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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „gewerblicher Rechtsschutz“

13. Mai 2016

Kostenlose Wetter-App des Deutschen Wetterdienstes stellt keine geschäftliche Handlung der öffentlichen Hand dar

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Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 04.02.2016, Az.: 6 U 156/15

Das Angebot und der Vertrieb einer unentgeltlichen Wetter-App des Deutschen Wetterdienstes (DWD) können nicht als geschäftliche Handlung der öffentlichen Hand im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG angesehen werden, da weder ein unmittelbarer, noch ein mittelbarer Absatzförderungszusammenhang vorliegt. Die Aufgabe des DWD liege gerade nicht allein in der Erzielung von Einnahmen, vielmehr erfülle dieser mit der Beobachtung des Wetters und der Unterrichtung hierüber in erster Linie öffentliche Aufgaben der Daseinsvorsorge und der Gefahrenabwehr, sodass ein wettbewerbswidriges Verhalten durch Verdrängung privater Anbieter von Wetterdienstleistungen nicht geltend gemacht werden kann.

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29. April 2016

Unzulässige Bewerbung von Nestlés „Alete MilchMinis Schoko“ mit gesundheitsbezogenen Angaben

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Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 10.02.2016, Az.: 2-06 O 337/15

Gesundheitsbezogene Angaben im Sinne der Health-Claims-Verordnung (HCVO) sind alle Angaben, die zwischen einem Lebensmittel selbst oder einzelnen Bestandteilen eines Lebensmittels und der Gesundheit einen Zusammenhang suggerieren. Dies gilt insbesondere dann, wenn dieser Zusammenhang dahingehend verstanden werden kann, dass durch den Verzehr eines solchen Lebensmittels die Verbesserung des Gesundheitszustandes erzielt wird.

Die Bewerbung des Nestlé Produkts „Alete MilchMinis Schoko“ für Kleinkinder ab dem 8. Monat mit den Aussagen „Zink für starke Knochen & gesundes Wachstum“ ist unzulässig, da ein solcher Gesundheitsbezug auf Grundlage der HCVO zwar erlaubt ist, diese Zulassung aber nur für Kinder zwischen dem 3. und 18. Lebensjahr gilt. Die Bewerbung mit „Calcium für starke Knochen“ ist hingegen grundsätzlich unzulässig, da eine solche Wechselwirkung in der Verordnung nicht aufgeführt ist. Zudem muss der Hersteller bei der Bewerbung mit (zugelassenen) gesundheitsbezogenen Angaben darauf hinweisen, dass der Verzehr seines Produkts kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung ist.

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24. März 2016

BGH legt die Frage an die Anforderungen einer Printwerbung eines Onlineanbieters dem EuGH vor

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Beschluss des BGH vom 28.01.2016, Az.: I ZR 231/14

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung des Art. 7 Abs. 4 der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. EG Nr. L 149 vom 11. Juni 2005, S. 22) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Müssen die Angaben zu Anschrift und Identität des Gewerbetreibenden im Sinne von Art. 7 Abs. 4 Buchst. b der Richtlinie 2005/29/EG schon in der Anzeigenwerbung für konkrete Produkte in einem Printmedium gemacht werden, auch wenn die Verbraucher die beworbenen Produkte ausschließlich über eine in der Anzeige angegebene Website des werbenden Unternehmens erwerben und die nach Art. 7 Abs. 4 der Richtlinie erforderlichen Informationen auf einfache Weise auf dieser oder über diese Website erhalten können?

2.Kommt es für die Antwort auf Frage 1 darauf an, ob das in dem Printmedium werbende Unternehmen für den Verkauf eigener Produkte wirbt und für die nach Art. 7 Abs. 4 der Richtlinie 2005/29/EG erforderlichen Angaben direkt auf eine eigene Website verweist, oder ob sich die Werbung auf Produkte bezieht, die von anderen Unternehmen auf einer Internetplattform des Werbenden verkauft werden, und die Verbraucher die Angaben nach Art. 7 Abs. 4 der Richtlinie erst in einem oder mehreren weiteren Schritten (Klicks) über eine Verlinkung mit den Internetseiten dieser anderen Unternehmen erhalten können, die auf der in der Werbung allein angegebenen Website des Plattformbetreibers bereitgestellt wird?

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10. März 2016

Unberechtigte Meldung an eBay-VeRI-Programm als Wettbewerbsverstoß

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Urteil des OLG Düsseldorf vom 03.12.2015, Az.: I-15 U 140/14

Meldet ein eBay-Verkäufer einen Mitbewerber unbegründet an das eBay-VeRI-Programm (Verifiziertes Rechteinhaber-Programm), das die Inhaber immaterieller Schutzrechte beim Melden und Entfernen von Angeboten, welche ihre Rechte verletzen, unterstützt, liegt hierin eine gezielte Absatzbehinderung und damit ein Wettbewerbsverstoß, da der Mitbewerber im Zweifel seine Waren über eBay nicht mehr verkaufen kann.

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10. März 2016

Zum wettbewerblichen Leistungsschutz eines Schuhmodells

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 22.10.2015, Az.: 6 U 108/14

Ein spezielles Schuhmodell (hier: die Kombination von klassisch-eleganten Pumps mit Elementen der Trachtenmode) kann durch seine besondere Originalität wettbewerbliche Eigenart aufweisen, die geeignet ist, dem Verkehr als Hinweis auf die betriebliche Herkunft zu dienen. Allerdings setzt der wettbewerbliche Leistungsschutz gegen eine vermeidbare Herkunftstäuschung eine gewisse Bekanntheit des nachgeahmten Produkts voraus, sodass vorliegend die Zahl von 1087 Paar verkauften Schuhen über einen Zeitraum von fast 3 Jahren nicht ausreichend ist, um der erforderlichen Bekanntheit zu genügen.

