Urteile aus der Kategorie „Fernabsatzrecht“
Gesamtpreisangabe muss anfallende Buchungsgebühren beinhalten
Ein Online-Reiseportal muss als Vermittler von Flügen den Gesamtpreis eines Fluges inklusive aller anfallenden Buchungsgebühren ausweisen, sofern der Preis als „Gesamtpreis“ angegeben wird. Ein entsprechender kleiner Sternchenvermerk ist nicht ausreichend, sofern dieser die Gebühren nicht transparent konkretisiert.
Angabe von Versandkosten ins Ausland
Beschluss des KG Berlin vom 13.04.2010, Az.: 5 W 62/10
Bietet ein Verkäufer einen Versand ins Ausland an, muss dieser noch vor Vertragsschluss über die jeweils anfallenden Versandkosten informieren. Andernfalls liegt ein nach § 3 UWG erheblicher Wettbewerbsverstoß vor. Diese Ansicht vertreten bisher das OLG Hamm und das LG Berlin. Zu einer gegenteiligen Ansicht ist jetzt jedoch das KG Berlin gelangt: Richten sich die Angebote eines kleingewerblichen Händlers hauptsächlich an deutsche Kunden und wirbt dieser auf der Internetplattform eBay mit dem Hinweis “Versand in alle anderen Länder weltweit auf Anfrage“ und gibt dabei lediglich die Versandkosten für die Europäische Union und die Schweiz an, handelt es sich lediglich um einen Bagatellverstoß gemäß § 3 Abs. 1 UWG.Verbot des Warenvertriebs für Händler über Auktionsplattform zulässig
Verbietet ein Unternehmen mit einem Marktanteil unter 30 % seinen Händlern den Vertrieb über Internet-Auktionsplattformen, ist dies kartellrechtlich zulässig. Vorliegend sollte nicht grundsätzlich ein Internetvertrieb ausgeschlossen werden, sondern lediglich der Verkauf über Auktionsplattformen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Beschränkung des gesamten Kundenkreises der Interneteinkäufer
Bei teilweise berechtigter Abmahnung auch nur anteiliger Kostenerstattungsanspruch
Bei partiell berechtigter Abmahnung ist die Kostenpauschale eines Verbandes stets in voller Höhe zu erstatten, wenn dieser wettbewerbsrechtlich abmahnt. Dies gilt nicht zwischen Wettbewerbern. Zwar löst eine anwaltliche Abmahnung selbst dann einen Erstattungsanspruch aus, wenn sie nur teilweise berechtigt ist; jedoch besteht dieser Anspruch nur hinsichtlich des berechtigten Teils des anwaltlichen Mahnschreibens. Strittig bleibt, wie der Anteil genau zu berechnen sei.
Werbung mit Garantieversprechen Dritter zulässig
Eine Werbeanzeige mit dem Slogan „Neuware, Originalverpackt vom Händler mit 2 Jahren Garantie!“ verstößt nicht gegen das Wettbewerbsrecht. Ein Verkäufer ist nicht verpflichtet, schon vor Vertragsschluss über Details der Garantiebestimmungen zu informieren. Auch wird durch den Verweis auf die Garantie beim Käufer nicht der Eindruck erweckt, dass er seine Gewährleistungsrechte gegen den Händler verliert. Sowohl das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg als auch das OLG Hamm haben dagegen bei Werbung mit einer Garantie einen Wettbewerbsverstoß gesehen.
40 €-Klausel nur in der Widerrufsbelehrung ist unwirksam
Grundsätzlich können dem Käufer die Kosten der Warenrücksendung auferlegt werden, wenn die zurückzusendende Sache einen Betrag von 40,-€ nicht übersteigt. Dies muss jedoch ausdrücklich vereinbart werden und darf nicht nur in der Widerrufsbelehrung des Verkäufers angeführt werden. Denn ein Verbraucher vermutet Vertragsregeln, die eine Verpflichtung zur Kostentragung beinhalten, nicht innerhalb der Widerrufsbelehrung.
Zur Irreführung von Preisangaben mit Abgabebeschränkung
Urteil des OLG Hamm vom 26.01.2010, Az.: 4 U 141/09
Nach der Ansicht des Oberlandesgerichtes Hamm ist es zulässig eine Blickfangwerbung zu schalten, wenn es sich dabei noch nicht um ein annahmefähiges Angebot handelt. Unterbleibt ein Hinweis auf eine Abgabenbeschränkung, liegt eine Irreführung des Verbrauchers nicht vor, wenn der unterbliebene Hinweis noch vor der Kaufentscheidung deutlich in unübersehbarer Weise nachgeholt wird.Werbung mit „2-jähriger Garantie“
Urteil des OLG Hamm vom 17.11.2009, Az.: 4 U 148/09
Wird ein Produkt im Internet mit "2 Jahre Garantie" beworben, ohne dass konkretisiert wird unter welchen Bedingungen oder Voraussetzungen diese Garantie in Anspruch genommen werden kann, handelt der Händler wettbewerbswidrig. Weiter muss dieser erläutern, dass die gesetzliche Gewährleistung durch die Garantie nicht eingeschränkt wird. Eine später erfolgte Erklärung im Rahmen seiner AGB ist nicht ausreichend.
Kamerakauf im Internet: Zur Angabe von Versandkosten und der Werbung mit Testergebnissen
Urteil des BGH vom 16.07.2009, Az.: I ZR 50/07
Beim Internetvertrieb reicht es aus, unmittelbar bei der Werbung für das einzelne Produkt den Hinweis "zzgl. Versandkosten" aufzunehmen, wenn sich bei Anklicken oder Ansteuern dieses Hinweises ein Bildschirmfenster mit einer übersichtlichen und verständlichen Erläuterung der allgemeinen Berechnungsmodalitäten für die Versandkosten öffnet. Wird für ein Produkt im Internet weiter mit einem Testergebnis geworben, muss die Fundstelle entweder bereits deutlich auf der ersten Bildschirmseite angegeben oder durch einen Sternchenhinweis eindeutig und leicht aufzufinden sein.
