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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

25. November 2019

Umpacken importierter Arzneimittel widerrechtlich

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Pressemitteilung zum Urteil des OLG Köln vom 11.10.2019, Az.: 6 U 142/19

Ein Medikamenten-Importeur packte, nachdem er pflichtmäßig einen deutschen Beipackzettel beigelegt hatte, die importierten Medikamente in neue Verpackungen mit neuen Sicherheitsmerkmalen um. Die Inhaberin der Markenrechte an dem Medikament untersagte dies, da sie auch die Rechte an der Originalverpackung hält. Das Gericht bestätigte, dass das Umpacken gegen die Markenrechte der Klägerin verstößt und stellte auch fest, dass ein derartiges Umpacken nicht von der EU-Fälschungsschutzrichtlinie gefordert wird.

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25. November 2019

Verkauf von Backwaren an Sonntag nicht wettbewerbswidrig

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Pressemitteilung zum Urteil des BGH vom 17.10.2019, Az.: I ZR 44/19

An zwei Sonntagen hatte ein Backwarenvertreiber in zwei seiner Filialen Brote und unbelegte Brötchen verkauft, was die Klägerin als wettbewerbswidrig erachtete, da es gegen das Ladenschlussgesetz verstoße. Diese Ansicht lehnte das Gericht ab, da sich in den Filialen auch Cafés befinden, weshalb es sich um ein Gaststättengewerbe handelt. Die Brote und Brötchen dürfen somit gemäß des Gaststättengesetzes auch an Sonntagen im Straßenverkauf abgegeben werden. Nach Art und Menge durfte der Verkäufer der Waren auch davon ausgehen, dass diese zum alsbaldigen Verzehr genutzt wurden.

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11. November 2019

Verlinkungen von Influencern auf Instagram müssen als Werbung gekennzeichnet werden

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Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 24.10.2019, Az.: 6 W 68/19

Aufgrund der kommerziellen Natur des Instagram-Accounts einer Influencerin trifft diese die Pflicht, Verlinkungen auf fremde Unternehmen als Werbung kenntlich zu machen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn sich der kommerzielle Zweck nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt. Präsentiert sich die Influencerin beispielsweise nicht als Werbefigur, verlinkt in ihren Posts jedoch mithilfe eines „Tags“ ein bestimmtes Unternehmen und bedankt sich für eine Reiseeinladung, ist dies als Werbung zu werten, die kenntlich gemacht werden muss. Hierbei ist es gleichgültig, ob die Influencerin für jeden „Tag“ eine Gegenleistung erhält.

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11. November 2019 Top-Urteil

Rechtsdokumentengenerator darf nicht weiterbetrieben werden

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Urteil des LG Köln vom 08.10.2019, Az.: 33 O 35/19

Einem Verlag, der keine Erlaubnis besitzt, Rechtsdienstleistungen zu erbringen, wurde untersagt, einen sogenannten digitalen Rechtsdokumentengenerator zu betreiben. Dieser konnte benutzt werden, um verschiedene Verträge zu erstellen, Kunden mussten nur einige Fragen beantworten, um genau den Vertrag zu erhalten, der zu ihren Bedürfnissen passte. Dies sah das Gericht als Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz an, da die Beklagte keine Erlaubnis hatte, derartige rechtsberatende Tätigkeiten durchzuführen. Denn durch den Generator führte die Beklagte eine rechtliche Prüfung und Subsumtion des Einzelfalls durch. Dass dies quasi automatisiert war, ist unerheblich, da jemand den Generator dahingehend programmieren musste.

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28. Oktober 2019

Traumreise mit Traumschiffkapitän?

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Pressemitteilung des OLG Köln zum Urteil vom 10.10.2019, Az.: 15 U 39/19

Die Zeitung „Bild am Sonntag“ darf bei einem Gewinnspiel mit dem Hauptgewinn Kreuzfahrt nicht das Bild vom Schauspieler des Traumschiffkapitäns verwenden. Die Verwendung des Bildes ohne Zustimmung ist unzulässig, da es zu kommerziell-werblichen Zwecken und als Klickköder genutzt wurde und nicht der journalistische Nachrichtenwert im Vordergrund stand. Insbesondere handle es sich laut Gericht nicht um ein Symbolfoto für die Traumreise, da dies das Recht Prominenter am eigenen Bild untergraben würde. Die Zeitung muss daher Auskunft über ihre Druckauflage erteilen, damit ein Ersatzanspruch berechnet werden kann.