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08. März 2016

Werbeaussagen hinsichtlich eines feuchtigkeitsspendenden Nassrasierers können irreführend sein

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Urteil des BGH vom 28.01.2016, Az.: I ZR 36/14

1. Die Bestimmung des Art. 20 Abs. 1 Kosmetik-Verordnung stellt eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 und § 3a UWG dar, die einen besonderen Aspekt unlauterer Geschäftspraktiken regelt und deshalb gemäß Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken der in Art. 6 dieser Richtlinie enthaltenen Regelung über irreführende Handlungen vorgeht.

2. Nach Art. 20 Abs. 1 Kosmetik-Verordnung liegt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass einem kosmetischen Mittel Merkmale oder Funktionen fehlen, über die es nach seiner Aufmachung oder nach der dafür betriebenen Werbung verfügen soll, grundsätzlich bei demjenigen, der dies geltend macht. Abweichendes gilt, wenn der mit der Werbung angesprochene Durchschnittsverbraucher die Werbung dahin versteht, dass die Wirksamkeit des Mittels wissenschaftlich abgesichert ist.

3. Die Belegbarkeit von Werbeaussagen über kosmetische Mittel erfordert im Hinblick auf die in Nr. 3 des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 655/2013 enthaltenen Regelungen nicht, dass die Aussagen als wissenschaftlich gesichert anzusehen sind.

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03. März 2016 Top-Urteil

Werbeszusatz „nur in teilnehmenden Märkten erhältlich“ kann wettbewerbswidrig sein

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Urteil des BGH vom 04.02.2016, Az.: I ZR 194/14

a) Ein Handeln eines Unternehmers für einen anderen Unternehmer im Sinne von § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG, bei dem die Identität und Anschrift des anderen Unternehmers mitzuteilen ist, für dessen Waren oder Dienstleistungen sich der Verbraucher auf der Grundlage des ihm gemachten Angebots entscheiden kann, setzt weder voraus, dass das Angebot bereits eine vertragliche Bindung vorsieht, noch auch, dass ein Fall der offenen Stellvertretung oder eine vergleichbare Fallgestaltung vorliegt.

b) Wesentliche Informationen werden auch dann im Sinne des § 5a Abs. 2 UWG aF vorenthalten, wenn sie zwar bereitgestellt werden, dies aber auf unklare, unverständliche oder zweideutige Weise geschieht.

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12. Februar 2016

Geschäftsführerhaftung einer GmbH

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Urteil des LG Hamburg vom 15.10.2015, Az.: 327 O 22/15

Der Gesellschafter einer GmbH haftet persönlich für Markenrechtsverletzungen, wenn mit einer Unternehmenskennzeichnung seiner Gesellschaft fremdes Zeichenrecht verletzt wird. Dies gilt auch für Verletzungen durch den allgemeinen Internet- und Werbeauftritt der Gesellschaft, da dieses Verhalten dem Geschäftsführer anzulasten ist.

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14. Januar 2016 Top-Urteil

Facebook-Funktion „Freunde finden“ ist rechtswidrig

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Pressemitteilung Nr. 7/2016 des BGH zum Urteil vom 14.01.2016, Az.: I ZR 65/14

Der Versand von Einladungs-E-Mails an bisher nicht auf Facebook registrierte Personen über die Funktion „Freunde finden“, mit der Facebook-Nutzer veranlasst werden, ihre E-Mail-Adressdateien zu importieren, stellt aus Sicht der jeweiligen Empfänger eine belästigende Werbung dar und ist daher unzulässig. Die Emails stellen keine private Mitteilung des Facebook-Nutzers dar, sondern Werbung des Unternehmens Facebook, das die Funktion zur Verfügung stellt. Durch die Angaben, die im Rahmen des Registrierungsvorgangs über diese Funktion gemacht wurden, hat Facebook sich registrierende Nutzer in unzulässiger Weise über Art und Umfang der Nutzung der E-Mail-Kontaktdaten getäuscht.

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14. Januar 2016

Bevorratung von beworbener Ware im Online-Shop und Ladenlokal

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Urteil des OLG Koblenz vom 02.12.2015, Az.: 9 U 296/15

Bewirbt ein Unternehmer Waren, ohne den Verbraucher gleichzeitig darüber aufzuklären, dass die beworbene Ware für den Aktionszeitraum wahrscheinlich nicht ausreichend vorrätig gehalten werden kann, ist dies als unzulässige geschäftliche Handlung zu bewerten. Der Hinweis „Nur in limitierter Stückzahl“ reicht als Aufklärung hierbei nicht aus. Bei einer Nichtverfügbarkeit der Ware innerhalb von vier Minuten nach Angebotsstart in einem Online-Shop ist die Bewerbung nach diesen Maßstäben irreführend. Die Nichtverfügbarkeit in einem Ladenlokal innerhalb kurzer Zeit nach Öffnung ist jedoch nicht zu beanstanden, wenn das Unternehmen aufgrund der Erfahrung aus vorherigen Werbeaktionen davon ausgehen konnte, dass die Bevorratung voraussichtlich ausreicht.

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