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Urteil_Bundesgerichtshof
31. Juli 2008

Impressumspflichten bei Internetauftritten

Urteil des OLG Düsseldorf vom 18.12.2007, Az.: I-20 U 17/07 Geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien unterfallen der Impressumspflicht gemäß § 5 TMG. Dabei ist auch eine bloße Werbung für Waren ohne unmittelbare Bestellmöglichkeit und sonstige Interaktionsmöglichkeiten als Telemediendienst anzusehen. Veröffentlicht der Anbieter eines Telemediendienstes kein oder ein fehlerhaftes Impressum, verstößt dieser gegen die Impressumspflicht aus § 5 Abs. 1 TMG und handelt wettbewerbswidrig.
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28. Juli 2008

Strafbare Werbung

Urteil des BGH vom 30.05.2008, Az.: 1 StR 166/07 Werden Kunden mittels strafbarer Werbung zu Warenbestellungen veranlasst, sind die Kaufpreiszahlungen, welche die Kunden dafür an den Täter oder Drittbegünstigten leisten, von diesem aus den Taten erlangt und unterliegen – unbeschadet vorrangiger Ansprüche von Verletzten – in vollem Umfang dem Verfall. ...
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25. Juli 2008

DFL Vermarktungsmodell zu TV-Übertragungsrechten genügt nicht den kartellrechtlichen Anforderungen

Pressemeldung des Bundeskartellamtes vom 24.07.2008 Das Bundeskartellamt hat der Deutschen Fußball Liga (DFL) seine abschließende Einschätzung zum vorgelegten Modell der zentralen Vermarktung der Bundesliga TV-Übertragungsrechte (2009 – 2015) mitgeteilt. Bereits in der eine Woche zuvor waren der DFL Mindestanforderungen übermittelt worden, unter denen das Vermarktungsmodell kartellrechtskonform wäre. Die DFL schlug daraufhin dem Bundeskartellamt letzte Änderungen ihres Vermarktungsmodells vor. Auch mit diesen Änderungen genügte das vorgeschlagene Modell nicht den kartellrechtlichen Anforderungen einer angemessenen Verbraucherbeteiligung. Daher würde das Vermarktungsmodell förmlich untersagt, wenn die DFL daran festhalten sollte...
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23. Juli 2008

Sammelaktion für Schoko-Riegel

Pressemitteilung des BGH vom 17.07.2008, Az.: I ZR 160/05 Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass nicht jede gezielte Beeinflussung von Minderjährigen wettbewerbswidrig ist und auch nicht jede an Minderjährige gerichtete Sammel- und Treueaktion unzulässig sei. Bei besonders schutzbedürftigen Zielgruppen sei auf den durchschnittlich informierten und aufmerksamen Verbraucher dieser Gruppe abzustellen.
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22. Juli 2008

Wettbewerbsrechtliche Verbandsklage

Urteil des BGH vom 01.03.2007, Az.: I ZR 51/04 UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2 Für die Annahme, dass ein Verband eine im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG erhebliche Zahl von Unternehmern als Mitglieder hat, kommt es nicht darauf an, ob diese Verbandsmitglieder nach ihrer Zahl und ihrem wirtschaftlichem Ge-wicht im Verhältnis zu allen anderen auf dem maßgeblichen Markt tätigen Un-ternehmern repräsentativ sind. ...
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22. Juli 2008

Wettbewerbswidrige Verwendung der Titels „Männerarzt (CMI)“

Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.07.2008, Az.: 4 U 82/08 Die Bezeichnung "Männerarzt (CMI)" ist irreführend und damit wettbewerbswidrig nach §§ 3, 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3; 8 UWG. Sie beinhaltet eine Irreführung über die Befähigung eines Arztes, da in den Augen der Patienten in der Bezeichnung "Männerarzt" ein Pendant zum "Frauenarzt" gesehen wird. Der in Klammern gesetzte Zusatz "CMI" schließt diese Irreführung nicht aus, da dieses Kürzel dem Verkehr in seiner Bedeutung größtenteils unbekannt ist und das Augenmerk auf der Hauptbezeichnung liegt und darin die entscheidende Facharztbezeichnung gesehen wird.
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17. Juli 2008

Getränk mit Sekt und Orangennektar in Anteilen von über 50% darf die Bezeichnung „Aromatisierter weinhaltiger Cocktail“ tragen

Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 02.07.2008, Az.: 8 A 10310/08.OVG Die Formulierung auf einer Flasche eines Getränks „mit Sekt & Orange“ macht deutlich, dass ein Mischgetränk - und nicht allein ein Sekt - gegeben ist. Deshalb ist auch der zusätzlich auf den Etiketten deutlich sichtbare Begriff „Mousseux“ nicht geeignet, den Verbraucher dahingehend zu täuschen, es liege ein Sekt vor. Zugleich zeigt die Wortwahl „mit Sekt & Orange“ aus der Sicht eines objektiven Durchschnittsverbrauchers aber auch, dass es sich bei dem Produkt nicht um einen „Sekt-Orange“ im Sinne einer Komposition ausschließlich aus Sekt und Orangenfruchtsaft handelt, sondern um ein aus mehreren Bestandteilen herge­stelltes Mischgetränk.
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15. Juli 2008

Rechtswidrige AGB-Klauseln

Urteil des LG Bochum vom 08.07.2008, Az.: 13 O 128/05 Werden unwirksame Klauseln in den AGB verwendet, welche die Verbraucher benachteiligen, so wird der Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber und der Verbraucher nicht beeinträchtigt. Dadurch werden die Kunden daran gehindert, ihre berechtigten Ansprüche geltend zu machen, was wiederum für den Verwender einen Wettbewerbsvorteil darstellt.
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14. Juli 2008

Marken- und Produktpiraterie im Internet

Warum selbst entwickeln, wenn kopieren so einfach ist ? Unternehmen investieren viel Geld um Produkte und Patente marktreif zu entwickeln und Marken erfolgreich zu etablieren. Hierfür müssen die Unternehmen in Vorleistung treten. Diese Entwicklungskosten müssen über den Verkauf der Produkte mühsam amortisiert werden. Wir unterstützen Ihr Unternehmen im Kampf gegen Produktpiraterie.
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