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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „unentgeltliche Zahlungsarten“

10. November 2015

„Visa Entropay“ darf nicht einzige unentgeltliche Zahlungsart sein

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Urteil des LG Hamburg vom 01.10.2015, Az.: 327 0 166/15

Wird dem Verbraucher zur Bezahlung von Online-Dienstleistungen (hier: Buchung von Flugreisen) als einzige unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit die Nutzung einer "Visa Entropay"-Karte angeboten, stellt dies einen wettbewerbswidrigen Verstoß dar. Bei "Visa-Entropay" handelt es sich um eine Art virtuelle (Prepaid-) Kreditkarte, welche in Deutschland nur gering verbreitet ist und keine gängige und zumutbare Zahlungsmöglichkeit darstellt.

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