Urteile aus der Kategorie „Fernabsatzrecht“
Cyber Monday
Urteil des LG Berlin vom 01.03.2012, Az.: 91 O 27/11
Im Rahmen einer Werbeaktion am sogenannten „Cyber Monday“, müssen die von Amazon angebotenen Artikel, für mindestens des ersten Viertels des Angebotszeitraums erhältlich sein. Ist dies nicht der Fall, so muss auf die begrenzte Stückzahl gesondert hingewiesen werden.
Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“
Wer zahlt das Kerosin?
Urteil des KG Berlin vom 04.01.2012, Az.: 24 U 90/10
Eine tabellarische Darstellung von Flugpreisen, ohne Einrechnung von Zuschlägen für Steuern, Gebühren und Kerosin, verstößt gegen Art. 23 Abs. 1 LVO und stellt daher eine unlautere Wettbewerbshandlung gemäß §§ 3, 4 Nr. 11 UWG dar.Kerngleiche Verletzungshandlungen im engen Unterlassungstitel
Beschluss des OLG Celle vom 16.07.2011, Az.: 13 W 56/11
Der Antragsteller erstritt einen sehr eng gefassten Unterlassungstitel, welcher dem Antragsgegner verbot konkrete Produkte in einer bestimmten Packungsgröße ohne Angabe des Grundpreises zu bewerben. Nach Zustellung des Titels warb der Antragsgegner für ähnliche und identische Produkte in einer anderen Packungsgröße ohne Angabe des Grundpreises. Im Rahmen eines eng gefassten Unterlassungstitels fallen nicht nur identische Handlungen unter das Verbot, sondern auch solche, die von dem wettbewerbswidrigen Kern der verbotenen Handlung nur geringfügig abweichen, ihr also praktisch gleichwertig sind. Abweichende Packungsgrößen sind von solch einem engen Unterlassungstitel erfasst, nicht aber lediglich ähnliche Produkte.Weite Unterlassungserklärungen Indiz für rechtsmissbräuchliche Abmahnung
1. Eine Abmahnung ist rechtsmissbräuchlich, wenn Sie lediglich aufgrund eines Gebühreninteresses und/oder zur Generierung von Vertragsstrafen ausgesprochen wird. Hierfür sprechen u.a. folgende Indizien:
a.) eine große Anzahl von Abmahnungen und damit ein unverhältnismäßig hohes Kostenrisiko des Abmahners im Hinblick auf seine eigene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
b.) eine im Verhältnis zum Wettbewerbsverstoß hohe Vertragsstrafe (hier 5.100,00 EUR)
Neue EU-Verbraucherrechterichtlinie – Einheitliche Regelungen für das Online-Shopping in ganz Europa
Neue Widerrufsbelehrung 2011 – Was ändert sich durch das neue Widerrufsrecht im Bereich des Fernabsatzes?
Pflicht zur Angabe der Garantiebedingungen gilt nur für vertragliche Garantieerklärung, nicht für Werbung mit Garantien
Prüfungspflichten des Unternehmers beim Widerruf
Urteil des LG Kiel vom 09.07.2010, Az.: 14 O 22/10
Der Hinweis, dass das Widerrufsrecht nur gilt, wenn der Käufer als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB anzusehen ist, ist im Rahmen einer Widerrufsbelehrung unzulässig. Eine solche Formulierung widerspricht den gesetzlichen Bestimmungen, dass ein Unternehmer bei Fernabsatzverträgen selbst prüfen muss, ob der Käufer als Verbraucher anzusehen ist. Der Käufer wird anderes davon ausgehen, er selbst habe zu prüfen, ob er als Verbraucher einzustufen ist. Weiter muss ein Unternehmer sich stets darum kümmern, dass ein Verbraucher richtig und vollständig über die jeweils geltende Rechtslage informiert wird.
