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19. August 2008
Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 04.07.2008, Az.: 6 W 54/08
Die Verwendung unzulässiger ABG-Bestimmungen kann grundsätzlich von Wettbewerbern gemäß §§ 3, 4 Nr.11 UWG beanstandet werden, da diese als Marktverhaltensregeln einer wettbewerbsrechtlichen Kontrolle nach dem UWG offenstehen.
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19. August 2008
Urteil des BGH vom 14.02.2008, Az.: I ZR 162/05
a) Die Beschränkung des Schutzumfangs eines an eine beschreibende oder sonst freizuhaltende Angabe angelehnten Zeichens dient dazu, eine Monopolisierung der freizuhaltenden Angabe durch den Inhaber des Zeichens zu vermeiden. Im Verhältnis zu anderen Zeichen, die sich ebenfalls an die freizuhaltende Angabe anlehnen und diese verfremden, ist der Schutzumfang nicht begrenzt. ...
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19. August 2008
Beschluss des SaarOLG vom 14.07.2008, Az.: 1 W 99/08 - 19
Wenn es einem Unternehmer aufgrund besonderer Dringlichkeit unzumutbar ist einen Mitbewerber wegen wettbewerbsrechtlicher Verletzungen vor der Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe erst noch abzumahnen, entfällt die Kostenbelastung gemäß § 93 ZPO. Eine solche besondere Eilbedürftigkeit kann dann angenommen werden, wenn der in Rede stehende Wettbewerbsverstoß, als die Gefahr seiner Begehung erkennbar wurde und aus objektivierter klägerischer Sicht ohne die sofortige Erwirkung einer einstweiligen Verfügung nicht mehr verhinderbar ist.
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18. August 2008
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 07.02.2008, Az.: 6 U 166/07
In der Zusendung einer unrichtigen Auftragsbestätigung und in der ungerechtfertigten Ablehnung oder Verschiebung eines Portierungsauftrages liegt nur dann eine Wettbewerbshandlung und zugleich eine gezielte Behinderung des Mitbewerbers, wenn es sich um eine bewusste Pflichtverletzung handelt; zur Frage, wann von einer solchen bewussten Pflichtverletzung ausgegangen werden kann.
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11. August 2008
Beschluss des Schleswig-Holsteinischen OLG vom 27.05.2008, Az.: 6 W 9/08
Bei einfachen bis durchschnittlichen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsstreitigkeiten beträgt im Verfahren der einsweiligen Verfügungen der Regelstreitwert grundsätzlich 10.000€. Insbesondere liegt im einstweiligen Verfügungsverfahren in Wettbewerbssachen der Streitwert im Allgemeinen unter dem des Hauptsacheverfahrens, es sei denn das Hauptsacheverfahren würde dadurch erledigt.
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04. August 2008
Urteil des OLG Köln vom 08.02.2008, Az.: 6 U 149/7
Der Auftraggeber eines Direktvertriebsystems über das Internet muss sich wettbewerbsrechtliche Verstöße seiner selbstständigen Geschäftspartner zurechnen lassen, sind diese in dessen betriebliche Organisation unmittelbar eingegliedert. Eine Entlastung nach §8 Abs.2 UWG aus Zumutbarkeitserwägungen verkennt den Regelungsgehalt dieser Norm.
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01. August 2008
Urteil des LG Köln vom 02.05.2008, Az.: 84 O 33/08
Werden im Internet unter dem bekannten Kürzel "VZ" Dienste angeboten, ist die Gefahr gegeben, dass derjenige, der solche Dienstleistungen in Anspruch nimmt, aufgrund des indentischen Zeichenbildungsprinzips und gleicher Gestaltung der Seite hinsichtlich Farbe und Layout, dem Irrtum unterliegt, dass es sich um eine Leistung handelt, die von den bekannten VZ-Seiten Betreibern zusätzlich angeboten wird.
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31. Juli 2008
Urteil des OLG Düsseldorf vom 18.12.2007, Az.: I-20 U 17/07
Geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien unterfallen der Impressumspflicht gemäß § 5 TMG. Dabei ist auch eine bloße Werbung für Waren ohne unmittelbare Bestellmöglichkeit und sonstige Interaktionsmöglichkeiten als Telemediendienst anzusehen. Veröffentlicht der Anbieter eines Telemediendienstes kein oder ein fehlerhaftes Impressum, verstößt dieser gegen die Impressumspflicht aus § 5 Abs. 1 TMG und handelt wettbewerbswidrig.
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31. Juli 2008
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 12.12.2007, Az.: 23 U 132/07
In der Rechtssprechung werden einstweilige Verfahren, die auf die Erteilung von Auskünften gerichtet sind, grundätzlich für unzulässig erachtet. Dies gilt auch für einen Antrag auf Herausgabe von Daten, die die Mitgesellschafter eines Immobilienfonds betreffen.
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28. Juli 2008
Urteil des BGH vom 30.05.2008, Az.: 1 StR 166/07
Werden Kunden mittels strafbarer Werbung zu Warenbestellungen veranlasst, sind die Kaufpreiszahlungen, welche die Kunden dafür an den Täter oder Drittbegünstigten leisten, von diesem aus den Taten erlangt und unterliegen – unbeschadet vorrangiger Ansprüche von Verletzten – in vollem Umfang dem Verfall. ...
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