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Urteil_Bundesgerichtshof
18. Mai 2018

Werbung mit „besonders umweltfreundlich und/oder sozialverträglich hergestellt“ ist ohne Erläuterung unzulässig

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Urteil des LG Köln vom 05.03.2018, Az.: 31 O 379/17

Wirbt ein Unternehmen damit, dass ein Produkt „besonders umweltfreundlich und/oder sozialverträglich hergestellt“ wurde, ohne zu erläutern, woraus sich die besondere Umweltfreundlichkeit bzw. Sozialverträglichkeit überhaupt ergibt, so stellt dies eine Irreführung und damit eine wettbewerbswidrige Werbung seitens des Unternehmens dar.

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18. Mai 2018

Taxi-Vermittlungsdienst unterliegt nicht der tariflichen Preisbindung des PBefG

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Pressemitteilung Nr. 66/2018 zum Urteil des BGH vom 29.03.2018, Az.: I ZR 34/17

Wirbt ein Taxi-Vermittlungsdienst damit, den Fahrgästen einen Prozentsatz ihrer Taxikosten zu erstatten, so stellt dies keinen Verstoß gegen die sog. Tarifplicht und damit keinen Wettbewerbsverstoß dar. Er ist als Vermittler schon nicht als Taxiunternehmen im Sinne des PBefG anzusehen. Auch setzt der Vermittler mit Bonusaktionen keine Anreize für Wettbewerbsverstöße für die Taxiunternehmer. Solange an diese der tariflich festgelegte Festpreis vollständig gezahlt werde, ist es unerheblich, wie der Fahrgast die Fahrt finanziert und ob der Vermittler für seine Leistung eine Provision abzieht.

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16. Mai 2018

Kündigung ist keine irreführende geschäftliche Handlung

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Urteil des LG Aachen vom 20.03.2018 (Az.: 41 O 51/17)

Eine irreführende geschäftliche Handlung gem. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 und Nr. 7 UWG setzt unter anderem voraus, dass es sich um eine nachprüfbare Behauptung handelt, die sich bei der Überprüfung als eindeutig richtig oder falsch herausstellt. Dagegen stellt das Vertreten einer Rechtsauffassung, wie beispielsweise bei einer Kündigung, eine nicht nachprüfbare Meinungsäußerung dar. Vor allem bei der Kündigung von Altbausparverträgen, die umstritten ist, kann nicht von einem eindeutigen Richtig oder Falsch ausgegangen werden.

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14. Mai 2018

Umzugskündigung als Sonderkündigungsrecht erst ab Umzugsdatum möglich

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Urteil des OLG München vom 18.01.2018, Az.: 29 U 757/17

Die Formulierung, es bestehe ein Sonderkündigungsrecht für Telekommunikationsverträge für den Fall eines Umzugs unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist ab Umzugstermin stellt keine unlautere geschäftliche Handlung im Sinne von § 3 Abs. 1 UWG dar. Eine solche Angabe enthält keine unwahren oder zur Täuschung geeigneten Angaben über die Rechte des Verbrauchers, sondern gibt die Voraussetzungen des Kündigungsrechts nach § 46 Abs. 8 TKG zutreffend wieder. Demnach steht dem Verbraucher ein Kündigungsrecht bei einem Umzug zu, falls der Telekommunikationsdienst am neuen Wohnort nicht verfügbar ist. Diesbezüglich beginnt die dreimonatige Kündigungsfrist erst ab dem tatsächlichen Umzug. Der Verbraucher wird durch den Hinweis auf dieses Kündigungsrecht nicht davon abgehalten, eine zu einem früheren Zeitpunkt wirksam werdende Umzugskündigungserklärung abzugeben – denn eine solche ist gesetzlich gar nicht vorgesehen.

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14. Mai 2018

Ferienhof haftet für fehlerhafte Angaben in Online-Buchungsportal

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Urteil des LG Münster vom 15.12.2017, Az.: 022 O 56/17

Der Betreiber eines Ferienhofs haftet für wettbewerbswidrige Einträge in einem Buchungsportal. Dies gilt auch sofern diese Angaben nicht vom Hofinhaber selbst, sondern vom Betreiber des Online-Portals stammen. Der Ferienhof war auf einem Online-Buchungsportal mit einer 3-Sterne-Klassifizierung beworben worden, obwohl lediglich einzelne Zimmer des Ferienhofs mit drei Sternen ausgezeichnet sind. Nach Ansicht des Gerichts war die vom Hofbetreiber veranlasste Schaltung der Anzeige auf dem Portal kausal für die hervorgerufene Irreführung. Der Betreiber des Ferienhofs müsse sich etwaige Fehler des Buchungsportals zurechnen lassen, da eine falsche Bewerbung des Ferienhofs nicht außerhalb jeder Wahrscheinlichkeit liege.

