DSC5644_bearbeitet
Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „fliegender Gerichtsstand“

06. Mai 2021 Top-Urteil

Abschaffung des „fliegenden Gerichtstands“

© Feydzhet Shabanov - stock.adobe.com
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 16.02.2021, Az.: 20 W 11/21

Das OLG Düsseldorf wandte sich gegen die Entscheidung des LG Düsseldorf und lehnte eine einschränkende Auslegung des § 14 UWG ab. Insbesondere ist es durch die Abschaffung des „fliegenden Gerichtsstands“ nunmehr nicht mehr möglich - bei Wettbewerbsverstößen - das Gericht frei zu wählen. Das OLG Düsseldorf erklärte daraufhin das LG Düsseldorf für unzuständig. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Missbrauchsgefahr weitestgehend einzuschränken.

Weiterlesen mehr Top-Urteile
19. Dezember 2016

Fliegender Gerichtsstand für Vertragsstrafen wegen Wettbewerbsverstoß

© sunt - Fotolia.com
Urteil des LG Frankfurt am Main vom 10.02.2016, Az.: 2-06 O 344/15

Wird ein Verstoß gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs im Internet begangen, so unterfällt auch die daraus resultierende Klage auf Zahlung einer Vertragsstrafe gemäß § 14 II UWG einer bundesweiten örtlichen Gerichtszuständigkeit. Das Erfordernis einer Klage „auf Grund dieses Gesetzes“ umfasst dabei neben Ansprüchen und Klagen, welche sich unmittelbar aus dem UWG ergeben, auch Solche, die wie insbesondere die wettbewerblich begründete Forderung von Vertragsstrafen nur mittelbar einen Anspruch aus dem UWG begründen.

Weiterlesen
07. September 2009

OLG Rostock bestätigt „fliegenden Gerichtsstand“

Beschluss des OLG Rostock vom 20.07.2009, Az.: 2 W 41/09

Bei Wettbewerbsverstößen im Internet ist die örtliche Zuständigkeit der Gerichte in ganz Deutschland gegeben, sofern sich die Webseite überall im Bundesgebiet aufrufen lässt. Ort der Verletzungshandlung ist dabei nicht nur der Ort des Erscheinens, sondern jeder Ort ihrer Verbreitung. Auf den Standort der Internetfirma kommt es nicht an. Der Kläger muss daher nicht ein bestimmtes Gericht anrufen. Er hat vielmehr die freie Wahl, seine Klage dort einzureichen, wo ihm die Rechtsprechung am günstigsten erscheint.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig über interessante Angebote zu Dienstleistungen der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen per E-Mail informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an [email protected] sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.