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22. Juli 2008
Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.07.2008, Az.: 4 U 82/08
Die Bezeichnung "Männerarzt (CMI)" ist irreführend und damit wettbewerbswidrig nach §§ 3, 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3; 8 UWG. Sie beinhaltet eine Irreführung über die Befähigung eines Arztes, da in den Augen der Patienten in der Bezeichnung "Männerarzt" ein Pendant zum "Frauenarzt" gesehen wird. Der in Klammern gesetzte Zusatz "CMI" schließt diese Irreführung nicht aus, da dieses Kürzel dem Verkehr in seiner Bedeutung größtenteils unbekannt ist und das Augenmerk auf der Hauptbezeichnung liegt und darin die entscheidende Facharztbezeichnung gesehen wird.
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17. Juli 2008
Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 02.07.2008, Az.: 8 A 10310/08.OVG
Die Formulierung auf einer Flasche eines Getränks „mit Sekt & Orange“ macht deutlich, dass ein Mischgetränk - und nicht allein ein Sekt - gegeben ist. Deshalb ist auch der zusätzlich auf den Etiketten deutlich sichtbare Begriff „Mousseux“ nicht geeignet, den Verbraucher dahingehend zu täuschen, es liege ein Sekt vor. Zugleich zeigt die Wortwahl „mit Sekt & Orange“ aus der Sicht eines objektiven Durchschnittsverbrauchers aber auch, dass es sich bei dem Produkt nicht um einen „Sekt-Orange“ im Sinne einer Komposition ausschließlich aus Sekt und Orangenfruchtsaft handelt, sondern um ein aus mehreren Bestandteilen hergestelltes Mischgetränk.
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15. Juli 2008
Urteil des LG Bochum vom 08.07.2008, Az.: 13 O 128/05
Werden unwirksame Klauseln in den AGB verwendet, welche die Verbraucher benachteiligen, so wird der Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber und der Verbraucher nicht beeinträchtigt. Dadurch werden die Kunden daran gehindert, ihre berechtigten Ansprüche geltend zu machen, was wiederum für den Verwender einen Wettbewerbsvorteil darstellt.
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14. Juli 2008
Warum selbst entwickeln, wenn kopieren so einfach ist ?
Unternehmen investieren viel Geld um Produkte und Patente marktreif zu entwickeln und Marken erfolgreich zu etablieren. Hierfür müssen die Unternehmen in Vorleistung treten. Diese Entwicklungskosten müssen über den Verkauf der Produkte mühsam amortisiert werden. Wir unterstützen Ihr Unternehmen im Kampf gegen Produktpiraterie.
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14. Juli 2008
Urteil des PfalzOLG vom 15.11.2007, Az.: 4 U 98/07
Gemäß § 312 c BGB i. V. m. § 1 Abs. 1 Zf. 10 BGB-InfoVO sind die Verbraucher bei Fernabsatzverträgen über sämtliche Rechtsfolgen eines ausgeübten Widerrufsrechts zu belehren. Belehrt ein Unternehmer im Rahmen des Widerrufsrechts nicht über einen evtl. Wertersatz zum Ausgleich für die Verschlechterung der Ware, die durch einen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch eingetreten sein könnte, handelt dieser wettbewerbswidrig.
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14. Juli 2008
Urteil des LG Düsseldorf vom 06.12.2007, Az.: 12 O 66/06
Ein Unterlassungsantrag muss derart deutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts klar umrissen ist, der Antragsgegnerin nicht die Möglichkeit genommen wird, sich erschöpfend verteidigen zu können und im Ergebnis nicht dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was der Antragsgegnerin verboten ist.
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04. Juli 2008
Beschluss des OLG Celle vom 25.06.2008, Az.: 13 U 217/07
Wir haben von der e-tail GmbH die Herausgabe der originalen Unterlassungserklärung verlangt. Als Streitwert hierfür hat das OLG Celle aufgrund der Wichtigkeit der Erklärung für unsere Mandantin einen Betrag von 7.500 € als angemessen angesehen.
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04. Juli 2008
Urteil des BGH vom 01.01.2008, Az.: I ZR 196/05
a) § 4 Nr. 5 UWG erfasst auch die Werbung für ein Gewinnspiel.
b) Kann der Verbraucher aufgrund einer Werbung noch nicht ohne weiteres - etwa mittels einer angegebenen Rufnummer oder einer beigefügten Teilnahmekarte - an dem Gewinnspiel teilnehmen, reicht es aus, ihm unter Berücksichtigung der räumlichen und zeitlichen Beschränkungen des verwendeten Werbemediums diejenigen Informationen zu geben, für die bei ihm nach den Besonderheiten des Einzelfalls schon zum Zeitpunkt der Werbung ein aktuelles Aufklärungsbedürfnis besteht...
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01. Juli 2008
Urteil des OLG Celle vom 06.05.2008, Az.: 13 U 217/07
Erneut kann seitens unserer Kanzlei gegen die bislang sehr abmahnfreudige e-tail GmbH ein entscheidender Erfolg verzeichnet werden. In Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Diesel, Schmitt & Ammer aus Trier haben wir neue Wege in der Bekämpfung rechtmissbräuchlicher Abmahnungen im Internet beschritten.
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27. Juni 2008
Meldung vom 27.06.2008
Laut Welt-Online hat das Landgericht München I den Verkauf eines Geländewagens aus China gestoppt. Dabei handelt es sich um ein Fahrzeug, dass der alten Generation des BMW X5 auffällig ähnlich sieht. BMW habe gegen den chinesischen Autobauer geklagt, um seine Markenrechte zu schützen. Das Urteil ist vorläufig nicht rechtskräftig, jedoch ein wichtiger Erfolg gegen den Kampf um chinesische Plagiate.
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