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20. April 2018 Top-Urteil

Werbeblocker AdBlock Plus wettbewerbsrechtlich zulässig

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Pressemitteilung Nr. 78/2018 des BGH zum Urteil vom 19.04.2018, Az.: I ZR 154/16

Das Anbieten eines Werbeblockers verstößt nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Diesbezüglich hat der BGH die Klage eines Verlages abgewiesen, der seine redaktionellen Inhalte im Internet zur Verfügung stellt und dieses Angebot durch Werbung finanziert. Der Verlag klagte gegen den Vertreiber des Computerprogramms AdBlock Plus, mit dem Werbung auf Internetseiten unterdrückt werden kann. Werbung, die von bestimmten Filterregeln erfasst wird, wird durch das Programm automatisch blockiert, außer der Werbetreibende bezahlt AdBlock Plus für die Aufnahme in eine Whitelist akzeptabler Werbung. Im Angebot der Beklagten sieht der BGH kein wettbewerbswidriges Verhalten, da nicht unmittelbar auf die von der Klägerin angebotenen Dienstleistungen eingewirkt wird. Vielmehr liege der Einsatz des Programms in der autonomen Entscheidung der Internetnutzer. Auch habe der Verlag die Möglichkeit, die Inanspruchnahme ihrer Angebote durch Nutzer von AdBlock Plus mittels technischer Mittel zu verhindern.

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11. April 2018

Verbotene Schleichwerbung auf Instagram

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Urteil des LG Hagen vm 29.11.2017, Az.: 23 O 45/17

Ein Wettbewerbsverband verklagte eine Mode-Bloggerin auf Unterlassung, da diese auf ihrem Instagram-Profil Fotos gepostet hatte, ohne sie explizit als Werbung zu kennzeichnen. Zu sehen war auf den Bildern die Beklagte nebst einer Uhr, einer Handtasche bzw. einem Getränk, wobei die Bloggerin diese mit einem Link versehen hatte, welcher unmittelbar auf die Website der entsprechenden Unternehmen führte. Das Landgericht Hagen sah hierin eine geschäftliche Handlung, welche für die jeweiligen Unternehmen absatzfördernd sein sollte. Daher hätte sie entsprechend als Werbung gekennzeichnet werden müssen.

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10. April 2018

Kündigungsfrist für DSL-Vertrag bei Umzug ist verbraucherschutzkonform

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Urteil des OLG Düsseldorf vom 21.12.2017, Az.: I-20 U 77/17

Ein Telekommunikationsdienstleister, der seinen Kunden im Falle eines Umzugs eine dreimonatige Kündigungsfrist ab Umzugsdatum für Verträge zur Erbringung öffentlicher Telekommunikationsdienste zugesteht, verstößt dadurch nicht gegen Verbraucherschutzrecht. Die Kündigungsfrist für Kabel-, DSL- und LTE-Verträge sollte nach Ansicht des Klägers schon vor dem tatsächlichen Umzug beginnen, weil nach dem Umzug keine Leistung durch den Anbieter erbracht werde. Die Klage blieb erfolglos, da Verbraucher nach Ansicht des Gerichts durch den Hinweis der Beklagten auf die Kündigungsfrist nicht davon abgehalten werden, eine zu einem früheren Zeitpunkt wirksam werdende Kündigungserklärung abzugeben. Die beanstandete Äußerung sei deshalb weder gemäß § 3 Abs. 1 UWG unlauter noch stelle sie eine verbraucherschutzwidrige Praktik nach § 2 UKlaG dar.

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10. April 2018

AdWords-Anzeige für Marke darf keine Produkte anderer Marken verlinken

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Urteil des OLG München vom 11.01.2018, Az.: 29 U 486/17

Das Schalten einer AdWords-Anzeige, in der eine geschützte Marke ausdrücklich genannt wird, ist markenrechtlich unzulässig, wenn der in der Anzeige vorgesehene Link auf eine Angebotsseite führt, auf der auch Produkte anderer Marken angeboten werden. Nach Ansicht des OLG München geht der Verbraucher aufgrund der Gestaltung solcher Anzeigen davon aus, dass er nur Produkte der beworbenen Marke als Treffer angezeigt bekommt und nicht etwa Alternativangebote von anderen Herstellern. Der Kunde erkenne – wenn überhaupt – erst nach genauerer Ansicht der Angebote, dass es sich um Angebote von Drittanbietern handelt. Darin sah das Gericht eine Beeinträchtigung der herkunftshinweisenden Funktion der Marke.

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20. März 2018

Wertersatzansprüche von Online-Partnervermittlung rechtmäßig

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Beschluss des BGH vom 30.11.2017, Az.: I ZR 47/17

Der BGH hat eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Verfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg zurückgewiesen, da die Rechtssache nach Ansicht des Gerichts keine grundsätzliche Bedeutung hat. In der Vorinstanz war der Betreiberin einer Online-Partnervermittlung ein Wertersatzanspruch gegen einen Nutzer der Partnerbörse zuerkannt worden, der einen Partnervermittlungsvertrag vor Laufzeitende widerrufen hatte. Eine Revision gegen dieses Urteil sei nicht erforderlich, da die auf die Verletzung von Verfahrensgrundrechten gestützten Rügen der Klägerin nach Ansicht des BGH nicht durchgreifen und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts zudem nicht erfordere.

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