf dieser, wenn er nicht gegen wettbewerbs- oder kartellrechtliche Vorschriften verstoßen möchte, nur in bestimmten Grenzen mit diesem für ihn eventuell vorteilhaften Ranking werben. Es muss einmal für den Händler wie auch für den Endverbraucher deutlich werden, dass in dem Ranking alle deutschen Verlage berücksichtigt wurden. Weiter dürfen die Pressegrossisten die Einzelhändler im Rahmen einer Marketingaktion nicht dazu auffordern oder unterstützen, die umsatzstärksten Zeitschriften in größerem Umfang anzubieten.
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18. Mai 2009

Nachricht aus Österreich

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 24.03.2009, Az.: 7 U 94/08

Eine inhaltlich unzulässige Pressemitteilung im Internet als Auszug aus einem österreichischen Print-Magazin wird zur Bewerbung eingesetzt. Die Meldung in der Zeitschrift, die in Deutschland nicht erhältlich ist, rechtfertigt eine Entschädigung. Allerdings ist zubeachten, dass der Leserkreis dieser Ankündigung aufgrund von Fundort und Inhalt eher als klein zu betrachten ist.

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