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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „gewerblicher Rechtsschutz“

27. Juni 2024 Top-Urteil

BGH definiert Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“

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Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 27.06.2024, Az.: I ZR 98/23

Bei der Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“ sieht der BGH im Gegensatz zu den Vorinstanzen eine irreführende Werbung nach § 5 Abs. 1 UWG, da es sich um einen mehrdeutigen Begriff handelt, dessen Inhalt unterschiedlich verstanden werden kann. Es sei nicht ersichtlich, ob es sich um eine Reduktion der CO2-Emmissionen im Produktionsprozess oder um eine bloße Kompensation mittels Ausgleichsprojekten handele. Dies sei insofern maßgeblich, als dass gerade auf dem Feld des Umweltschutzes ein gesteigertes Aufklärungsbedürfnis für den Verkehr bestehe, welcher durch die Bezeichnung „klimaneutral“ auch beeinflusst würde. Noch liegen allerdings nicht die ausformulierten Entscheidungsgründe vor, welche endgültige Schlüsse auf die Anforderungen des BGH erwarten lassen.

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16. Juli 2024

Frisch gepresster O-Saft muss eindeutig bepreist sein

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Urteil des OLG Karlsruhe vom 09.07.2024, Az.: 14 UKl 1/23

Das OLG Karlsruhe hat in einem Fall bezüglich frisch gepressten Orangensafts in einem Supermarkt geurteilt, dass es für die Vergleichbarkeit mit abgefüllten Säften zwingend einer Grundpreisangabe bedarf. Dies ergibt sich aus dem Grundsatz der Preisklarheit gem. § 1 Abs. 3 S. 2 PAngV. Ausschlaggebend ist die Einstufung des frisch gepressten Orangensafts als „lose Ware“ i.S.d. § 2 Nr. 5 PAngV. Die Vorgehensweise im zugrundeliegenden Fall, nach der der Kunde die Flaschengröße unabhängig vom Füllstand bezahlte, sei daher nicht zulässig. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Sache, auch für andere Geschäftsmodelle mit Frischware, ist eine Revision zum BGH möglich.

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20. November 2023 Top-Urteil

Direktnachrichten in sozialen Netzwerken sind elektronische Post i.S.d. § 7 UWG

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Beschluss des OLG Hamm vom 17.05.2023, Az.: 18 U 154/22

Der Begriff der elektronischen Post i.S.d. § 7 UWG ist im Hinblick auf den Schutzzweck der Norm, nämlich der Schutz der Privatsphäre vor unerwünschter Direktwerbung, weit auszulegen. Daher fallen nicht nur klassische Formen darunter, wie E-Mail oder SMS, sondern auch Nachrichten über Social-Media-Dienste wie Xing, Facebook, LinkedIn oder WhatsApp. Im vorliegenden Fall ging es zwar um den Nachrichtendienst eines Immobilienportals, welches kein Social-Media-Dienst ist, jedoch ist die Funktionsweise hier dieselbe gewesen.

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10. Oktober 2023

Werbung mit „Bekannt aus…“ muss auf redaktionelle Beiträge hinweisen

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Urteil des OLG Hamburg vom 21.09.2023, Az.: 15 U 108/22

Eine Irreführung durch Unterlassen gemäß § 5a Abs. 1 UWG liegt vor, wenn damit geworben wird, aus benannten Medien bekannt zu sein, ohne dabei die Fundstellen zu nennen. Denn der angesprochene Verkehrskreis geht davon aus, dass der Werbende in den Medien redaktionell erwähnt wird und nicht in selbstgeschalteter Werbung. Ein Verstoß gegen § 5a Abs. 1 UWG liegt dagegen nicht vor, wenn nur mit einer durchschnittlichen Sternebewertung unter Angabe der höchstmöglichen Bewertung geworben wird, ohne aufzuschlüsseln, wie viele Bewertungen pro Sterneklasse abgegeben wurden. Es handelt sich dabei nämlich nicht unbedingt um eine wesentliche Information für den Verbraucher, da diesem in der Regel bewusst ist, dass sich eine Durchschnittsbewertung aus sowohl guten als auch schlechten Bewertungen zusammensetzen kann.

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08. Mai 2023 Kommentar

Gespeicherte Inhalte im Internetarchiv archive.org stellen keine Werbung dar

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Kommentar zum Urteil des LG Karlsruhe vom 16.02.2023, Az.: 13 O 2/23 KfH

In einem Rechtsstreit vor dem LG Karlsruhe entschied das Gericht, das durch aufrufbare Inhalte im Internetarchiv (archive.org), die unterlassungsbeschwert sind, keine Verletzung einer Unterlassungsverpflichtung vorliegt und damit auch keine Vertragsstrafe gefordert werden kann. Im Internetarchiv auffindbare Inhalte stellen nämlich keine Werbung dar.

