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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Fernabsatzrecht“

08. Februar 2012

Wer zahlt das Kerosin?

Urteil des KG Berlin vom 04.01.2012, Az.: 24 U 90/10

Eine tabellarische Darstellung von Flugpreisen, ohne Einrechnung von Zuschlägen für Steuern, Gebühren und Kerosin, verstößt gegen Art. 23 Abs. 1 LVO und stellt daher eine unlautere Wettbewerbshandlung gemäß §§ 3, 4 Nr. 11 UWG dar.
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20. September 2011

Kerngleiche Verletzungshandlungen im engen Unterlassungstitel

Beschluss des OLG Celle vom 16.07.2011, Az.: 13 W 56/11

Der Antragsteller erstritt einen sehr eng gefassten Unterlassungstitel, welcher dem Antragsgegner verbot konkrete Produkte in einer bestimmten Packungsgröße ohne Angabe des Grundpreises zu bewerben.  Nach Zustellung des Titels warb der Antragsgegner für ähnliche und identische Produkte in einer anderen Packungsgröße ohne Angabe des Grundpreises. Im Rahmen eines eng gefassten Unterlassungstitels fallen nicht nur identische Handlungen unter das Verbot, sondern auch solche, die von dem wettbewerbswidrigen Kern der verbotenen Handlung nur geringfügig abweichen, ihr also praktisch gleichwertig sind. Abweichende Packungsgrößen sind von solch einem engen Unterlassungstitel erfasst, nicht aber lediglich ähnliche Produkte.
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10. August 2011

Weite Unterlassungserklärungen Indiz für rechtsmissbräuchliche Abmahnung

Urteil des OLG Hamm vom 29.06.2010, Az.: I-4 U 24/10

1. Eine Abmahnung ist rechtsmissbräuchlich, wenn Sie lediglich aufgrund eines Gebühreninteresses und/oder zur Generierung von Vertragsstrafen ausgesprochen wird. Hierfür sprechen u.a. folgende Indizien:
a.) eine große Anzahl von Abmahnungen und damit ein unverhältnismäßig hohes Kostenrisiko des Abmahners im Hinblick auf seine eigene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
b.) eine im Verhältnis zum Wettbewerbsverstoß hohe Vertragsstrafe (hier 5.100,00 EUR)

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14. Juli 2011

Neue EU-Verbraucherrechterichtlinie – Einheitliche Regelungen für das Online-Shopping in ganz Europa

Am 23. Juni 2011 hat das EU-Parlament eine neue Richtlinie zum Verbraucherschutz verabschiedet, welche insbesondere Auswirkungen auf Rechtsgeschäfte im Fernabsatz haben wird. Die Umsetzung der Richtlinie in nationales und damit auch deutsches Recht muss durch die nationalen Gesetzgeber bis spätestens Mitte 2013 erfolgen. Allerdings muss zuvor noch der Europäische Rat der Richtlinie zustimmen, was voraussichtlich Ende Juli 2011 geschieht.
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29. Juni 2011

Neue Widerrufsbelehrung 2011 – Was ändert sich durch das neue Widerrufsrecht im Bereich des Fernabsatzes?

Auch wenn der Gesetzgeber bereits am 11. Juni 2010 die fernabsatzrechtlichen Regelungen zum Widerrufsrecht durch ein Änderungsgesetz angepasst hat, befindet sich derzeit erneut ein Änderungsgesetz im Gesetzgebungsverfahren, um eine Novellierung der Vorschriften im Bereich des Widerrufrechts vorzunehmen. Am 26. Mai 2011 beschloss der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags diese Änderung des Widerrufrechts, nachdem die Bundesregierung den Entwurf Mitte März in den Bundestag eingebracht hat. Auch wenn das Gesetz noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist, möchten wir Ihnen bereits heute die kommenden Änderungen des Gesetzes im Einzelnen erläutern.
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28. April 2011

Pflicht zur Angabe der Garantiebedingungen gilt nur für vertragliche Garantieerklärung, nicht für Werbung mit Garantien

