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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Angabe“

27. Januar 2015

Zu den erforderlichen Angaben bei der Bewerbung von Fahrzeugen mittels Videoclips

© Michael Shake
Urteil des LG Wuppertal vom 31.10.2014, Az.: 12 O 25/14

Wird ein neuer Personenkraftwagen mittels eines YouTube-Films im Internet beworben, so müssen gemäß der PKW-EnVKV auch Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emmissionen gemacht werden. Dies gilt nicht nur für das konkrete Anbieten zum Kauf im Internet, sondern auch für das bloße Ausstellen des Fahrzeugs. Ein solcher Videoclip ist auch nicht den audiovisuellen Mediendiensten zuzuordnen, da er allein Werbezwecken dient.

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14. Mai 2014

Bewerbung von LED-Monitoren mit Preisangaben nur zulässig bei Angabe der Energieeffizienzklasse

Urteil des OLG Köln vom 26.02.2014, Az.: 6 U 189/13

Wird ein LED-Monitor zu Werbezwecken mit einer Preisangabe beworben, so muss dazu auch die jeweilige Energieeffizienzklasse angegeben werden. LED-Monitore sind dabei nicht als Computermonitore anzusehen, sondern vielmehr als Fernsehgeräte, also Videomonitore, womit die Notwendigkeit einer solchen Angabe nach Anlage 2 Abs. 1 Nr. 4 zur EnVKV und der dort in Bezug genommenen Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1062/2010 der Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU gegeben sei.

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20. September 2011

Kerngleiche Verletzungshandlungen im engen Unterlassungstitel

Beschluss des OLG Celle vom 16.07.2011, Az.: 13 W 56/11

Der Antragsteller erstritt einen sehr eng gefassten Unterlassungstitel, welcher dem Antragsgegner verbot konkrete Produkte in einer bestimmten Packungsgröße ohne Angabe des Grundpreises zu bewerben.  Nach Zustellung des Titels warb der Antragsgegner für ähnliche und identische Produkte in einer anderen Packungsgröße ohne Angabe des Grundpreises. Im Rahmen eines eng gefassten Unterlassungstitels fallen nicht nur identische Handlungen unter das Verbot, sondern auch solche, die von dem wettbewerbswidrigen Kern der verbotenen Handlung nur geringfügig abweichen, ihr also praktisch gleichwertig sind. Abweichende Packungsgrößen sind von solch einem engen Unterlassungstitel erfasst, nicht aber lediglich ähnliche Produkte.
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27. August 2010

Weitere Angaben zu DIN-Normen in der Werbung nicht erforderlich

Beschluss des KG Berlin vom 20.04.2010, Az.: 5 W 92/10

Wird ein Produkt mit der Angabe einer DIN-Norm beworben, die zu bestimmten Werten Angaben des ermittelnden Verfahrens fordert, ist die Nennung der Verfahrensangaben in der Werbung nicht erforderlich. Daher wird der verständige Durchschnittsverbraucher durch ein Fehlen dieser Angaben in der Werbung nicht irregeführt. Der Durchschnittsverbraucher erwartet bei der Angabe einer DIN-Norm lediglich, dass die Ware den normierten Qualitätsanforderungen entspricht.
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05. Mai 2010

„Lieferzeit ca. 1 Woche nach Zahlungseingang“ zulässig

Beschluss des Hanseatischen OLG Bremen vom 18.05.2009, Az.: 2 U 42/09 Bei Fernabsatzverträgen über die Auktionsplattform eBay ist die Formulierung des Verkäufers "die Lieferzeit beträgt ca. 1 Woche nach Zahlungseingang" gegenüber einem privaten Endverbraucher zulässig. Der Senat teilte mit, dass in der Angabe "ca. 1 Woche" kein Verstoß gegen § 308 BGB zu sehen und somit kein Unterlassungsanspruch nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) begründet sei. Der Verwender der Klausel habe ein berechtigtes Interesse daran, eine verzugsbegründende Angabe des Leistungszeitpunktes zu vermeiden.
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