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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Nachahmungsschutz“

02. Juli 2026 Top-Urteil

BGH stärkt Urheberrechtsschutz für USM-Haller-System

Pressemitteilung zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 02.07.2026, Az.: I ZR 96/22

Der BGH hat die Ablehnung urheberrechtlicher Ansprüche wegen des USM-Haller-Möbelsystems durch das OLG Düsseldorf beanstandet. Bei Werken der angewandten Kunst dürfen keine höheren Anforderungen an freie und kreative Entscheidungen gestellt werden als bei anderen Werkarten. Auch spätere Umstände wie die Präsentation in Museen oder die Anerkennung in Fachkreisen können als Anhaltspunkte für die Originalität berücksichtigt werden. Die Sache wurde hinsichtlich der urheberrechtlichen Ansprüche an das Berufungsgericht zurückverwiesen, während die Revision der Beklagten erfolglos blieb.

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12. Februar 2020

Wettbewerbsrecht: Zuvorkommen auf dem inländischen Markt

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 12.12.2019, Az.: 6 U 83/18

Wird ein Produkt zunächst nur im Ausland vertrieben, ist der Zeitpunkt des Eintritts in den inländischen Markt für den wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz (§ 4 Nr. 3 UWG) maßgeblich. Demnach fehlt es bereits an einer Nachahmung, wenn das beanstandete Produkt vor dem klägerischen Erzeugnis auf dem inländischen Markt angeboten wurde. Das Zuvorkommen auf dem inländischen Markt ist in diesem Fall grundsätzlich keine gezielte Behinderung (§ 4 Nr. 4 UWG) des Wettbewerbs.

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26. Juni 2017

Zum wettbewerblichen Leistungsschutz für patentgeschützte Erzeugnisse

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Urteil des BGH vom 15.12.2016, Az.: I ZR 197/15

a) Einem (zuvor) patentgeschützten Erzeugnis kann wettbewerbliche Eigenart zukommen. Dabei können nicht nur solche Merkmale eines derartigen Erzeugnisses wettbewerbliche Eigenart begründen, die von der patentierten technischen Lösung unabhängig sind. Einem Erzeugnis ist im Hinblick auf den (früheren) Patentschutz seiner Merkmale die wettbewerbliche Eigenart nicht von vornherein zu versagen und es dadurch schlechter zu stellen als andere technische Erzeugnisse, die nicht unter Patentschutz standen (Festhaltung BGH, 22. Januar 2015 - I ZR 107/13, GRUR 2015, 909 - Exzenterzähne).

b) Der wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz sieht keinen allgemeinen Nachahmungsschutz einer technisch bedingten Produktgestaltung vor, sondern dient der Absicherung eines konkreten Leistungsergebnisses vor Nachahmungen, die im Einzelfall aufgrund eines unlauteren Verhaltens des Mitbewerbers zu missbilligen sind. Damit können die formgebenden technischen Merkmale eines Erzeugnisses als Herkunftshinweis dienen, auch wenn sie zur Monopolisierung der Warenform als dreidimensionale Marke ungeeignet sind.

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23. September 2009

Knoblauchwürste: Herkunftstäuschung und lauterkeitsrechtlicher Nachahmungsschutz

Urteil des BGH vom 02.04.2009, Az.: I ZR 144/06 Im Rahmen des lauterkeitsrechtlichen Nachahmungsschutzes spricht eine unterschiedliche Herstellerangabe in der Regel gegen eine Herkunftstäuschung im weiteren Sinne. Dagegen räumt eine Handelsmarke auf dem nachgeahmten Produkt die Gefahr der Herkunftstäuschung nicht notwendig aus; dies setzt indessen voraus, dass der Verkehr die Handelsmarke als solche erkennt.
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