Unlauterer Wettbewerb bei Vorstellung von Produkten auf Fachmesse
Urteil des OLG Köln vom 10.06.2009, Az.: 6 U 210/08
Produkte, die auf einer Fachmesse vorgestellt werden, unterliegen der Vermutung, dass diese auch zum Vertrieb in dem betreffenden Land vorgesehen sind. Eine entgegenstehende bloße Absichtserklärung genügt nicht. Vielmehr muss die Erstbegehungsgefahr ausgeräumt werden. Eine Herkunftstäuschung liegt bereits dann vor, wenn der vom Hersteller angesprochene Verkehrskreis zu der Annahme verleitet werden kann, dass die Nachahmung vom Hersteller des Originals stamme.