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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

17. Oktober 2017

Instagram: Bloße Verwendung des Hashtags #ad genügt nicht zur Kennzeichnung des kommerziellen Zwecks

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Urteil des OLG Celle vom 08.06.2017, Az.: 13 U 53/17

Der kommerzielle Zweck eines Beitrags in sozialen Medien (hier: Instagram) ist derart deutlich kenntlich zu machen, dass der angesprochene Verbraucherkreis diesen auf den ersten Blick erkennt. Die bloße Verwendung des Hashtages #ad am Ende eines Beitrages bzw. an zweiter Stelle von mehreren Hashtags genügt dabei nicht aus, um den Beitrag als Werbung zu kennzeichnen.

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02. Oktober 2017

Testkauf: Privat oder gewerblich?

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Urteil des BGH vom 11.05.2017, Az.: I ZR 60/16

a) Hat ein Testkäufer bei einem Kauf im Internet im Einklang mit einem objektiv verfolgten gewerblichen Geschäftszweck zunächst bestätigt, die Bestellung als Unternehmer vorzunehmen und versucht er anschließend durch Eintragung im Online-Bestellformular, sich als Verbraucher darzustellen, handelt er unredlich.

b) Auf ein entsprechendes Verhalten eines Testkäufers kann der Gläubiger die Verwirkung einer vereinbarten Vertragsstrafe nicht stützen.

c) Der fragliche Testkauf begründet keine Erstbegehungsgefahr für ein rechtswidriges Verhalten des Gegners gegenüber einem Verbraucher.

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02. Oktober 2017

AdBlocker sind wettbewerbs-, kartell- und urheberrechtlich zulässig

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Pressemitteilung Nr. 57/2017 des OLG München zum Urteil vom 17.08.2017, Az.: 29 U 1917/16

Das Anbieten eines AdBlockers stellt keine gezielte Behinderung im Sinne des § 4 Nr. 4 UWG dar. Das Geschäftsmodell des AdBlocker-Betreibers ist nicht als verbotene aggressive Werbung zu qualifizieren, wenn für die Webseiten-Betreiber die Möglichkeit besteht, durch Zahlung eines angemessenen Entgelts, gewisse Werbeinhalte sichtbar zu machen. Eröffnet ein Website-Betreiber bei Nutzung des Werbeblockers ungehinderten Zugang zu seiner Seite, ist darin eine Einwilligung zu sehen und urheberrechtliche Ansprüche scheiden aus. Ein kartellrechtliches Verbot könnte im Übrigen erst verhängt werden, wenn der Betreiber des AdBlockers eine marktbeherrschende Stellung auf dem Markt des Zugangs zu allen Internetnutzern für Werbung innehat.

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28. September 2017

Unterlassungsschuldner haftet grundsätzlich nicht für Weiterverbreitung verbotener Berichterstattung durch Dritte

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Beschluss des OLG Celle vom 21.08.2017, Az.: 13 W 45/17

Die Verpflichtung, unberechtige Veröffentlichungen von Inhalten im Internet zu unterlassen, erschöpft sich nicht in einem „Nichtstun“, sondern verpflichtet zur Beseitigung des Störungszustandes. Dies umfasst die Löschung von eigenen Webseiten und Löschungsaufforderungen gegenüber den größten Suchmaschinen. Der Schuldner hat jedoch für das selbständige Handeln Dritter nur dann einzustehen, sofern ihm dieses wirtschaftlich zugutekommt und er mit deren Handeln ernstlich rechnen musste. Es ist dem Schuldner nicht zumutbar, anlasslos die Verbreitung der Inhalte über jegliche Sozialen Netzwerke oder Video-Plattformen zu kontrollieren.

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07. September 2017

EuGH soll klären, in welcher Währung Flugpreise im Internet anzugeben sind

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Pressemitteilung Nr. 55/2017 des BGH zum Beschluss vom 27.04.2017, Az.: I ZR 209/15

Hintergrund des Vorabentscheidungsersuchens des Bundesgerichtshofs ist die Flugpreis-Angabe eines in Deutschland ansässigen Luftfahrtunternehmens in britischen Pfund (GBP) für einen Flug, der in London starten sollte. Die klagende Verbraucherzentrale ist der Meinung, dass eine solche Währungsangabe unzulässig sei und eine deutsche Fluggesellschaft den Preis in seiner Währung, also in Euro, angeben müsse.

Der Europäische Gerichtshof soll nun vorab klären, ob bei einer Flugbuchung im Internet über eine Top-Level-Domain, die auf einen bestimmten Mitgliedstaat hinweist, bei einem Abflugort in einem anderen Mitgliedstaat der EU der Flugpreis in der Landeswährung des Luftfahrtunternehmens angegeben werden muss oder aber die Angabe auch in der dort geltenden Währung erfolgen darf.

