Fehlerhafte Auskunft bei schutzrechtsverletzenden Produkten
Wird die Auskunft über den Hersteller eines schutzrechtsverletzenden Produkts geschuldet, aber nur der Lieferant genannt, so ist diese Pflichtverletzung für entstandene Rechtsanwaltskosten aufgrund eines Vorgehens gegen den Lieferanten nicht kausal. Die entstandenen Rechtsanwaltskosten sind somit nicht als Schadensersatz zu ersetzen, denn die falsche Auskunftserteilung in Bezug auf den Lieferanten statt auf den Hersteller hätte zumindest Anlass zur Nachfrage geben müssen, bevor eine mit erheblichen Kostenrisiken und Kostenfolgen verbundene Klage erhoben wird.