Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“
Wettbewerbsverstoß durch Werbung mit Garantie ohne Detail-Informationen
Urteil des OLG Hamm vom 13.08.2009, Az.: 4 U 71/09
Wer im Internet mit einer Garantieleistung wirbt, muss den potentiellen Kunden auch vor Vertragsabschluss über gesetzliche Gewährleistungspflichten und die genauen Bedingungen der in der Werbung erwähnten Garantieleistung informieren.Bei der vorliegenden Werbung für Druckerpatronen im Internet ist die Aussage "3 Jahre Garantie" ohne weitere Informationen nicht ausreichend.
Zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr bei unerbetener E-Mail-Werbung
Die durch Zusendung unerwünschter E-Mail-Werbung begründete Wiederholungegefahr wird nicht bereits dadurch beseitigt, dass eine auf die konkrete E-Mail-Adresse des Antragstellers beschränkte Unterlassungserklärung abgegeben wird. Vielmehr muss sich die Unterlassungserklärung auch auf alle im Kern gleichartigen Handlungen erstrecken.
Fehlende Angaben über Komplementär-GmbH bei Internetwerbung
Fehlende Angaben einer KG, die im Internet für den Kauf von Automobilen wirbt, über die Firma ihrer Komplementär-GmbH sowie deren Geschäftsführer im Internet beeinflussen das Verbraucherverhalten nicht in relevanter Weise. Insbesondere ist nicht zu befürchten, dass ein Verbraucher durch die fehlenden Angaben eher zum Kauf bei der KG mit den fehlenden Angaben veranlasst wird. Eine spürbare Beeinträchtigung von Mitbewerberinteressen ist daher abzulehnen und ein Wettbewerbsverstoß in einem solchen Fall zu verneinen.
Gewinnspielvermittlung durch automatisierte Masseneintragungen unzulässig
Beschluss des LG Hamburg vom 08.10.2009, Az.: 312 O 607/09
Unsere Mandantschaft veranstaltete auf ihrer Webseite ein Gewinnspiel, bei welchem massenhaft automatisierte Eintragungen von Gewinnspielvermittlern vorgenommen wurden, welche einerseits die Werbemöglichkeiten unserer Mandandtschaft beeinträchtigten und zudem Beschwerde-E-Mails der angeblich Angemeldeten zur Folge hatte. Mit aktuellem Beschluss entschied das Landgericht Hamburg, dass die automatisierte Teilnahme durch mehrere tausend Einträge an einem Tag unzulässig war und sprach gegenüber dem Gewinnspielvermittler ein entsprechendes Verbot aus.Verbot der Rufumleitung bestätigt
Pressemitteilung des BGH vom 07.10.2009, Az.: I ZR 150/07
Das Angebot der Deutschen Telekom eine Mobilfunknummer eines beliebigen Mobilfunkanbieters bei Anrufen aus dem eigenen Festnetz auf eine Festnetznummer umzuleiten, ist wettbewerbswidrig. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Verbot der Vorinstanzen, da es in die Leistungen des Mobilfunkanbieters eingreift.Grundsatzurteil: Der selbstständige Freiberufler als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB
Pressemitteilung des BGH Nr. 200/09 zum Urteil vom 30.09.2009, Az.: VIII ZR 7/09
In einem Grundsatzurteil hat der BGH entschieden, inwiefern sich natürliche Personen, die sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sind, im Rahmen freiberuflicher Tätigkeiten auf Verbraucherschutzrechte berufen können. Die Verbrauchereigenschaft und die daraus resultierenden Rechte bei einem Rechtsgeschäft dürfen nur verneint werden, wenn in der Handlung objektiv und ausschließlich ein Handeln in Ausübung der selbstständigen beruflichen Tätigkeit zweifelsfrei zu erkennen ist.Werbeemails ohne Einwilligung sind unzumutbare Belästigung
Pressemitteilung des AG München zum Urteil vom 09.07.2009, Az.: 161 C 6412/09
Ein Unternehmen, das Werbeemails an die E-Mail-Adresse einer Arztpraxis versendet ohne die Einverständniserklärung des Empfängers einzuholen greift in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ein. Der Versand solcher Werbemails stellt für den Empfänger eine unzumutbare Belästigung dar, deren Unterlassung gefordert werden kann. Die Belästigung ist darauf zurückzuführen, dass der Empfänger zeitlichen Aufwand und Mühe in die Aussortierung der unerwünschten E-Mails investieren muss.Werbende Bezeichnung maßkonfektionierter Bekleidung als „Maßhemd“ und „maßgeschneiderte Hemden“ im Internet
Beschluss des KG Berlin vom 11.08.2009, Az.: 5 W 88/09
Die werbende Bezeichnung maßkonfektionierter Bekleidung als "Maßhemd" bei über das Internet zu beziehenden Angeboten ist jedenfalls dann nicht irreführend, wenn der Verbraucher unter diversen Stoffen, Schnitten, Farbkombinationen usw. wählen und er weiterhin eine Vielzahl seiner individuellen Körpergröße (Halsumfang, Brustumfang, Bauchumfang usw.) vorgeben kann. Die werbende Bezeichnung derart maßkonfektionierter Bekleidung als "maßgeschneiderte Hemden" ist hingegen irreführend.Internetportal für Amateurfußballspiele verboten
Das Betreiben eines Internetportals, in welchem Filmaufnahmen von Amateurfußballspielen, die Dritte nach vorheriger Anmeldung einstellen können, öffentlich wiedergegeben werden, ist verboten. Ein derartiges zur Verfügung stellen in der Öffentlichkeit durch den Portalbetreiber steht dem alleinigen Verwertungsrecht des Veranstalters des Fußballspiels am jeweiligen Sportereignis entgegen, wenn dieser ebenfalls eine Verwertung der Spiele über Internet oder auf andere Weise anstrebt.

