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05. November 2008
Urteil des BVerwG vom 19.05.2008, Az.: 6 C 42.07
Umfassen Paketangebote entgeltgenehmigungspflichtige Sprachtelefondienstleistungen zusammen mit nicht entgeltgenehmigungspflichtigen Dienstleistungen, erstreckt sich die Genehmigungspflicht auf das Gesamtentgeld. Dies gilt insbesondere, wenn das marktbeherrschende Unternehmen die genehmigungspflichtigen Einnahmen benötigt um die Kosten der zusätzlichen Leistungen zu decken.
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05. November 2008
Beschluss des VG Köln vom 07.08.2008, Az.: 1 L 872/08
Die im Wege des sog. Listbrokings von Drittunternehmen „angemietete" bzw. erworbene eingeholte (formularmäßige) Einverständniserklärungen, stellt keine wirksame Einwilligung in automatisierten Werbeanrufe dar. Diese vorformulierten Einwilligungserklärungen in spätere telefonische Werbeanrufe, die ein Kunde im Zusammenhang mit Geschäften bei anderen Unternehmen abgegeben hat, sind wegen unangemessener Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 S. 1; Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.
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04. November 2008
Urteil des BGH vom 26.06.2008, Az.: I ZR 170/05
a) Eine Nachahmung i.S. des § 4 Nr. 9 lit. a UWG setzt voraus, dass dem Her-steller im Zeitpunkt der Schaffung des beanstandeten Produkts das Vorbild bekannt ist und es sich nicht um eine selbständige Zweitentwicklung handelt. ...
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04. November 2008
Urteil des LG Bonn vom 09.01.2007, Az.: 11 O 74/06
Die Übersendung von Bestätigungsschreiben an eigenen Kunden als Wettbewerbshandlung ist eine unzumutbare Belästigung der Marktteilnehmer, wenn diese unzutreffende Einwilligungsbestätigungen zu konzernübergreifender Werbung - sog. Konzerneinwilligungsklauseln - enthalten.
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31. Oktober 2008
Pressemitteilung Nr. 73/2008 des BVerwG zum Urteil vom 29.10.2008, Az.: 6 C 38.07
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur weitgehend bestätigt, in der diese Behörde die Deutsche Telekom AG u.a. verpflichtet, seinen Teilnehmern den Zugang zu anderen Telefondienstanbietern im Wege der Betreiberauswahl durch Wählen einer bestimmten Vorwahlnummer (bzw. der Betreibervorauswahl durch festes Programmieren der Vorwahlnummer) zu ermöglichen. Außerdem hat sie Anordnungen getroffen, die eine wirksame Kontrolle der Anschluss- und Verbindungsentgelte sicherstellen sollen.
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29. Oktober 2008
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 09.10.2008, Az.: 6 U 128/08
Eine unaufgeforderte Drittunterwerfungserklärung kann, insbesondere wenn sie nicht angenommen wird, eine Wiederholungsgefahr hinsichtlich eines Wettbewerbsverstoßes nicht beseitigen. Dies ist Folge des fehlenden Sanktionsdrucks einer drohenden Vertragsstrafe, wie er nach einer Abmahnung entsteht.
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29. Oktober 2008
Beschluss des NiedOVG vom 16.10.2008, Az.: 13 ME 162/08
Eine Stundung der gesetzlich vorgesehenen Zuzahlung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch eine Apotheke mit dem Ziel, den Versicherten den Bezug der Arzneimittel gerade bei dieser Apotheke wirtschaftlich günstiger erscheinen zu lassen, verstößt gegen die Arzneimittelpreisbindung.
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28. Oktober 2008
Pressemitteilung Nr. 196/2008 des BGH vom 23.10.2008, Az.: I ZB 48/07
Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in einem aktuellen Beschluss über die Rechtsbeständigkeit der Marke "POST" zu entscheiden. Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte den Löschungsanträgen stattgegeben, nun wurde diese Entscheidung vom BGH aufgehoben und zur neuen Verhandlung an das Bundespatentgericht zurückgewiesen.
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28. Oktober 2008
Beschluss des BGH vom 02.10.2008, Az.: I ZB 30/08
Die Geschäftsgebühr ist nicht wegen der Kosten einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung oder der vorprozessualen Abwehr zu kürzen. Diese ist, auch wenn sie denselben Gegenstand wie die Verfahrensgebühr betrifft, auf diese anzurechnen.
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28. Oktober 2008
Beschluss des Hanseatischen OLG Bremen vom 05.09.2008, Az.: 2 W 48/08
Eine Blickfangwerbung mit dem Wortlaut "Ein Leben lang gratis telefonieren" kann nicht als leicht durchschaubar, lediglich werblich übertrieben erkannt werden. Vielmehr unterliegt auch der Blickfang dem Grundsatz der Unmissverständlichkeit. Ist eine glatte objektive Unrichtigkeit im Blickfang enthalten muss diese mit gut erkennbaren, lesbaren und nicht versteckten Hinweisen richtiggestellt werden um nicht wettbewerbswidrig zu sein.
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