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Urteil_Bundesgerichtshof
04. August 2009

Doch kein Zugang zu Fußballspielen mit Online-Tickets

Urteil des OLG Hamm vom 14.07.2009, Az.: 4 U 86/09

Ein Online-Ticket-Händler erwirkte vor dem LG Essen eine einstweilige Verfügung, dass ein Fußballverein auch Zweiterwerbern von Eintrittskarten von ihrer Webseite Zugang zu den Spielen gewähren muss. Diese einstweilige Verfügung wurde vom OLG Hamm nun aufgehoben. Der Online-Ticket-Händler habe mit Beantragung der Verfügung zulange zugewartet; die Dringlichkeit für den Erlass der Eilentscheidung sei somit nicht anzunehmen. Damit darf der Fußballverein den Online-Ticket-Erwerbern vorerst wieder den Zugang zum Stadion verwehren, bis das Verfahren in der Hauptsache entschieden worden ist. Erst dann wird sich zeigen, ob Sportvereine den Vertrieb von Eintrittskarten durch Online-Platformen verbieten können.
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03. August 2009

Keine irreführende Werbung für Glücksspielvermittlung

Urteil vom LG Hamburg vom 19.12.2008, Az.: 408 O 178/07

Ein Vermittler von Glücksspielen im Internet darf nicht mit Bildzeichen werben, die mit den Begriffen "Vertrauensgarantie" und "staatlich" versehen sind und den Verbraucher darüber in die Irre führen können, dass der Anbieter von staatlichen Stellen überprüft worden sei. Die Art und Weise eines Prüfsiegels suggeriert eine Verbindung mit staatlichen Stellen oder durch solche ausgewählt zu sein. Mit dem Begriff "kostenlos" wird ebenfalls geworben, obwohl in einigen Fällen nicht der vollständige Spieleinsatz weitergeleitet wird und der Sevice somit nicht kostenlos ist. Auch dies ist irreführend.
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03. August 2009

Der kommerzielle Weiterverkauf ist nicht gestattet!

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 28.05.2009, Az.: 3 U 191/08

Die Buchung von Flügen über eine Webseite ist im vorliegenden Fall speziell für den Endverbraucher gedacht. Der Anbieter gestattet die Nutzung zum kommerziellen Weiterverkauf nicht, was er auch in den Nutzungshinweisen der Webseite angegeben hat. Deshalb darf das Angebot nicht mit dem Ziel genutzt werden, das Buchungssystem kommerziell auszunutzen und die erstandenen Flüge an Dritte weiterzuverkaufen. Ein solches Vorgehen ist eine unlautere Mitbewerberbehinderung im Form des Schleichbezugs.
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31. Juli 2009

Tripp-Trapp-Stuhl

Urteil des BGH vom 14.05.2009, Az.: I ZR 98/06:

a) Der Verletzergewinn ist nach einer Verletzung urheberrechtlicher Nutzungsrechte nach § 97 Abs. 1 UrhG nur insoweit herauszugeben, als er auf der Rechtsverletzung beruht. Beim urheberrechtsverletzenden Verkauf einer unfreien Bearbeitung kommt es insoweit maßgeblich darauf an, inwieweit der Entschluss der Käufer zum Erwerb der angegriffenen Ausführung gerade darauf zurückzuführen ist, dass diese die Züge erkennen lässt, auf denen der Urheberrechtsschutz des benutzten Werkes beruht. (...)
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31. Juli 2009

ca.- Liefertermine erlaubt

Urteil des LG Frankfurt am Main vom 03.07.2008, Az.: 2-31 O 128/07

Zirka-Fristen und voraussichtliche Fristen sind im Sinne des § 308 Nr. 1 BGB wirksam. Im Falle einer ehemaligen Unterlassungserklärung führt dies daher nicht zu einem strafbewehrten Verstoß. Den Umtausch als Kulanzleistung in den AGBs auszuschließen ist erlaubt. Die Rückgabe wird davon nicht betroffen.
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31. Juli 2009

„Übergabe an Paketdienst in der Regel 1-2 Tage nach Zahlungseingang“

Beschluss des KG Berlin vom 03.04.2007, Az.: 5 W 73/07

1. Die Lieferfristangabe in Allgemeinen Geschäftsbedingungen "in der Regel..." ist nicht hinreichend bestimmt im Sinne des § 308 Abs. 1 Nr. 1 BGB.
2. Gesetzliche Regelungen zur AGB-Kontrolle sind zumindest dann Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG, wenn sie eine hinreichende Transparenz gewährleisten sollen.
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28. Juli 2009

Zusatzgebühren bei Online-Tickets

Urteil des LG Hamburg vom 18.06.2009, Az.: 315 O 17/09

Beim Verkauf von Online-Tickets müssen evtl. anfallenden Zusatzkosten wie Vorverkaufs- und Systemgebühren in Zusammenhang mit dem Kartenpreis gut erkennbar sein. Das Herausstellen des Kartenpreises als Blickfang und der Verweis auf zusätzliche Kosten in Fußnoten führt den Verbraucher über die wahren Endkosten in die Irre und ist wettbewerbswidrig. Der Kunde geht dann nämlich einzig und allein vom gut sichtbar herausgestellt beworbenen Ticketpreis ohne weitere Entgelte aus.
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27. Juli 2009

Keine Hilfe beim Spielen

Beschluss des LG Hamburg vom 09.07.2009, Az.: 308 O 332/09

Ein in der Grundversion kostenloses Online-Spiel ist dahingehend aufgebaut, dass durch den Spieltrieb ein Interesse nach kostenpflichtigen Erweiterungen geweckt wird. Bietet nun ein Dritter kompatible Spielelemente an, die zum Teil dem Spieler einen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem Mitspieler verschaffen, handelt der Dritte unlauter und betreibt Rufausbeutung. Zudem ist in den Vertragsbedingungen des Spiels ausdrücklich niedergeschrieben, dass Hilfsmittel im Spiel nicht verwendet werden dürfen.
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27. Juli 2009

Abmahnungs-Missbrauch

Urteil des OLG Hamm vom 26.05.2009, Az.: 4 U 27/09

Rechtsmissbräuchliche Massenabmahnungen liegen vor, wenn innerhalb kurzer Zeitabstände eine Vielzahl von Wettbewerbern wegen kleinen Verstößen abgemahnt wird und das Kostenrisiko des Abmahners außerhalb des Umfangs der eigenen Geschäftstätigkeit liegt. In solche Fällen geht es hauptsächlich um die Ausbeutung der Kostenestattungen bei Konkurrenten und nicht um das Wiederherstellen eines fairen Wettbewerbs.
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27. Juli 2009

Smoothie: Von wegen „100 % pure fruit“

Urteil des LG Hamburg vom 23.04.2009, Az.: 312 O 722/08

Der Verbraucher wird in die Irre geführt, wenn auf einem Etikett mit "100 % pure fruit smoothie heidelbeere & himbeere" geworben wird, obwohl der Heidel- und Himbeergehalt nur 25 % der Zutaten in dem Ganzfruchtgetränk darstellt. Gerade auch das Abbilden genannter Früchte auf dem Etikett und die violette Farbe des Getränkes unterstützen den Fehlglauben, dass der Smoothie ausschließlich aus den beiden Früchten besteht. Dadurch bedingt geht der Verbraucher nicht davon aus, dass mit Heidel- und Himbeer nur die Geschmacksrichtung gemeint sein soll.
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