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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Fernsehwerbung“

20. Januar 2016

Eindeutige Trennung von Fernsehwerbung und Fernsehprogramm

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Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 14.10.2015, Az.: 6 C 17.14

1. Den Erfordernissen der Erkennbarkeit der Werbung als solcher (§ 7 Abs. 3 Satz 1 RStV) und ihrer eindeutigen Absetzung (Trennung) vom Programm (§ 7 Abs. 3 Satz 3 RStV) kommt jeweils eine eigenständige inhaltliche Bedeutung zu.

2. Fernsehwerbung muss nicht zwingend durch ein optisches Mittel vom Programm abgesetzt werden.

3. Die Eindeutigkeit der Absetzung der Werbung vom Programm ist aufgrund einer Gesamtbetrachtung aus der Perspektive eines aufmerksamen, aber nicht hoch konzentrierten Zuschauers zu beurteilen.

4. Wird ein optisches Mittel für die Absetzung der Werbung eingesetzt, hängt die Eindeutigkeit der Absetzung vor allem von der optischen Gestaltung des Mittels und der Dauer seiner Einblendung ab. An einer eindeutigen Absetzung fehlt es regelmäßig, wenn das Mittel in die laufenden Bilder eines Programmhinweises eingeblendet wird.

5. Den Landesmedienanstalten ist kein Beurteilungsspielraum für die Auslegung des § 7 Abs. 3 Satz 1 und Satz 3 RStV eröffnet.

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17. Januar 2016

„Schwarze Sekunden“ zwischen Werbespots sind zu Sendezeit für Werbung einzurechnen

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Urteil des EuGH vom 17.02.2016, Az.: C-314/14

1. Art. 19 Abs. 1 der Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) ist dahin auszulegen, dass er nationalen Rechtsvorschriften wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden nicht entgegensteht, wonach es zulässig ist, dass ein geteilter Bildschirm, in dem der Programmabspann einer Fernsehsendung in einer Spalte und eine Programmtafel mit der Präsentation der nachfolgenden Sendungen des Diensteanbieters in einer anderen Spalte angezeigt wird, um die Sendung, die endet, von der Fernsehwerbeunterbrechung, die ihr nachfolgt, zu trennen, nicht zwingend mit einem akustischen oder optischen Signal verbunden ist oder von ihm gefolgt wird, vorausgesetzt, dass ein solches Mittel der Trennung allein die in Art. 19 Abs. 1 Satz 1 genannten Anforderungen erfüllt, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist.

2. Art. 23 Abs. 2 der Richtlinie 2010/13 ist dahin auszulegen, dass Sponsorenzeichen wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die im Zusammenhang mit anderen als den gesponserten Sendungen ausgestrahlt werden, in die in Art. 23 Abs. 1 dieser Richtlinie festgelegte maximal zulässige Sendezeit für Werbung innerhalb einer vollen Stunde einzuberechnen sind.

3. Art. 23 Abs. 1 der Richtlinie 2010/13 ist nicht nur dahin auszulegen, dass er es für den Fall, dass ein Mitgliedstaat nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, eine strengere Bestimmung als in diesem Artikel vorzusehen, nicht verbietet, „schwarze Sekunden“, die zwischen den einzelnen Spots einer Fernsehwerbeunterbrechung oder zwischen dieser Unterbrechung und der Fernsehsendung, die ihr nachfolgt, eingefügt sind, in die maximal zulässige Sendezeit für Fernsehwerbung von 20 % innerhalb einer vollen Stunde, die dieser Artikel festlegt, einzuberechnen, sondern auch dahin, dass er eine solche Einberechnung vorschreibt.

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19. Mai 2014

Eigene Programmhinweise eines Senders in Werbetrenner sind nicht erlaubt

Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 29.04.2014, Az.: 2 A 10894/13.OVG

Ein Werbetrenner, der den Beginn von Fernsehwerbung ankündigt, darf keine eigenen Programmhinweise des Senders enthalten, denn solche gelten nicht als Werbung. Werbetrenner, die redaktionelle Inhalte enthalten, sind nicht geeignet, die nachfolgende Werbung eindeutig vom Programm zu unterscheiden. Der Beginn von Fernsehwerbung muss durch optische Mittel so gekennzeichnet sein, dass der durchschnittliche Zuschauer, der das Programm mit durchschnittlicher Aufmerksamkeit verfolgt, die Werbung als solche erkennt.

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12. März 2014

Aufklärungserfordernis bei Testsieger-Werbung mit „zufriedensten Kunden“

Urteil des OLG Frankfurt vom 28.05.2013, Az.: 6 U 266/12

Die Werbung eines Mobilfunkunternehmens, in der mit der Spitzenstellung als Netzbetreiber bezüglich Kundenzufriedenheit geworben wird, ist irreführend, wenn diese Spitzenstellung nur ein Teilsegment des Mobilfunkbereichs betrifft und Verbraucher nicht aufgeklärt werden, dass Mobilfunkangebote von Providern tatsächlich keine Berücksichtigung finden.

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18. Dezember 2009

Informationspflichten bei Gewinnspielen

Urteil des BGH vom 09.07.2009, Az.: I ZR 64/07 Zur Erfüllung der Informationspflicht nach dem UWG bei Gewinnspielen reicht einer, dem Medium und der Teilnahmeschwierigkeit angemessener Zugang zu diesen Informationen.
Im vorliegenden Fall reichten die auf den Teilnahmekarten im Handel vorliegenden Informationen trotz Fernsehbewerbung des Gewinnspieles aus, da ohne die Karten keine Teilnahme möglich war. Eine genaue Auflistung der Teilnahmebedingungen in der Werbung war nicht notwendig.
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15. September 2009

Werbung mit „Geld-zurück-Garantie“

Urteil des BGH vom 11.03.2009, Az.: I ZR 194/06 Bei Verkaufsförderungsmaßnahmen muss der Verbraucher Gelegenheit haben, sich vor der Kaufentscheidung über zeitliche Befristungen der Aktion, über eventuelle Beschränkungen des Teilnehmerkreises, über Mindest- oder Maximalabnahmemengen sowie über mögliche weitere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Verkaufsförderungsmaßnahme zu informieren.
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