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19. März 2009
Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 24.02.2009, Az.: 11 Verg 19/08
Vorangegangene schlechte Erfahrungen mit einem sich erneut beteiligenden Bieter berechtigen keinesfalls zu einer stereotypen, nicht substantiell begründeten Ablehnung. Vielmehr ist immer eine Einzelfallprüfung vorzunehmen, weil der Unternehmer Anspruch auf eine ordnungsgemäße Prüfung seiner Eignung hat.
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19. März 2009
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 04.12.2008, Az.: 6 U 187/07
Werden im Internet kostenpflichtige Angebote unterbreitet, bei denen der durchschnittlich verständige Internetnutzer wegen der Art dieses Angebots und wegen der weiteren Umstände seiner Präsentation mit einer Kostenpflichtigkeit nicht rechnet (sog. „Kostenfalle“), sind an den erforderlichen Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit (§ 1 Abs. 1 und Abs. 6 S. 2 PAngV; § 5 UWG) erhöhte Anforderungen zu stellen (...)
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18. März 2009
Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 11.02.2009, Az.: 6 S 3328/08
Die gesetzliche Ausgestaltung und die tatsächliche Handhabung des staatlichen Wettmonopols begegnen auch nach Ablauf der in § 25 Abs. 2 GlüStV, § 7 Abs. 4 AGGlüStV für das bestehende Vertriebsnetz der staatlichen Sportwetten geschaffenen Übergangsrechtslage am 01.01.2009 keinen durchgreifenden gemeinschaftsrechtlichen oder verfassungsrechtlichen Bedenken.
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18. März 2009
Urteil des LG Bochum vom 30.12.2008, Az.: 13 O 126/08
Wird mit dem Zusatz "Ärztlicher Notdienst" für eine Arztpraxis geworben, ist dies nicht deshalb wettbewerbswidrig, weil der konkrete Arzt nicht 24 Stunden verfügbar ist. Der angesprochene Patientenkreis geht von einer Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit gerade nicht aus, sodass fragliche Werbung nicht irreführend ist.
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18. März 2009
Urteil des OLG Düsseldorf vom 16.12.2008, Az.: I-20 U 48/08
Werden Faxschreiben als Werbung an mehrere Kunden geschickt kann dies als einzelner Verstoß dann nicht angenommen werden, wenn darin keine einheitliche Werbeaktion gesehen werden kann. Selbst wenn diese intern einheitlich grob abgesprochen wurde, die nähere Ausführung der Aktion aber unterschiedlich und mittels verschiedener Formulierungen erfolgt, liegen mehrere Verstöße vor.
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17. März 2009
Urteil des LG Mannheim vom 27.02.2009, Az.: 7 O 94/08
Auch eine Patentverwertungsgesellschaft, die nicht selbst patentgemäße Gegenstände herstellt und/oder vertreibt, hat grundsätzlich gegen Dritte einen Unterlassungsanspruch. Dass sie diesen durchzusetzen sucht, um Verletzer zur Lizenznahme anzuhalten, ist dem Patentsystem als Teil der geltenden Rechts- und Wirtschaftsordnung immanent und erscheint grundsätzlich weder schikanös noch rechtsmissbräuchlich...
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17. März 2009
Beschluss des BPatG vom 21.01.2009, Az.: 26 W (pat) 2/08
Grundsätzlich sind auch veraltete Ortsangaben geografische Herkunftsangaben und damit nicht nach dem MarkenG schutzfähig, wenn und soweit diese noch lebendig geblieben sind und von einem Teil des Verkehrs als Ortshinweis aufgefasst werden. Dies muss auch bei mittelbar geografischen Ortsangaben gelten, aufgrund derer der Verkehr direkt auf einen bestimmten Ort schließt.
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17. März 2009
Urteil des LG Düsseldorf vom 31.07.2008, Az.: 4b O 210/07
Solange lediglich eine (offengelegte) Anmeldung eines Patents vorliegt, darf nicht mit dem Hinweis auf ein bereits erteiltes Patent geworben werden. In Fällen (offengelegter) Patentanmeldungen muss vielmehr in geeigneter Weise zum Ausdruck kommen, dass noch kein Patentschutz erteilt wurde. Wirbt ein Unternehmen trotzdem mit bereits erteiltem Patent handelt dieses im Sinne von § 5 UWG irreführend.
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17. März 2009
Pressemittelung des BayVGH vom 20.11.2008, Az.: 10 CS 08.2399
Ein räumlich auf das Gebiet des jeweiligen Bundeslandes beschränktes Internetwerbeverbot für Sportwetten ist zulässig. Dieser räumlich beschränkten Untersagung kann zumutbar durch sogenannte Geolokalisations-Programme nachgekommen werden. Reine Warnhinweise sind dabei nicht ausreichend, da diese nicht ebenso effektiv sind wie der völlige Werbeverzicht.
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17. März 2009
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 23.10.2008, Az.: 6 U 176/07
Bedient sich ein Telekommunikationsunternehmen für den Absatz ihrer Dienstleistungen eines "Resellers", dem die Netzdienstleistungen als Vorprodukt zur Verfügung gestellt werden, muss sie sich wettbewerbswidrige Handlungen zurechnen lassen, denn eine arbeitsteilige Organisation eines Unternehmens kann die Verantwortung nicht beseitigen. Entscheidend ist, dass der Betriebsinhaber die Möglichkeit hat, auf das beauftragte Unternehmen einen bestimmten Einfluss auszuüben.
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