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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Erkennbarkeit“

20. Januar 2016

Eindeutige Trennung von Fernsehwerbung und Fernsehprogramm

© Myst - Fotolia.com
Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 14.10.2015, Az.: 6 C 17.14

1. Den Erfordernissen der Erkennbarkeit der Werbung als solcher (§ 7 Abs. 3 Satz 1 RStV) und ihrer eindeutigen Absetzung (Trennung) vom Programm (§ 7 Abs. 3 Satz 3 RStV) kommt jeweils eine eigenständige inhaltliche Bedeutung zu.

2. Fernsehwerbung muss nicht zwingend durch ein optisches Mittel vom Programm abgesetzt werden.

3. Die Eindeutigkeit der Absetzung der Werbung vom Programm ist aufgrund einer Gesamtbetrachtung aus der Perspektive eines aufmerksamen, aber nicht hoch konzentrierten Zuschauers zu beurteilen.

4. Wird ein optisches Mittel für die Absetzung der Werbung eingesetzt, hängt die Eindeutigkeit der Absetzung vor allem von der optischen Gestaltung des Mittels und der Dauer seiner Einblendung ab. An einer eindeutigen Absetzung fehlt es regelmäßig, wenn das Mittel in die laufenden Bilder eines Programmhinweises eingeblendet wird.

5. Den Landesmedienanstalten ist kein Beurteilungsspielraum für die Auslegung des § 7 Abs. 3 Satz 1 und Satz 3 RStV eröffnet.

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10. November 2014

Trotz Vorhaltens eines Impressums auf einem „XING“-Profil ist Verstoß gegen Informationspflichten gegeben

Urteil des LG Stuttgart vom 27.06.2014, Az.: 11 O 51/14

Der Impressum-Link auf einer Profilseite der Plattform „XING“ genügt nicht den rechtlichen Anforderungen des § 5 TMG, da er nicht effektiv optisch wahrnehmbar und nicht leicht erkennbar ist. Dies ist zum einen durch die sehr kleine Schriftgröße und zum anderen durch die Position des Links bedingt. Dieser befindet sich am unteren rechten Rand des Profils und außerhalb des eigentlichen Textblocks, sodass der Nutzer ihn erst durch Hinunterscrollen entdecken kann. Der Link ist folglich insgesamt zu unauffällig, sodass er von einem Leser mit durchschnittlicher Aufmerksamkeit leicht übersehen wird.

Mittlerweile hat XING die Gestaltung des Impressum-Links verändert.

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