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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Zitatrecht“

23. März 2016 Top-Urteil

Übernahme von Teilen eines Exklusivinterviews vom Zitatrecht gedeckt?

© Gina Sanders - Fotolia.com
Urteil des BGH vom 17.12.2015, Az.: I ZR 69/14

a) Die Sendung von Teilen eines zuvor durch ein anderes Sendeunternehmen ausgestrahlten Interviews stellt eine Verletzung der Rechte des erstausstrahlenden Sendeunternehmens dar, seine Sendungen aufzuzeichnen und später zu verbreiten (§ 87 Abs. 1 Nr. 2, § 96 Abs. 1 UrhG).

b) Eine solche Verwendung von Interviewteilen ist keine Berichterstattung über Tagesereignisse gemäß § 50 UrhG, weil die Bestimmung zwischen dem Tagesereignis und der im Verlauf dieses Ereignisses wahrnehmbar werdenden urheberrechtlich geschützten Leistung unterscheidet. Das übernommene Bildmaterial ist keine urheberrechtlich geschützte Leistung, die im Verlaufe eines Tagesereignisses, über das berichtet worden ist, wahrnehmbar geworden ist.

c) Die Anwendung der Schutzschranke gemäß § 51 UrhG setzt nicht voraus, dass sich der Zitierende in erheblichem Umfang mit dem übernommenen Werk auseinandersetzt.

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21. Dezember 2015

Urheberrechtlicher Eingriff durch Übernahme eines Exklusivinterviews

© Robert Kneschke - Fotolia.com
Pressemitteilung Nr. 206/2015 zum Urteil des BGH vom 17.12.2015, Az.: I ZR 69/14

Übernimmt ein Fernsehunternehmen Ausschnitte eines Interviews, das ein konkurrierender Sender exklusiv geführt hat, und strahlt diese aus, so greift es in das dem Sendeunternehmen zustehende Leistungsschutzrecht ein. Der Eingriff ist jedoch nicht widerrechtlich, wenn sich das Unternehmen auf das Zitatrecht aus § 51 UrhG berufen kann. Dafür ist ausreichend, dass der Zitierende das Interview als Grundlage für selbständige Erörterungen verwendet. Das Zitatrecht kann jedoch ausscheiden, wenn der Zitierende lediglich die Schlüsselszenen des Interviews ausstrahlt.

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24. Februar 2014

Geklaute Buchrezensionen für Onlineshop – nicht mit der FAZ

Teilurteil des LG München I vom 24.07.2013, Az.: 21 O 7543/12

Onlinebuchhändler dürfen zu Werbezwecken nicht einfach Buchrezensionen der FAZ wortwörtlich übernehmen. Da auch auszugsweise übernommene Texte eine schutzwürdige Schöpfungshöhe erreichen, und die bloße Übernahme - mangels eigenen Werks - dem Zitatzweck nicht gerecht wird, stellt das Kopieren eine Urheberrechtsverletzung dar. Auch ein Gewohnheitsrecht oder gar Branchenüblichkeit möchte das Gericht nicht erkennen.

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06. November 2009

Berichterstattungsrecht schränkt Verwertungsrechte ein

Pressemitteilung des OLG Köln zum Urteil 6 U 100/09 vom 30.10.2009

Wird über ein Ereignis, wie der Zusammenbruch eines DSDS-Kandidaten, das Gegenstand aktueller Berichterstattung sein kann, berichtet, so steht dieser Berichterstattung auch das ausschließliche Verwertungsrecht eines Konkurrenten nicht entgegen. Dies gilt nur innerhalb der gesetzlichen Grenzen bezüglich des Umfangs und Zitatrechts.
Die Verwendung eines Ausschnitts aus der Kandidatenauswahl von "Deutschland sucht den Superstar" auf RTL durch Sendungen des Privatsenders Sat.1 ist rechtens.
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