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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Angebotsumfang“

12. November 2015

Haftung eines Marketplace-Händlers für durch Amazon.de begangene Wettbewerbsverstöße

© Frank Gärtner
Urteil des OLG Hamm vom 09.07.2015, Az.: I-4 U 59/15

Ein Amazon Marketplace-Händler haftet - unabhängig von seinem persönlichen Verschulden - für Rechtsverletzungen, die durch Amazon.de verwirklicht werden. Wettbewerbsverstöße liegen einerseits in der Weiterempfehlungsfunktion und zwar bereits, wenn die Möglichkeit der Benutzung besteht, auf eine konkrete Verwendung kommt es gerade nicht an. Zudem muss ein Produkt, das mit Bildern beworben wird auch den vollständigen Angebotsumfang des Bildes enthalten, ansonsten ist eine Irreführung zu bejahen. Desweiteren ist es Pflicht, dass bei der Werbung mit einem TÜV-Siegel dieses auch zum Zeitpunkt der Werbung vorliegt und nicht erst später erworben wird.

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