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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

28. November 2013

Kleingedruckter Fußnotentext in Fernsehwerbung zulässig

Urteil des OLG Köln vom 05.07.2013, Az.: 6 U 5/13 Ein von einem Strom- und Gasanbieter ausgestrahlter Fernsehspot mit blickfangmäßiger Auslobung einer zwölfmonatigen Preisgarantie ist trotz der Unleserlichkeit und kurzen Einblendungszeit eines kleingedruckten fünfzeiligen Sternchentextes zulässig, wenn im Werbespot mehrfach auf die Internetseite des Anbieters verwiesen wird, die den Verbraucher hinreichend über die Konditionen informiert. Ein Durchschnittsverbraucher, der um die Diversität und Komplexität der Tarifstrukturen eines Strom- und Gasanbieters sowie um die Abhängigkeit möglicher Preisvorteile von dem persönlichen Nutzungsverhalten wisse, gehe davon aus, dass die ausgelobte Preisgarantie nicht zwingend vorteilhaft für ihn sein muss. Zudem seien flüchtige Werbemedien wie das Fernsehen für ausführliche Informationen aus medienimmanenten Gründen nicht geeignet.
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26. November 2013

Arzneimittelhinweise in Google-AdWords

Urteil des BGH vom 06.06.2013, Az.: I ZR 2/12 Eine Google-AdWords-Anzeige für ein Arzneimittel verstößt nicht allein deshalb gegen § 4 HWG, weil die Pflichtangaben nicht in der Anzeige selbst enthalten sind. Es ist vielmehr ausreichend, dass die Anzeige einen eindeutig als solchen klar erkennbaren elektronischen Verweis enthält, der unzweideutig darauf hinweist, dass der Nutzer über ihn zu den Pflichtangaben gelangt; der elektronische Verweis muss zu einer Internetseite führen, auf der die Pflichtangaben unmittelbar, das heißt ohne weitere Zwischenschritte leicht lesbar wahrgenommen werden können.
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25. November 2013

Ausschluss des Widerrufsrechts bei Arzneimitteln

Urteil des LG Halle vom 08.01.2013, Az.: 8 O 105/12 Das Widerrufsrecht ist bei Fertigarzneimitteln mangels Verkehrsfähigkeit ausgeschlossen, wenn aus Gründen der Arzneimittelsicherheit diese nicht ein zweites Mal in den Verkehr gebracht werden dürfen. Zwar existiert für Fertigarzneimittel kein eindeutiges Verbot zum Wiederverkauf, aber Apotheken und Arzneigroßhandel sind rechtlich dazu verpflichtet, zurückgenommene Arzneimittel getrennt von den zur Abgabe bestimmten Waren zu lagern und als „nicht verkehrsfähig“ zu kennzeichnen, abzusondern und der Vernichtung zuzuführen, da eine fachgerechte Lagerung zuvor bei Verbrauchern nicht gewährt werden kann.
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25. November 2013

10-Euro-Gutschein als Abholerentschädigung wettbewerbswidrig

Urteil des LG München I vom 20.11.2012, Az.: 33 O 571/12 Eine Apotheke, die mit der Aussage wirbt, dass Kunden einen 10-Euro-Gutschein bei Einlösung eines verschreibungspflichtigen Rezepts als Abholerentschädigung erhalten, wenn sie das verschriebene Arzneimittel aufgrund der fehlenden Verfügbarkeit im Lager der Apotheke nicht sofort erhalten und nicht von der Möglichkeit einer Lieferung Gebrauch machen, sondern das Arzneimittel selbst abholen, handelt wettbewerbswidrig. Hierin liegt trotz des korrekten Preises für das preisgebundene Arzneimittel ein Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung vor.
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22. November 2013