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17. Oktober 2019

Immobilienportal wirbt mit irreführenden Aussagen

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Urteil des KG Berlin vom 21.06.2019, Az.: 5 U 121/18

Die Aussage eines Immobilienportals den "besten Preis" für Verkäufe zu bieten, stellt neben ähnlichen Aussagen mit dem gleichen Sinn eine unlautere Irreführung des Verkehrs dar. Diese Werbung stellt ausdrücklich keine Übertreibung dar, sondern ist inhaltlich nachprüfbar und eine Spitzen- oder Alleinstellungsbehauptung. Das Portal kann dieser Aussage jedoch absolut nicht gerecht werden, da es keinen Grund gibt, warum gerade auf diesem Portal der beste Preis erzielt werden sollte, insbesondere, weil die Plattform durch ihre Exklusivität einen großen Anteil möglicher Käufer aus dem freien Markt ausschließt. Ebenso liegt bezüglich anderer Formulierungen eine Täuschung vor, darunter die Aussage eine "unabhängige Auswahl" von Maklern zu treffen, obwohl letztlich nur eine sehr oberflächliche Auswahl nicht nach Qualitätskriterien vorliegt.

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11. Oktober 2019

„Fit und Schlank“ durch Grün-Schwarztee-Melange: Zulässige Auslobung?

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Urteil des VG Bayreuth vom 19.06.2019, Az.: B 7 K 17.741

Vertreiber von Lebensmitteln haben zwingend darauf zu achten, dass bei Verwendung einer speziellen Auslobung für ein Produkt klargestellt wird, auf welche Inhaltsstoffe sich die Auslobung bezieht. So hat das Verwaltungsgericht Bayreuth entschieden, dass der Vertreiber einer Grün-Schwarztee-Melange bei Verwendung der Auslobung „Fit & Schlank“ darauf hinweisen muss, auf welche Inhaltsstoffe des Tees sich die schlankheitsfördernde Wirkung bezieht. Ansonsten würde es sich nämlich um irreführende Werbung handeln. Dies insbesondere aus dem Grund, da der Verbraucher auf die Idee kommen könnte, dass sich die schlankheitsfördernde Wirkung des Tees aus der Zusammensetzung der gesamten Inhaltsstoffe des Tees ergebe.

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07. Oktober 2019

Zusätzliche Entgeltentrichtung beim Flugbuchen rechtswidrig

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Urteil des LG Berlin vom 21.03.2019, Az.: 52 O 243/18

Eine zusätzliche Gebühr für die Benutzung bestimmter Zahlungsarten bei Flugbuchungen im Internet ist nichtig, auch wenn diese wie Vergünstigungen für andere Zahlungsmethoden aussehen. Denn wenn die Kosten als Standard mit der rabattierten Zahlungsmethode berechnet werden, und dem Verbraucher so angezeigt werden, sehen die zusätzlichen Kosten bei der Wahl einer anderen Zahlungsart nach der maßgeblichen Sicht des Verbrauchers wie Gebühren für die alternative Zahlungsart aus, statt wie Vergünstigungen für die vorher eingestellte. Es handelt sich demnach um eine Umgehung der gesetzlichen Bestimmung des § 270a BGB, da das Verbot durch die Einräumung von Ermäßigungen umgangen wird.

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04. Oktober 2019

Alkoholkater = „Krankheit“?

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Pressemitteilung zum Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 23.09.2019, Az.: 6 U 114/18

Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. führte aus, dass es sich bei einem Alkoholkater um eine Krankheit handelt. Dies vor allem deshalb, da der medizinische Begriff der Krankheit weit ausgelegt werde. Demnach handelt es sich auch bei den typischen Symptomen eines Alkoholkaters - Müdigkeit, Übelkeit und Kopfschmerzen – um eine vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit des menschlichen Körpers, die heilungsbedürftig ist. Ein Vertreiber von Nahrungsergänzungsmitteln warb vor allem mit einem Produkt, das einen Kater vorbeugen oder lindern sollte. Laut OLG unter Verweis auf die Lebensmittelinformationsverordnung dürfen Werbeaussagen über Lebensmittel nicht den Hinweis enthalten, dass sie zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung von Krankheiten eingesetzt werden.

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25. September 2019

Falsche Aussage über Inhaberstatus- Irreführung des Verkehrs

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Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 08.08.2019, Az.: 6 U 40/19

Die Aussage eines Unternehmens eine bestimmte Marke gehöre zu ihrem Unternehmen, obwohl dies nicht wahr ist, stellt eine Irreführung dar. Denn diese Aussagen lassen sich nur so verstehen, dass besagtes Unternehmen selbst Inhaber der Marke ist. Es ist unerheblich, dass das Unternehmen mit dem wahren Eigentümer der Marke gesellschaftsrechtlich verbunden ist und die Lizenz an der Marke hält. Kunden könnten dem fälschlichem Inhaber der Marke eine gesteigerte wirtschaftliche Bedeutung zumessen, was die Irreführung noch verstärkt.

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