Pressemitteilung Nr. 64/2011 des BGH vom 19.04.2011, Az.: I ZR 133/09 Unlängst entschied der BGH, dass die Pflicht, bei Abgabe einer Garantieerklärung wesentliche Angaben über Rechte des Garantieempfängers und die Geltendmachung der Garantie zu machen, nur gilt, wenn in der Erklärung eine auf einen konkreten Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung liegt. Handelt es sich lediglich um Werbung mit einer Garantie, bestehe die Verpflichtung nicht. 
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16. Dezember 2010

Prüfungspflichten des Unternehmers beim Widerruf

Urteil des LG Kiel vom 09.07.2010, Az.: 14 O 22/10

Der Hinweis, dass das Widerrufsrecht nur gilt, wenn der Käufer als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB anzusehen ist, ist im Rahmen einer Widerrufsbelehrung unzulässig. Eine solche Formulierung widerspricht den gesetzlichen Bestimmungen, dass ein Unternehmer bei Fernabsatzverträgen selbst prüfen muss, ob der Käufer als Verbraucher anzusehen ist. Der Käufer wird anderes davon ausgehen, er selbst habe zu prüfen, ob er als Verbraucher einzustufen ist. Weiter muss ein Unternehmer sich stets darum kümmern, dass ein Verbraucher richtig und vollständig über die jeweils geltende Rechtslage informiert wird.
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18. November 2010

Widerruf bei geöffneten Kosmetika

Beschluss des OLG Köln vom 27.04.2010, Az.: 6 W 43/10 Die Klausel "Kosmetik kann nur im unbenutzten Zustand zurückgenommen werden" entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung. Der Verbraucher kann ihr nicht entnehmen, ab wann eine den Widerruf ausschließende Benutzung vorliegt. Darüber hinaus würde eine derartige Beschränkung des Widerrufsrechts den Verbraucher in einer Weise belasten, die über die vom Gesetzgeber gewollte Risiko- und Kostenverteilung im Fernabsatzrecht hinausginge.
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25. Oktober 2010

Händler haftet für falsche Angaben in Preissuchmaschine

Urteil des BGH vom 18.03.2010, Az.: I ZR 16/08

UWG § 8 Abs. 1 Satz 1; PreisangabenVO § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 und Abs. 6 Satz 1, 2; UWG 2004 § 5 Abs. 1, 2 Satz 1 Nr. 2; UWG 2008 § 5 Abs. 1 Satz 1, 2 Nr. 2, § 5a Abs. 2, 3 Nr. 3
Verstößt die Werbung in einer Preissuchmaschine wegen unzureichender oder irreführender Preisangaben gegen die Preisangabenverordnung oder das Irreführungsverbot, so ist der Händler dafür wettbewerbsrechtlich als Täter verantwortlich, wenn er die Preisangaben dem Betreiber der Suchmaschine mitgeteilt und der Betreiber der Suchmaschine die Preisangaben unverändert in die Suchmaschine eingestellt hat.
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25. Oktober 2010

Kredit- und Zahlkartengebühren bei Fluggesellschaften unzulässig

Urteil des BGH vom 20.05.2010, Az.: Xa ZR 68/09

a) Nachfolgende Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Luftverkehrsunternehmens, das seine Leistungen nahezu ausschließlich im Fernabsatz anbietet, hält der Inhaltskontrolle stand:
"Wegen der erhöhten Sicherheits- und Verwaltungskosten wird von Ryanair kein Bargeld für die Bezahlung von Flugscheinen, die Entrichtung von Gebühren und Kosten für die Beförderung von Übergepäck und Sportausrüstung akzeptiert."

b) Nachfolgende Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmens der genannten Art benachteiligt den Fluggast entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist daher unwirksam:

"(1) Kreditkartengebühr pro Fluggast und einfachen Flug: 4,00 €/4,00 €.
(2) Zahlkartengebühren pro Fluggast und einfachen Flug: 1,50 €/1,50 €."
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