Urteile aus der Kategorie „Fernabsatzrecht“
Einstweilige Verfügung des LG Berlin vom 15.05.2007, Az.: 15 O 378/07
In einstweiligen Rechtsschutz verurteilte das LG Berlin einen Onlinehändler zur Unterlassung, der bei seinen eBay-Angeboten keine Widerrufsbelehrung bereits vor Vertragsschluss ins Angebot einband. Ferner verwendete er unzulässige AGB-Klauseln: So forderte er für Individualabreden die Schriftform, verlegte den Gefahrübergang bereits auf die Abgabe der Sendung beim Zusteller vor und legte auch gegenüber Verbrauchern als Gerichtsstand München fest.
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Kein Gutscheincode bei Bücherkauf
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 17.07.2012, Az.: 11 U 20/12
Gewährt ein Internetbuchhändler seinen Kunden einen Preisnachlass durch Einlösung eines Gutscheincodes, liegt ein Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz vor. Dies gilt auch dann, wenn der Buchhändler den Nachlass von dem in der Werbung angegebenen Zahlungssystem zurückerstattet bekommt. Der Kunde wird aufgrund des Preisvorteiles in seiner Entscheidung beeinflusst, von welcher Buchhandlung er das Buch beziehen möchte. Dies widerspricht dem Sinn und Zweck der Buchpreisbindung - der Verhinderung eines Preiswettbewerbs zwischen den Buchhandlungen.
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Zur Angabe von Abflug- und Ankunftszeiten bei Pauschalreisen
Urteil des LG Düsseldorf vom 04.07.2012, Az.: 12 O 223/11
Die AGB-Klausel im Rahmen eines Pauschalreisevertrages "Die aktuellen Flugzeiten entnehmen Sie bitte Ihren Flugtickets" verstößt gegen § 308 Nr. 4 BGB. Zulässig ist es hingegen, wenn beim Abschluss eines Reisevertrages lediglich der genaue Tag der Hin- und Rückreise bestätigt wird. Die Angabe der voraussichtlichen Abflug- und Ankunftszeit ist hierbei nicht erforderlich, wenn diese dem Reiseanbieter aufgrund der häufig frühen Buchungen von Pauschalreisen selbst noch nicht vorliegen.Fehlende Grundpreisangabe ist keine Bagatelle
Urteil des OLG Hamm vom 09.02.2012, Az.: I-4 U 70/11
Wird im Angebot von flüssigen Waren der Grundpreis pro 100 Milliliter nicht angegeben, liegt eine spürbare Irreführung des Verbrauchers vor, die über das Maß der Geringfügigkeit deutlich hinaus geht.
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Grundpreisangabe – „2 Flaschen GRATIS beim Kauf eines Kastens“
Urteil des OLG Köln vom 29.06.2012, Az.: 6 U 174/11
Gemäß der Preisangabenverordnung (PAngV) muss der gewerbsmäßige Verkäufer von Getränken den Grundpreis des Getränkes in Liter für den Letztverbraucher angeben. Als Grundpreis beim Verkauf einer Getränkekiste mit 12 Flaschen und einer Gratisbeigabe von jeweils 2 Flaschen pro gekauftem Kasten, ist der Grundpreis für 1 Liter anhand von 14 (und nicht 12) Flaschen zu berechnen. In einer solchen Werbung ist keine Irreführung des Verbrauchers zu erkennen, da dieser auch tatsächlich 14 Flaschen erhält.B2B immer ohne Widerrufsbelehrung?
Urteil des OLG Hamm vom 20.09.2011, Az.: I-4 U 73/11
Wenn ein Unternehmer lediglich B2B seine Waren verkaufen möchte, muss er durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass auch tatsächlich nur Unternehmer die jeweiligen Waren erwerben können. Lediglich ein entsprechender Hinweis unter den "Vertragsbedingungen" oder im Rahmen der "Zahlungshinweise" genügt nicht.
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Einschränkungen für Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln
Urteil des LG Wiesbaden vom 07.12.2011, Az.: 11 O 29/11
Die Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel darf nur durch Apotheken erfolgen. Die Versendung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln kann auch durch Logistik-Unternehmen geschehen. Allerdings darf nicht der Anschein erweckt werden, dass das Logistik-Unternehmen die Arzneimittel vertreibt und nicht die dahinter stehende Apotheke.Co-Box als Versandapotheke
Beschluss des VGH Hessen vom 15.03.2012, Az.: 7 B 371/12
Das Aufstellen einer Co-Box (Bestellterminal) in einem Drogeriemarkt zum Zwecke des Verkaufs von Arzneimitteln stellt kein Betreiben einer Präsenz-Apotheke dar. Ein aufgestelltes Bestellterminal in Verbindung mit einer Bildschirmberatung durch einen Apotheker und die gleichzeitige Einrichtung einer Pick-up-Station (Abholstelle) für die Arzneimittel, ist vielmehr als Versandapotheke zu erkennen.Eine unverbindliche Bitte
Urteil des LG Hamburg vom 06.01.2011, Az.: 327 O 779/10
Die Klausel "Wir bitten Sie, die Ware in ihrer Originalverpackung an uns zurückzusenden." ist keine unzulässige Verkürzung des Widerrufsrecht. Der angesprochene durchschnittlich verständige und situationsangemessen aufmerksame Durchschnittsverbraucher versteht die Klausel als „Bitte“ und nicht als verbindliche Bedingung für die Ausübung des Widerrufsrecht.Überschrift zur Widerrufsbelehrung
Urteil des BGH vom 09.11.2011, Az.: I ZR 123/10
a) Eine Widerrufsbelehrung mit dem einleitenden Satz "Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht" verstößt nicht gegen das Deutlichkeitsgebot gemäß § 312c Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB.
b) Der Unternehmer braucht nicht zu prüfen, ob die Adressaten der Widerrufsbelehrung Verbraucher oder Unternehmer sind, da ihm eine solche Prüfung bei einem Fernabsatzgeschäft häufig nicht möglich ist.
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