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05. September 2017

Amazon-Händler trifft keine Pflicht zur Bereitstellung eines eigenen Links zur OS-Plattform

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Urteil des OLG Dresden vom 11.08.2017, Az.: 14 U 732/17

Art. 14 Abs. 1 S. 1, 2 der Online Dispute Resolution Verordnung (ODR-Verordnung) verlangt, dass Unternehmer die Online-Kaufverträge eingehen oder in der Union niedergelassene Online-Marktplätze betreiben auf „ihren Websites“ einen Link zur Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) einstellen. Ein Online-Marktplatz stellt für einen Online-Händler trotz des Anbietens seiner Produkte eine fremde Website dar, ebenso wie die Website des Händlers für den Online-Markplatzbetreiber fremd ist. Die Pflichten der jeweiligen Website-Inhabern, einen Link zur OS-Plattform auf ihrer eigenen Website einzustellen, bestehen nebeneinander. Die Pflicht eines Händlers zur Verlinkung auf der eigenen Website entfällt daher nicht, wenn bereits ein Link auf dem Online-Markplatz (hier: Amazon) eingestellt ist.

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05. September 2017

Auch bei eBay: Bloße Textwiedergabe der URL der Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) reicht nicht aus

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Beschluss des OLG Hamm vom 03.08.2017, Az.: 4 U 50/17

Unter „Link“ im Sinne des Art. 14 Abs. 1 S. 1 Online-Dispute-Resolution-Verordnung (ODR-Verordnung) ist eine tatsächlich anklickbare Verknüpfung zu verstehen. Die bloße Wiedergabe der URL der OS-Plattform in Textform reicht nicht aus. Die Verpflichtung zur Einstellung eines solchen Links gilt dabei auch für einzelne Angebote auf Internetplattformen wie „eBay“.

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05. September 2017

Pflichtangaben bei der Facebook-Werbung für PKWs im gewerblichen Bereich

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Urteil des OLG Celle vom 01.06.2017, Az.: 13 U 15/17

Die Veröffentlichung eines Kundenfotos durch ein Autohaus auf der Facebook-Unternehmensseite, auf welchem der Kunde mit seinem neuen Auto unter Angabe des konkreten Fahrzeugmodells abgebildet ist, stellt Werbung dar. Bei der Werbung für PKWs im gewerblichen Bereich sind dabei vorgeschriebene Pflichtangaben erforderlich, wie etwa die Angabe zum Kraftstoffverbrauch und der CO2-Emissionen. Fehlen solche Angaben hingegen, liegt ein Wettbewerbsverstoß vor.

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05. September 2017

Erstellung von parallelen Artikeldetailseiten auf Amazon ist wettbewerbswidrig

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Urteil des OLG Hamm vom 12.01.2017, Az.: 4 U 80/16

Auf Amazon dürfen keine weiteren Artikeldetailseiten zu bereits bestehenden Artikelseiten angelegt werden. Ein solches Verhalten ist auch wettbewerbswidrig, da dadurch der unzutreffende Eindruck entsteht, ein Artikel sei auf Amazon nur bei dem einen Anbieter, der diese neue Artikelseite erstellt hat, erhältlich, obwohl es bereits ein existierendes Angebot mit mehreren anderen Anbietern gibt. Daneben sind Hinweise auf Produktprüfungen ebenfalls irreführend, sofern diese tatsächlich nicht durchgeführt wurden. Auch die Nennung eines falschen Datums, seit dem der Artikel bei einer Onlineplattform im Angebot ist, ist unzulässig.

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05. September 2017

Zur Platzierungen der Energieeffizienzklasse-Angaben in einem Online-Shop

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Urteil des BGH vom 06.04.2017, Az.: I ZR 159/16

Die Energieeffizienzklasse eines in einem Internetshop beworbenen Modells eines Luftkonditionierers muss nicht auf derselben Internetseite wie die preisbezogene Werbung angeben werden, sondern kann auch auf einer Internetseite angeführt sein, die sich nach Anklicken eines Links öffnet, der in der Nähe der preisbezogenen Werbung angebracht und klar und deutlich als elektronischer Verweis auf die Angabe der Effizienzklasse zu erkennen ist. Dem entspricht ein nur allgemein mit "Mehr zum Artikel" bezeichneter Link nicht (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 4. Februar 2016 – I ZR 181/14, GRUR 2016, 954 Rn. 22 ff. = WRP 2016, 1100 – Energieeffizienzklasse I).

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