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08. Mai 2023 Top-Urteil

„Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ verletzt keine Markenrechte

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Urteil des OLG Düsseldorf vom 27.04.2023, Az.: 20 U 41/22

Eine Eierlikörherstellerin klagte gegen Konkurrentin auf dem Markt, da diese ihren Eierlikör mit „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ bewarb. Dies soll die Markenrecht der Klägerin an der Wortmarke „Eieiei“ verletzen. Das Gericht sah hierin keine Markenverletzung, da „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ vom Verbraucherkreis nicht als Herkunftshinweis verstanden werde. Es liegt vielmehr eine Beschreibung des beworbenen Eierlikörs vor, dessen Kernzutat Ei sei.

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10. Februar 2023

Werbung eines Automobilherstellers mit Abgaswerten irreführend

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Pressemitteilung des LG München I zum Urteil vom 07.02.2023, Az.: 1 HK O 4969/22

Einem Automobilhersteller wurde die Werbung mit dem Zusatz „WLTP“ in räumlicher Nähe zu Verbrauchs- und Emissionswerten untersagt. Bei den angegebenen Werten handelte es sich in Wahrheit um NEFZ-Werte, die wegen der verschiedenen Berechnungsmethoden regemäßig höher sind als die WLTP-Werte. Dies sei irreführend für Verbraucher. Das Zeichen „WLTP“ setzt sich optisch nicht genug von den Werten ab, sodass eine gedankliche Verbindung der Verbraucher wahrscheinlich ist. Eine Beeinflussung der Verbraucher sei dadurch zu bejahen, da v.a. nach dem sog „Dieselskandal“ Abgas- und Verbrauchswerte in den Vordergrund gerückt sind.

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19. Januar 2023

Zu hohe Preisforderungen aufgrund eines Irrtums können irreführend sein

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Urteil des OLG Frankfurt vom 24.11.2022, Az.: 6 U 276/21

Nachdem ein Kunde zu einem rabattierten Preis im Online-Shop der Beklagten einen Artikel erworben hatte, wurde die Bestellung von Seiten der Beklagten mit der Begründung storniert, der Preis auf der Internetseite war fehlerhaft. Nachdem die Beklagte abgemahnt wurde, bot sie dem Kunden den Artikel wieder zum niedrigeren Preis an, da es sich bei der Stornierung um einen Fehler eines Mitarbeiters gehandelt haben soll. Es handelt sich hierbei um eine wettbewerbswidrige Irreführung gem. § 5 Abs. 1 UWG, denn es kann nicht davon ausgegangen werden, dass der angesprochene Verkehrskreis damit rechne in Einzelfällen den bestellten Artikel nur für einen höheren Preis als bei Vertragsschluss zu erhalten.

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19. Dezember 2022

Informationspflichten zur Herstellergarantie erst bei zentraler Bedeutung für das Angebot

Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 10.11.2022, Az.: I ZR 241/19

Nachdem der EuGH auf die Vorlagefrage des BGH hin entschied, dass ein Unternehmer einen Verbraucher vor Abschluss eines Kaufvertrages nur dann über die Herstellergarantiebedingungen informieren muss, wenn die Garantie ein zentrales Merkmal des Angebots ist, fällte der BGH im Streit zwischen Vertreibern von Taschenmessern im Internet ein Urteil. Es handelte sich bei der Herstellergarantie nicht um ein wesentliches Merkmal des Angebots des Beklagten. Ein Verstoß gegen § 3a UWG lag also nicht vor. Auch die Informationspflicht aus § 479 Ab. 1 BGB wurde nicht verletzt, da durch den Link, der zu den Informationen zur Herstellergarantie führte, noch kein verbindliches Garantieversprechen abgegeben wurde.

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05. Dezember 2022 Top-Urteil

Internetanbieter müssen Zahlungsmöglichkeiten entgeltfrei anbieten

Urteil des BGH vom 28.07.2022, Az.: I ZR 250/20

Wird auf einer Preisvergleichs-Website im Auswahlmenü ein Preis angegeben, der nur bei einer oder wenigen (nicht gängigen) Zahlmethoden zutrifft, und ist der Preis bei der Zahlung mit anderen Zahlungsmitteln höher, so ist dies unzulässig. Auch der Einwand des Beklagten, dass es sich lediglich um eine Servicepauschale handle, ändere daran nichts. Dies stelle aus Sicht des Verbrauchers ebenfalls ein Entgelt dar, so der BGH. Im vorliegenden Fall wurde auf einer Flugvergleichs-Website in der Vergleichsansicht ein Preis angegeben, der nur bei Zahlung mit einer bestimmten Kreditkarte zutraf und bei spätere Auswahl einer anderen Zahlmethode anstieg.

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