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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Verkaufsförderungsmaßnahmen“

15. September 2009

Werbung mit „Geld-zurück-Garantie“

Urteil des BGH vom 11.03.2009, Az.: I ZR 194/06 Bei Verkaufsförderungsmaßnahmen muss der Verbraucher Gelegenheit haben, sich vor der Kaufentscheidung über zeitliche Befristungen der Aktion, über eventuelle Beschränkungen des Teilnehmerkreises, über Mindest- oder Maximalabnahmemengen sowie über mögliche weitere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Verkaufsförderungsmaßnahme zu informieren.
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