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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „open source software“

02. Oktober 2017

AdBlocker sind wettbewerbs-, kartell- und urheberrechtlich zulässig

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Pressemitteilung Nr. 57/2017 des OLG München zum Urteil vom 17.08.2017, Az.: 29 U 1917/16

Das Anbieten eines AdBlockers stellt keine gezielte Behinderung im Sinne des § 4 Nr. 4 UWG dar. Das Geschäftsmodell des AdBlocker-Betreibers ist nicht als verbotene aggressive Werbung zu qualifizieren, wenn für die Webseiten-Betreiber die Möglichkeit besteht, durch Zahlung eines angemessenen Entgelts, gewisse Werbeinhalte sichtbar zu machen. Eröffnet ein Website-Betreiber bei Nutzung des Werbeblockers ungehinderten Zugang zu seiner Seite, ist darin eine Einwilligung zu sehen und urheberrechtliche Ansprüche scheiden aus. Ein kartellrechtliches Verbot könnte im Übrigen erst verhängt werden, wenn der Betreiber des AdBlockers eine marktbeherrschende Stellung auf dem Markt des Zugangs zu allen Internetnutzern für Werbung innehat.

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15. Juni 2016

Unberechtigte Nutzung einer Open Source Software kann Schadensersatzanspruch begründen

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Urteil des LG Bochum vom 03.03.2016, Az.: I-8 O 294/15

Ermöglicht ein Softwareentwickler die kostenlose Verwendung einer von ihm programmierten Open Source Software nur unter der Bedingung, dass bei Verwendung des Programms bestimmte Lizenzbestimmungen eingehalten werden, so liegt eine unberechtigte Nutzung der Software und damit eine Urheberrechtsverletzung vor, wenn diese Pflichten nicht erfüllt werden. Damit steht dem Programmierer ein Schadensersatzanspruch selbst dann zu, wenn die erlaubte Nutzung grundsätzlich kostenfrei ist.

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