Wettbewerbswidrige unwahre Behauptung einer Beauftragung durch die IHK

Urteil des OLG Saarbrücken vom 23.10.2013, Az.: 1 U 225/12 Die unwahre Behauptung eines Versicherungsmaklers bei einer telefonischen Kontaktaufnahme zu einem potentiellen Kunden, im Auftrag der IHK Dienstleistungen durchzuführen, ist als irreführende Werbung und belästigende Telefonwerbung unzulässig.
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21. November 2013

Ausschluss des Verkaufs bei eBay und Amazon ist unzulässig

Urteil des LG Kiel vom 08.11.2013, Az.: 14 O 44/13.Kart Es ist Herstellern von Elektronikartikeln nicht erlaubt, Großhändlern Partnervereinbarungen aufzuerlegen, die den Artikelvertrieb bei eBay oder Amazon verbieten, denn dadurch wird die Kundenwahl beeinträchtigt und es liegt eine Beschränkung des "Intra-brand-Wettbewerbs" vor. Eine solche Vereinbarungen benachteiligt kleinere Händler, die auf die kostengünstige und risikoarme Variante eines Vertriebs über eBay oder Amazon bauen. Eine Vereinbarung kann nur aufgrund nachweisbarer Sicherheitsbeschränkungen erfolgen.
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20. November 2013

Werbung mit nicht nachweisbarem Effekt ist irreführend

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 26.09.2013, Az.: 6 U 195/10 Eine Werbung für ein technisches Gerät, in welcher diesem eine bestimmte Wirkung zugeschrieben wird, ohne dass der beworbene Effekt wissenschaftlich erklärbar oder überprüfbar wäre, ist irreführend und damit unzulässig.
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18. November 2013

AGB-Klausel von SAP behindert unzulässig Verkäufer von Gebrauchtsoftware

Urteil des LG Hamburg vom 25.10.2013, Az.: 315 O 449/12 Eine AGB-Klausel, die den Weiterverkauf gebrauchter Software lediglich mit Zustimmung des Software-Herstellers zulässt, ist wegen Verstoßes gegen den urheberrechtlichen Erschöpfungsgrundsatz in § 69 c Nr. 3 S. 2 UrhG unwirksam. Eine solche Klausel verstößt gegen § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, da sie den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt, indem sie von der gesetzlichen Regelung des § 69 c Nr. 3, S. 2 UrhG abweicht. Eine weitere Klausel, wonach jede weitere Nutzung der Software beim Software-Hersteller anzuzeigen sei, sah das Gericht als Behinderung i.S.d. § 4 Nr. 10 UWG, da sie den Zweck habe, den Vertrieb gebrauchter Software zu behindern und zu erschweren. Vorliegend war der Software-Händler susensoftware wegen der AGB-Klauseln gegen SAP vorgegangen.
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15. November 2013

Vorzeitiges Ende einer Treuepunkte-Aktion ist irreführend

Urteil des BGH vom 16.05.2013, Az.: I ZR 175/12 Werden in der Werbung für eine Rabattaktion von dem werbenden Unternehmen feste zeitliche Grenzen angegeben, muss sich das Unternehmen grundsätzlich hieran festhalten lassen. Wird die Aktion vor Ablauf der angegebenen Zeit beendet, liegt darin in der Regel eine Irreführung der mit der Werbung angesprochenen Verbraucher.
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14. November 2013

Beschwer des Unterlassungsschuldners

Urteil des BGH vom 24.01.2013, Az.: I ZR 174/11 a) Die Beschwer des Schuldners eines zur Unterlassung verpflichtenden Urteils
richtet sich danach, in welcher Weise sich das ausgesprochene Verbot
zu seinem Nachteil auswirkt. Maßgebend sind die Nachteile, die dem
Schuldner aus der Erfüllung des Unterlassungsanspruchs entstehen. b) Bei der Bestimmung der Beschwer des Unterlassungsschuldners ist nicht
danach zu unterscheiden, ob die Parteien auch über das Bestehen einer
Unterlassungspflicht streiten oder aber lediglich über bereits erfolgte Verstöße
gegen eine unstreitig bestehende Unterlassungspflicht.
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