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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz“

30. Juni 2016

Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz aufgrund von faktischer Unternehmenskontinuität

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Urteil des BGH vom 02.12.2015, Az.: I ZR 176/14

a) Für die Frage, ob für ein Erzeugnis wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz entstehen kann, kommt es nicht darauf an, ob es an einem bestimmten Ort oder in einer bestimmten Region traditionell bereits im privaten Bereich hergestellt und verwendet worden ist.

b) Der nach § 4 Nr. 9 UWG anspruchsberechtigte Hersteller muss nicht Rechtsnachfolger des Unternehmens sein, von dem das Originalerzeugnis erstmals gefertigt wurde. Die Eigenschaft als nachfolgender Originalhersteller kann auch auf anderen personellen und wirtschaftlichen Beziehungen zu dem ursprünglichen Hersteller beruhen, aus denen sich ergibt, dass der nachfolgende Hersteller an die Stelle des ursprünglichen Originalherstellers getreten ist.

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10. März 2016

Zum wettbewerblichen Leistungsschutz eines Schuhmodells

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 22.10.2015, Az.: 6 U 108/14

Ein spezielles Schuhmodell (hier: die Kombination von klassisch-eleganten Pumps mit Elementen der Trachtenmode) kann durch seine besondere Originalität wettbewerbliche Eigenart aufweisen, die geeignet ist, dem Verkehr als Hinweis auf die betriebliche Herkunft zu dienen. Allerdings setzt der wettbewerbliche Leistungsschutz gegen eine vermeidbare Herkunftstäuschung eine gewisse Bekanntheit des nachgeahmten Produkts voraus, sodass vorliegend die Zahl von 1087 Paar verkauften Schuhen über einen Zeitraum von fast 3 Jahren nicht ausreichend ist, um der erforderlichen Bekanntheit zu genügen.

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29. August 2011

„Schönheit von innen“ für Alle?

Beschluss des OLG Frankfurt/Main vom 03.08.2011, Az.: 6 W 54/11

Der bekannte Werbeslogan "Schönheit von innen" ist wettbewerbsrechtlich vor einer unlauteren Nachahmung geschützt. Deshalb wird dieser gute Ruf in unlauterer Weise ausgenutzt, wenn ein Konkurrent ein vergleichbares Produkt mit dem identischen Werbeslogan bewirbt.
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