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14. November 2008
Urteil des OLG Hamm vom 16.11.2006, Az.: 4 U 143/06
Unlautere und damit verbotene Wettbewerbshandlungen stellen Verkaufsförderungsmaßnahmen und Preisnachlässe dar, für die die Bedingungen der Inanspruchname nicht klar und deutlich wiedergegeben sind.
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14. November 2008
Urteil des BGH vom 02.10.2008, Az.: I ZR 51/06
Der Nachweis, dass eine bilanzierte Diät wirksam in dem Sinne ist, dass sie den besonderen Ernährungserfordernissen der Personen entspricht, für die sie bestimmt ist, ist durch allgemein anerkannte wissenschaftliche Daten zu führen. Eine nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellte, in der Fachliteratur veröffentlichte randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie ist für den Wirksamkeitsnachweis grundsätzlich ausreichend.
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12. November 2008
Urteil des LG Düsseldorf vom 10.11.2008, Az.: 14c O 223/08
Für die Abgrenzung des relevanten Marktes in sachlicher, räumlicher und zeitlicher Hinsicht gilt das sog. Bedarfsmarktprinzip, wonach sämtliche Anbieter des jweiligen Handels miteinzubeziehen sind, soweit sie dem Kunden als sinnvolle Alternative zur Verfügung stehen. Spezialfachhändler, die regelmäßig nicht über eine große Angebotsbreite verfügen, sind keine sinvolle Einkaufsalternative gegenüber Vollsortimenter. Auch das Internet stellt gegenüber einem Verkaufsladen keine sinnvolle Alternative für den Verbraucher dar.
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11. November 2008
Beschluss des LAG Rheinland-Pfalz vom 17.03.2008, Az.: 10 Ta 7/08
Der Weg zu den Arbeitsgerichten steht einem Handelsvertreter nur dann offen, wenn der Handelsvertrag gewerbliche Tätigkeiten ausdrücklich untersagt oder von einer Genehmigung des Unternehmers abhängig macht. Nur mittelbar wirkende vertragliche Einschränkungen, wie ein Wettbewerbsverbot, begründen die Eigenschaft als Einfirmenvertreter kraft Vertrags nicht, denn die Regelung geht sachlich nicht über dasjenige hinaus, was die gesetzliche Vorschrift des § 86 I HGB ohnehin untersagt.
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11. November 2008
Urteil des OLG Düsseldorf vom 31.01.2008, Az.: I-20 U 151/07
Der heimliche Mitschnitt eines Kundentelefonats darf im Zivilprozess als Abwehrmittel verwendet werden. Daneben ist ein Anruf eines Telekommunikationsunternehmens beim Endkunden, der zu einem anderen Anbieter wechseln will, nicht grundsätzlich wegen einer Nebenpflicht aus dem Vertragsverhältnis mit dem anderen Anbieter untersagt. Das Interesse sich die Kündigung vom Endkunden bestätigen zu lassen ist legitim und verstößt nicht gegen Wettbewerbsvorschriften.
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10. November 2008
Urteil des BGH vom 03.07.2008, Az.: I ZR 145/05
a) Die Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, aus denen sich die Pflicht zur Ausschreibung öffentlicher Aufträge ergibt, sind Marktverhaltensregeln i.S. des § 4 Nr. 11 UWG.
b) Öffentliche Auftraggeber können nicht als Mitglieder eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit Versicherungsdienstleistungen im Wege eines „In-House“-Geschäfts ohne Ausschreibung beschaffen...
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10. November 2008
Beschluss des BGH vom 17.07.2008, Az.: I ZR 133/07
Ein Importeur, der aus Frankreich importierte Medizinprodukte ohne deutsch-sprachige Umverpackung und Gebrauchsanweisung in Deutschland an einen Fach- und Zwischenhändler zum Zwecke des Weiterexports in französischsprachige Länder abgibt, handelt nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V. mit §§ 6, 7 MPG wettbewerbswidrig, wenn er nicht durch geeignete Maßnahmen sicherstellt, dass sein Abnehmer die Waren tatsächlich weiterexportiert und nicht an Endverbraucher in Deutschland abgibt.
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07. November 2008
Pressemitteilung des BGH vom 05.06.2008, Az.: I ZR 223/05
Wird der Name einer bekannten Persönlichkeit ohne deren Einwilligung in einer Werbeanzeige genannt, kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass dem Schutz des Persönlichkeitsrechts des Genannten stets der Vorrang gegenüber der Meinungsäußerungsfreiheit des Werbenden zukommt. Nachdem bislang lediglich die Pressemitteilung Nr. 108/2008 des Bundesgerichtshofs veröffentlicht wurde, liegt uns jetzt auch das Urteil im Volltext vor. ...
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05. November 2008
Urteil des LG Hamburg vom 23.11.2005, Az.: 308 O 583/05
Der Inhaber eines Urheberrechts hat im Falle einer Urheberrechtsverletzung einen Anspruch auf eine unverzügliche Beseitigung des rechtswidrigen Zustands. Die Beseitigungspflicht des Verletzers geht jedoch aber nur soweit, wie eine Beseitigung dem Schuldner tatsächlich möglich ist. Des Weiteren steht sie unter einem Verhältnismäßigkeitsvorbehalt. Die Beseitigung muss also geeignet und erforderlich sein, um den widerrechtlichen Störungszustand zu beseitigen und sie muss zudem drüber hinaus dem Störer zumutbar sein. In diesem Rahmen hat der Schuldner alles in seiner Macht stehende zu tun, um die Störung vollständig zu beseitigen.
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05. November 2008
Beschluss des BVerfG vom 14.10.2008, Az.: 1 BvR 928/08
Die in § 5 Abs. 1 bis 4 GlüStV geregelten Werbeverbote, insbesondere das Verbot der Glücksspielwerbung im Internet, sind nicht unangemessen. Das Verbot der Werbung in Fernsehen, im Internet oder per Telefon gemäß § 5 Abs. 3 GlüStV stützt sich darauf, dass mit der Nutzung dieser Medien nach Einschätzung der Länder eine besonders starke Anreizwirkung verbunden ist. Eine solche Art der Werbung ist jedoch unvereinbar mit dem Ziel der Glücksspiel- und Wettsuchtbekämpfung. Das staatliche Glücksspielangebot soll lediglich der Kanalisierung des menschlichen Spieltriebs dienen, nicht jedoch einen förderungs- und ausbauwürdigen Wirtschaftszweig darstellen.
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