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Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“
16. Dezember 2004
Urteil des BGH vom 16.12.2004, Az.: I ZR 222/02
a) Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Werbung im Internet irreführende Angaben enthält, ist wie auch sonst auf das Verständnis eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers abzustellen, der der Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt. Die besonderen Umstände der Werbung im Internet wie insbesondere der Umstand, daß der interessierte Internet-Nutzer die benötigten Informationen selbst nachfragen muß, sind bei der Bestimmung des Grades der Aufmerksamkeit zu berücksichtigen.
b) Ob mehrere Angaben auf verschiedenen Seiten eines Internet-Auftritts eines werbenden Unternehmens von den angesprochenen Verkehrskreisen als für den maßgeblichen Gesamteindruck der Werbung zusammengehörig aufgefaßt werden, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles.
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02. Dezember 2004
Urteil des BGH vom 02.12.2004, Az.: I ZR 207/01
a) In der Registrierung eines Gattungsbegriffs als Domainname liegt in der Regel keine sittenwidrige Schädigung, auch wenn es naheliegt, daß ein Unternehmen diesen Domainnamen für seinen Internetauftritt verwenden könnte.
b) Der Inhaber des bekannten Zeitungstitels DIE WELT kann gegen einen Dritten, der sich den Domainnamen "weltonline.de" hat registrieren lassen, nicht vorgehen, solange keine Anhaltspunkte dafür bestehen, daß der Domainname im geschäftlichen Verkehr in einer das Kennzeichen verletzenden Weise verwendet werden soll.
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17. März 2004
Urteil des BGH vom 17.03.2004, Az.: VIII ZR 95/03
Ein konkludenter Vertragsschluß durch Entnahme von Energie kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn bereits ein Vertragsverhältnis zwischen dem Versorgungsunternehmen und einem Dritten besteht, aufgrund dessen die Energielieferungen erbracht werden.
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11. März 2004
Urteil des BGH vom 11.03.2004, Az.: I ZR 81/01
a) Die Zusendung einer unverlangten E-Mail zu Werbezwecken verstößt grundsätzlich gegen die guten Sitten im Wettbewerb. Eine solche Werbung ist nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn der Empfänger ausdrücklich oder konkludent sein Einverständnis erklärt hat, E-Mail-Werbung zu erhalten, oder wenn bei der Werbung gegenüber Gewerbetreibenden aufgrund konkreter tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des Empfängers vermutet werden kann.
b) Ein die Wettbewerbswidrigkeit ausschließendes Einverständnis des Empfängers der E-Mail hat der Werbende darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen.
c) Der Werbende hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, daß es nicht zu einer fehlerhaften Zusendung einer E-Mail zu Werbezwecken aufgrund des Schreibversehens eines Dritten kommt.
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05. September 2003
Urteil des LG Hamburg vom 05.09.2003, Az.: 324 O 224/03
Wird der Verbraucher in den Online AGB von Versandhäusern dazu aufgefordert, offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler, wozu auch Transportschäden gehören, sofort zu reklamieren, so ist dies nicht zulässig. Der Schutz des Verbrauchers wird hier nicht gewahrt, da dies im Umkehrschluss bedeuten würde, dass der Verbraucher bei einer Zuwiderhandlung seine sonstigen Gewährleistungsansprüche verlieren würde.
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