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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

02. Dezember 2015 Top-Urteil

Verletzung eines Unternehmenskennzeichen durch Autocomplete-Funktion

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Urteil des LG Köln vom 24.06.2015, Az.: 84 O 13/15

Führt die Eingabe einer Firmenbezeichnung in die Suchmaske eines Versandhändlers zur Anzeige von Suchvorschlägen, welche diese Firmenbezeichnung enthalten und führt ein Anklicken dieser Vorschläge dann zum Angebot von Produkten, die mit dem gesuchten Unternehmen nicht in Zusammenhang stehen, aber aus der selben Branche stammen, so liegt darin eine Verletzung des Unternehmenskennzeichens. Der Inhaber der Website haftet dabei für die Suchvorschläge, selbst wenn diese durch eine vollautomatisch arbeitende Autocomplete-Funktion ergänzt werden.

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02. Dezember 2015

Fehlendes Impressum ist nicht immer ein Wettbewerbsverstoß

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Urteil des LG Dortmund vom 14.05.2014, Az.: 5 O 107/14

Es kann für einen Unternehmer entbehrlich sein, im Rahmen seines Auftrittes auf einer Internetplattform ähnlich der von ‚Facebook‘ oder ‚Google+‘, ein Impressum anzugeben, wenn zwischen ihm und seinem Mitbewerber kein nennenswertes Konkurrenzverhältnis besteht. Ein solches ist dann nicht anzunehmen, wenn es ihm bei dem Auftritt nicht um das Werben neuer Kunden, sondern um die Bewerbung für eine neue Arbeitsstelle geht. Hierbei fehlt es bereits an der nach § 3 Abs. 1 UWG erforderlichen spürbaren Beeinträchtigung.

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26. November 2015

Kein Verstoß gegen Impressumspflicht bei fehlenden Registerangaben

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Beschluss des LG Neuruppin vom 09.12.2014, Az.: 5 O 199/14

Führt ein Verein in seinem Impressum keinerlei Angaben bezüglich des Vereinsregisters und der Registernummer an, so stellt dies nicht automatisch einen zu ahndenden Wettbewerbsverstoß dar. Hierbei fehlt es bereits an der „Spürbarkeit“ der Beeinträchtigung.

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19. November 2015

Pflichtangaben bei Werbung für ein Fahrzeug in elektronischer Form

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Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.04.2015, Az.: I-15 U 66/14

Verbreitet ein Autohändler Werbematerial in elektronischer Form, so muss er den Internetnutzer in dem Augenblick, in dem erstmals Angaben zur Motorisierung des beworbenen Fahrzeugs gemacht werden, über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die offiziellen CO₂-Emissionen des Fahrzeugs informieren. Nicht entscheidend ist dabei, ob es sich bei dem Werbematerial um einen virtuellen Verkaufsraum oder eine animierte Werbeliste handelt. Dafür sprechen der Wortlaut der Nr. 4 Satz 3 von Abschnitt II der Anlage 4 zu § 5 Pkw-EnVKV und deren Sinn und Zweck. Außerdem ist unerheblich, wie lange die Werbung auf der Internetseite angezeigt wird.

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16. November 2015

Zum Angebot fakultativer Nebenleistungen im Rahmen eines Flugbuchungsportals

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 24.09.2015, Az.: 6 U 60/15

Werden über ein Flugbuchungsportal auch fakultative Nebenleistungen (hier: Versicherungsschutz) vermittelt, so müssen diese das „opt-in“-Erfordernis des Art. 23 I 4 der VO (EG) Nr. 1008/2008 erfüllen. Dafür ist ausreichend, dass der Kunde sich aktiv für oder gegen die Versicherung entscheiden muss, bevor er den Buchungsvorgang fortsetzen kann. Dabei sind Hinweise, die den Kunden zum Abschluss der Versicherung bewegen sollen, dann unzulässig, wenn sie den Nutzer unsachlich beeinflussen oder unrichtige Angaben enthalten. Schließlich muss bei der Buchung der Gesamtpreis der Zusatzkosten angegeben werden, die Nennung der Monatsprämie reicht bei einer Jahresversicherung nicht aus.

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12. November 2015

Haftung eines Marketplace-Händlers für durch Amazon.de begangene Wettbewerbsverstöße

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Urteil des OLG Hamm vom 09.07.2015, Az.: I-4 U 59/15

Ein Amazon Marketplace-Händler haftet - unabhängig von seinem persönlichen Verschulden - für Rechtsverletzungen, die durch Amazon.de verwirklicht werden. Wettbewerbsverstöße liegen einerseits in der Weiterempfehlungsfunktion und zwar bereits, wenn die Möglichkeit der Benutzung besteht, auf eine konkrete Verwendung kommt es gerade nicht an. Zudem muss ein Produkt, das mit Bildern beworben wird auch den vollständigen Angebotsumfang des Bildes enthalten, ansonsten ist eine Irreführung zu bejahen. Desweiteren ist es Pflicht, dass bei der Werbung mit einem TÜV-Siegel dieses auch zum Zeitpunkt der Werbung vorliegt und nicht erst später erworben wird.

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10. November 2015

„Visa Entropay“ darf nicht einzige unentgeltliche Zahlungsart sein

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Urteil des LG Hamburg vom 01.10.2015, Az.: 327 0 166/15

Wird dem Verbraucher zur Bezahlung von Online-Dienstleistungen (hier: Buchung von Flugreisen) als einzige unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit die Nutzung einer "Visa Entropay"-Karte angeboten, stellt dies einen wettbewerbswidrigen Verstoß dar. Bei "Visa-Entropay" handelt es sich um eine Art virtuelle (Prepaid-) Kreditkarte, welche in Deutschland nur gering verbreitet ist und keine gängige und zumutbare Zahlungsmöglichkeit darstellt.

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09. November 2015

Erfolgsprämie nicht zwingend unvereinbar mit zahnärztlicher Unabhängigkeit

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Urteil des BGH vom 21.05.2015, Az.: I ZR 183/13

a) Die Bestimmung des § 1 Abs. 5 BO Zahnärzte Nordrhein, nach der der Zahnarzt keine Verpflichtung eingehen soll, die seine Unabhängigkeit bei der Berufsausübung beeinträchtigen kann, stellt eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG dar.

b) Ein Geschäftsmodell, an dem sich ein Zahnarzt beteiligt, ist mit § 1 Abs. 5 BO Zahnärzte Nordrhein unvereinbar, wenn es die Gefahr begründet, dass ein Zahnarzt sich bei der Behandlung nicht am Patientenwohl orientiert, sondern an seinen eigenen wirtschaftlichen Interessen. Eine solche Gefahr ergibt sich nicht aus Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers des Geschäftsmodells, die die Auslegung zulassen, dass der Zahnarzt die Behandlung eines Patienten aus medizinischen Gründen ohne Kostennachteile ablehnen kann.

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30. Oktober 2015

Produktabbildung muss dem Lieferumfang entsprechen

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Urteil des OLG Hamm vom 04.08.2015, Az.: 4 U 66/15

Wird ein Sonnenschirm auf einer Onlineplattform mittels einer Produktabbildung beworben, welche neben dem Sonnenschirm auch den dazugehörigen Schirmständer mit Betonplatten zeigt, müssen alle auf der Abbildung erkenntlichen Produkte (einschließlich der Betonplatten) im Lieferumfang enthalten sein. Es reicht nicht aus, dass unter den Produktbeschreibungen der tatsächliche Lieferumfang der Ware beschrieben ist, da der Verbraucher die im Blickfang befindliche Abbildung als maßgeblichen Teil der Produktbeschreibung auffasst.

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